Was die bayerischen Regelungen betrifft, kenne ich mich nicht aus; in Baden-Württemberg wäre eine Beurlaubung möglich. Sie ist allerdings eine "Kann-Bestimmung": "...falls dienstliche Gründe nicht entgegenstehen."
Danke dafür! Das macht mich ja schonmal glücklich und ich sehe, dass meine Pläne nicht vollkommen hoffnungslos sind ! Ich dachte nämlich ursprünglich, dass sowas in der Probezeit ganz und gar unmöglich ist. Da ich dieses SChuljahr eine 4. Klasse habe, und somit danach nichtmehr im Turnus bin, müssten meine Chancen ja nicht so schlecht stehen.
Weiß zufällig jemand, ob es in Bayern auch so ist?
Ich kann verstehen, dass das manche für eine Schnapsidee halten, aber ich bin 28 und irgendwann will ich auch Familie haben. Darum will ich das möglichst bald machen. Außerdem geh ich mir meinem Freund, also müssen wir sowieso Kompromisse auch in Punkto Zeitpunkt machen.
Trotzdem Danke für alle Tipps. Das mit der PKV ist natürlich blöd, aber wenn es nicht anders möglich ist, muss ich eben für dieses eine Jahr komplett selbst bezahlen.
Viele Grüße!
Anke