Beiträge von Trantor

    Ich glaube, das geht jedem so, auch wenn einem kein Referendar glaubt, dass es nach den Referndariat noch schlimmer wird. Bei mir wurde es erst nach 2 - 3 Jahren ruhiger, als ich alles mal unterrichtet hatte und mal einen kompletten Durchgang als Klassenlehrer hinter mir hatte. Müsste ich heute nochmal anfangen, dann nur mit reduzierten Stunden.

    Bei uns entscheidet am Ende des ersten Jahres der Notenschnitt eines Schülers ob er das zweite Jahr machen kann/darf oder nicht - mehr oder weniger normale Versetzung eben.
    Im Zweifel gibts auch mal ne Nachprüfung.


    Bei uns läuft das in EIBE auch so, allerdings müssen die Schüler sich auch nochmal förmlich für das 2. Jahr bewerben.

    Diese strengen Verfahren setzen aber auch voraus, dass man selber immer pünktlich ist ... bei uns ist es oft kaum möglich, innerhalb von 5 Minuten nach Gong am nächsten Ort zu sein bzw. mit dem nächsten Gong bereits den Kurs so weit zu haben, dass alles startklar sind, sodass Zuspätkommer deutlich ausgemacht werden können. Hinzu kommt, dass die Zuspätkommer öfter auch sagen, sie hätten noch mit Kollege X sprechen müssen. Soll ich hier immer sagen, dass ich das nicht glaube, oder mich mit Kollege X anlegen, dass er nicht nach dem Unterricht mit den Schülern sprechen soll? Die Schüler haben nicht so oft Gelegenheit, mit uns zu sprechen: Am Stundenende müssen wir ja eigentlich weiter, in der Pause will man ja auch mal kurz durchatmen und da dürfen sie auch erst 5 Minuten vor Stundenende kommen, das ist dann auch recht ungemütlich.


    Das ist eines der Probleme , die daraus entstehen, dass wir in Deutschland noch Lernen im 45-Minuten-Takt haben. Zum Glück haben wir mittlerweile zu 90% schonmal 90-Minuten-Blöcke mit großen Pausen dazwischen. Immer noch sehr starr, aber schonmal etwas besser

    Ich habe jetzt nicht alle Posts gelesen, eher so überflogen, aber ich bin doch erstaunt, dass es so viele Stimmen "gegen" eigene Kinder im Unterricht gibt. Ich hatte meinen Sohn schon des öfteren dabei, wenn keine andere Betreuung möglich war. Meine Schulleiter fanden das immer eher löblich, dass ich mit Kind komme, anstatt einfach gar nicht zu kommen. Und auch dem Klassenklima hat das eher gut getan, als geschadet!


    Sehe ich genauso, das Verhalten einiger hier passt aber sehr gut zu einer Arbeit die ich grade über den Lehrer als "Bildungsbeamten" schreibe ;)

    Also, ich habe ja keine Kinder, aber meine erwachsenen Schülerinnen haben öfters mal ihre Kinder bei mir im Unterricht dabei, und da gab es noch nie Probleme, außerdem finden die das immer toll, wenn sie für mich Arbeitsblätter austeilen dürfen :)

    Aha, ähnlich unserer 2-jährigen BFS, wir haben allerdings keine Versetzung vom ersten ins zweite Jahr, wenn ich mich richtig erinnere

    Ich frage mich ernsthaft, ob wir auf diesen Blog verlinken soll. Habt ihr da mal weiter gelesen?


    Eine Sammlung wirrer Artikel zu den wahren Attentätern am 11.September oder anderen Verschwörungsgeschichten.


    Ich hoffe ja immer noch, dass der Originalposter das nicht vertritt, sondern das vielleicht als Warnung vor Nazis im Netz oder so posten wollte.


    Wie wäre es mit einer Bewerbung in einem anderen Bundesland? Oder Klage beim Verwaltungsgericht?

    Ich wollte mal hören, wer von Euch auch alles in BzB, BVJ, BGJ, EIBE, und ähnlichem eingesetzt ist. Oder auch Förderschule bis 16 Jahre als meine "Zuarbeiter" ;)

    Ich finde, Du lavierst hier etwas rum. Wo gab es ein "Urteil" "nicht fähig"? In Hessen gab es früher Noten und jetzt Punkte wie beim Abi, das wird ja in anderen Bundesländern nicht anders sein. Außerdem kann man bei nichtbestehen ja das Referendariat verlängern. Aus dem Dienst etlassen werden kann auch ein Referendar nur bei einer schwerwiegenden Diesntrechtsverletzung. Alles andere würde auch von jedem Verwaltungsgericht zerrissen werden.

    he beim Amtsarzt in Bayern, im Februar beginnt mein Ref. Und der hat - ausdrücklich - gesagt, dass ich keine Untersuchung mehr machen müsste und einer Lebenszeitverbeamtung nichts im Wege steht - außer der Dienstherr möchte, dass ich mich noch mal untersuchen lasse und das geschieht in der Regel nur bei Fehlezeiten > 3 Wochen.

    Mich würde da ja interessieren, ob man evtl. in Bayern dann schwieriger ins Referendariat und in dkie Probezeit kommt, oder ob das da generell lockerer gesehen wird. Ersteres wäre ja schlimm, denn man braucht das Referendariat ja auch, wenn man hinterher kein Beamter wird und zu vernünftigen Bedingungen angestellt werden will.

    Eigene und Fremderfahrung: Ich bin selbst ja nicht der allerleichteste, bei den ersten beiden Untersuchungen zu Referendariat und Probezeit lief alles glatt durch (bis auf den Hinweis, ich sollte mal etwas drauf achten). Bei der lebenslangen Verbeamtung, musste ich mehrmals zum Amtsarzt, musste mehrere Atteste von Hausarzt und Internisten bringen z.B. mit 24-Stunden-EKG and Blutdruckmessung ... und alles, obwohl ich inzwischen 10kg leichter war. Andere junge Kollegen hatten ähnliche Erfahrungen, auch bei anderen Gesundheitsämtern. Letztendlich ist jeder dann irgendwann auf Lebenszeit verbeamtet worden, aber manchmal erst nach bis zu einjährigem amtsärztlichen Verfahren. Mag vielleicht aber auch an den Amtsärzten im Rhein-Main-Gebiet liegen, vielleicht wollen die sich besonders absichern.

    In Sachsen-Anhalt zählen Elternsprechtage, Konferenzen o.ä. nicht zu den Mehrstunden. Diese Arbeit gehört zur normalen Arbeit eines Lehrers.


    Wie ist es in anderen Bundesländern?


    Hessen genauso, wir werden ja auch nicht für 25 bis 29 Unterrichtsstunden bezahlt, sondern für 42,5 Arbeitsstunden in der Woche.

    Was meinst du mit "jetzt"? Bei Antritt der Planstelle, also vor der Probezeit (das ist ja schon lang vorbei) oder eben nach der Probezeit? Laut den obigen Beiträgen ja eben nur vorher!

    Nach bzw. am Ende der Probezeit, wenn die lebenslange Verbeamtung ansteht. Meiner Erfahrung nach sind die Amtsärzte bei den vorherigen Untersuchungen zu Beginn von Referendariat und Probezeit oft noch großzügig, weil sie ja nur ein paar Jahre berücksichtigen wollen. Geht es aber um die lebenslange Verbeamtung, müssen sie ja eine Prognose für oft 30+ Jahre geben. Sollte sich dann nach einigen Jahren eine Dienstunfähigkeit ergeben, die der Arzt hätte voraussehen können, kann dieser sogar dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden bzw. ggf. in Regress genommen werden.

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