Beiträge von Trantor

    Mir fällt gerade ein: Ich hatte mal eine Kollegin, die nach der Chemo ein Kopftuch getragen hat. Dann müsste man es ja auch in diesen Fällen verbieten, oder? Oder führen wir einen schulinternen Kleidungsrat ein, der entscheidet, wann ein Kleidungsstück Propaganda und wann praktisch ist? Und was ist dann mit meinem Kopftuch, wenn ich mit dem Fahrrad zur Schule fahre (siehe Profilbild)?

    @Trantor - wieviele sind das denn bei euch so "quotentechnisch"? Sind natürlich andere Schulform, andere gegend usw zu berücksichtigen, aber da scheinen die Unterschiede ja doch deutlich zu sein...

    Ich habe das nie statistisch erhoben, aber meine Schätzung wäre so 100 von 1400 (wobei das bei manchen auch nur phasenweise so ist). In meinem Einzugsgebiet stellen Jugendliche mit Migrationshintergrund (teilweise aber 3. oder 4. Generation, zumeist in Deutschland geboren) auch rund 60% der unter 21jährigen dar

    @Trantor, Lehrer an staatlichen Schulen müssen aber neutral sein. Da gab's doch diese Diskussionen um Atomkraftaufnäher?... ob auf den Staat kotzende Punkbands und keltische Symbole erlaubt sind hat dann vielleicht eher was mit deinem toleranten Schulleiter oder generell mit der Zeit zu tun, in der sowas nicht mehr eng gesehen wird. Ich wäre aber nicht sicher, ob es wirklich erlaubt ist.

    Da mich auch die zuständigen Schulaufsichtsbeamten kennen und ich auch regelmäßig mit dem Ministerium zu tun habe, gehe ich davon aus, dass es in Hessen vielleicht nicht gerne gesehen, aber erlaubt ist. Ansonsten, ein antifaschistisches T-Shirt ist ja durchaus staatstragen, der Antifaschismus ist ja zumindest theoretisch eine der Säulen der Bundesrepublik, Punk stellt keine politische Richtung dar, und keltische Symbole findet man bei mir nur als Tattoos an nicht sichtbaren stellen ;) Als Gewerkschaftsmitglied würde ich es da auch auf die Klage ankommen lassen.

    Wenn jetzt also eine Lehrerin ein Kopftuch trägt, könnten die Eltern noch mehr Druck auf die Tochter ausüben und sagen:"Deine Lehrerin trägt auch ein Kopftuch."

    Gerade diese Kolleginnen können aber auch mit diesen Mädchen über das Kopftuch, die Bedeutung und die Wahlfreiheit sprechen. Alles Themen, bei denen ich zum Beispiel aus mehreren Gründen gar nicht an die Mädchen ran komme.

    was hast du sonst für einen (nonletalen) Vorschlag, was mit wirklich unbeschulbaren Jungs passieren sollte, die offenbar schon an Förderschulen (also mit Kleinst-Klassen und geschultem Personal) gefährlich für das Leben anderer Leute sind?

    Hmmm ... es ist jetzt verwegen, aber Erziehung vielleicht? Aber wie gesagt, ich will hier jetzt eigentlich auch keine Gymnasiallehrer hören, die die Angst um ihre schönen angepassten Eliteklassen haben, sondern mich würde die Meinung der Experten interessieren!

    Es gibt offenbar vor allem unsozialisierte Jungs, die selbst für eine Förderschule unzumutbar sind, und das "System" sieht sich nicht in der Lage bzw zuständig, diese endlich gesondert in entsprechende (psychiatrische) Anstalten, ggf dauerhaft, einzuweisen, da sie eben doch "unbeschulbar" sind.

    Was ich von Förderschulen mitbekomme, ist allerdings gegenteilig. Außerdem stelle ich immer wieder fest, dass ehemalige Förderschüler oder auch ehemals inklusiv beschulte Schüler, die wirklich einen Förderschullehrer an der Seite hatten, oft die am besten sozialisierten Jugendlichen bei uns sind. Daher würde mich vor allem von den Förderschullehrkräften hier interessieren, ob es das wirklich so gibt und wie die Folgerungen sind. Hier dient es ja als Argument pro Inklusion und kontra Förderschule.

    An welcher Schule war sie denn vorher? Wurde vielleicht früher mal ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt?


    Vorschlagen würde ich, auch mal die Schulpsychologen einzuschalten, falls es das gibt und die sich für BKs zuständig fühlen auch Inklusionsberater (das mache ich an unserem Staatlichen Schulamt, ist aber eben in Hessen).

    Es gibt in Frankfurt kaum noch eigenständige Hauptschulen, daher ist meine Erfahrung begrenzt. Die zwei, mit denen ich enger zu tun hatte, hatten auf alle Fälle ein super pädagogisches Konzept, und meines Erachtens lief es dort besser als an den meisten IGSen, alleine schon, weil die Systeme eben kleiner waren.

    Wenn 1 Gymnasium Recht bekommt, hängen sich vmtl. auch andere an. Doppelbesetzung würden wir uns auch in der Grundschule wünschen für Inklusionsklassen. Warum klagt niemand?

    Wie gesagt, weil meines Erachtens die Klage hier juristisch (nicht inhaltlich) unzulässig ist. Eine Schulleiterin ist nicht beschwert, kann also nicht als Privatperson klagen (dafür gibt es den Beschwerdeweg). Das Gymnasium wiederum müsste eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, um zu klagen (müsste also z.B. als GmbH organisiert sein, da bin ich aber über den Stand der selbständigen Schule in anderen Bundesländern nicht genug informiert). Daher ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur zulässig durch die SuS bzw. durch deren rechtliche Vertreter.

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