Falls es in Hessen nicht klappt, schreibe ich Dir trotzdem die Infos für Thüringen.
Nachzulesen für Thüringen sind die Verordnungen auf der Seite des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
http://www.thueringen.de/de/tm…ehrerbildung/abschluesse/
Dort steht alles zur Anerkennung der Abschlüsse und die Wege für den Quereinstieg (Einstieg ins Referendariat) oder Seiteneinstieg (Stelle an einer Schule und Nachqualifizierung). Zum Teil muss man aber an verschiedenen Stellen lesen und auch die Texte der Verordnungen.
Für die Anerkennung des Abschlusses musst Du fürs erste Fach mindestens 85 SWS studiert haben und fürs zweite ca.50 SWS. Beim zweiten drücken sie aber schon mal auch ein Auge zu. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Du musst Dein Studienbuch einreichen und die Prüfungsordnung von Deinem Studium. Natürlich auch die Zeugnisse, aber wie Du schon geschrieben, hast geht aus denen die SWS nicht hervor. Thüringen erkennt aber auch alles an, was Du gehört hast. Also auch jede Vorlesung zu der es keine Prüfung gab. Falls Du mal ein anderes Studium angefangen hast, kannst Du das Fach auch als Zweitfach versuchen Dir anerkennen zu lassen. Am besten Du telefonierst dann mal mit dem Ministerium. Eine Telefonnummer ist auf der Internetseite auch angegeben.
Informiere Dich ruhig auch noch auf den Seiten der Ministerien der anderen Bundesländer, wie es dort gehandhabt wird. Ich glaube, dass hier im Forum nicht so viele unterwegs sind, die einen Quereinstieg/Seiteneinstieg in eine Berufsschule gemacht haben. Es gibt vielleicht noch weitere Möglichkeiten in anderen Bundesländern.