Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), § 38 Diensteid
Als ich vereidigt wurde, gab es dieses Gesetz noch nicht, und ich bin mir ziemlich (aber nach der Zeit nicht mehr 100%) sicher, dass das Grundgesetz damals nicht genannt wurde.
Am Rande bemerkt: Bei mir ist es ein besonderer Fall, denn ich bin als ehemaliger Soldat auf Zeit ja wirklich auf das GG vereidigt, während meine beiden "Vereidigungen" im Schuldienst nach dem Motto "Lesen Sie mal schnell durch und unterschreiben Sie!" gelaufen sind