Für Befreiungen vom Unterricht ist ausschließlich der Schulleiter zuständig.
In Hessen für die aktuelle Stunde der Fachlehrer, bis zu einem Tag der Klassenlehrer, bis zu drei Tagen der Abteilungs-/Stufenleiter, bis zu 14 Tagen der Schulleiter, darüber hinaus das Staatliche Schulamt. Kommt bei uns übrigens s fast täglich vor, dass Schüler früher gehen oder später kommen, weil sie Termine haben. Wird dann halt als Fehlzeit eingetragen und muss entschuldigt werden, und wer nicht da ist, kann eben auch keine mündliche Leistung bringen. Aber unsere sind ja auch fast alle 16+ Jahre alt, die meisten sind über 18