Eine Lehrerin wird vom Staat bezahlt
Und wie bei jedem anderen Arbeitgeber unterliegen Bekleidungsvorschriften einer Prüfung, ob diese zwingend zur Erfüllung der Arbeitsleitung erforderlich ist. Dies ist zum Beispiel bei Sicherheitsvorschriften der Fall, bei kommerziellen Unternehmen aber auch, wenn ein bestimmtes Aussehen umsatzschädigend ist. Da wir aber sowieso keinen Profit machen, ist letzteres irrelevant. Ansonsten ist eben zu prüfen, ob ein eventueller Grundrechtseinschnitt zu rechtfertigen ist. Was uns zu einem anderen Punkt bringt: Im Falle des Kopftuchs ist ein weiterer Aspekt, dass ja auch unbeteiligte betroffen sind. Ich bin ein unbescholtener Bürger, bin weder Frau noch Muslim: Im Sinne der Gleichbehandlung muss man auch mir dann das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Wenn ich das aber jetzt aus irgendeinem Grund möchte, würde man mich vollkommen schuldlos in meinen Grundrechten beschneiden. Da müsste der Dienstherr schon nachweisen, dass ich so weniger gut meinen Dienstpflichten nachkommen kann.