Beiträge von lolle

    In Abschlusszeugnissen darf keine Bemerkung bezüglich LRS mehr stehen.


    Entweder ihr einiget euch innerhalb des Kollegiums, dass ihr auch ohne offizielle Bemerkung weiterhin darauf Rücksicht nehmt und das halt nicht vermerkt (das liegt in eurer pädagogischen Freiheit) oder der betroffene Schüler muss halt mit dem Notenabzug leben.
    Ich bevorzuge erstere Variante - ist rechtlich kein Problem, insbesondere, wenn schon in den vorangegangenen Jahren gefördert und der Erlass angewendet wurde. Man sollte es aber nicht an die große Glocke hängen...


    Problematisch wird das Ganze bei zentralen Abschlussprüfungen, bei denen es einen Zweitorrektor gibt, der ja von diesen Absprachen nichts weiß. Entweder man nimmt den Abzug in Kauf oder man legt eine offizielle Notiz für den Zweitkorrektor bei und hofft, dass der mit dem Problem umzugehen weiß.


    Gruß
    Lolle

    Der Wettbewerb scheint auch datenschutztechnisch nicht ganz einwandfrei zu sein, zumindestens kam nach Abschluss des Auswertung ein Schreiben vom RP.


    Offensichtlich werden die Namen der Schüler im Internet veröffentlicht, so dass man bei einer teilnahme über Jahre hinweg die Schullaufbahn eines bestimmten Schülers verfolgen kann (Begründung RP).


    Die Ergebnisse können außerdem über einen mehrstelligen Code online abgefragt werden, der wohl leicht zu knacken ist.


    Angesichts dieser Bedenken von öffentlicher Seite her wissen meine Kollegen noch nicht, ob wir dieses Jahr wieder dran teilnhemen (dürfen).


    Vom Ablauf und vom Ergebnis her waren wir aber sehr zufrieden, unsere Schüler machen da immer wieder gerne mit, da jeder einen Preis bekommt.


    Grüße
    Lolle

    Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, da das jeder Schulleiter so macht, wie er will. Er kann jedes Fach sehen wollen, er kann den jeweiligen FAL mitbringen, er kann für jedes der beiden Gutachten kommen, er kann jede Stufe sehen wollen - alles ist möglich.


    Meiner war im Endeffekt genau einmal da....


    Was er am Ende bewertet, kann auch unterschiedlich sein. Der eine legt großen Wert auf den Unterricht, der nächste sieht das als selbstverständlich an und schaut eher auf dein Engagement außerhalb des regulären Unterrichts.


    In der Regel kommt er das erste Mal bis Pfingsten, da er bis dahin das erste Gutachten abgeben muss. Bist du mit der Note 2,5 oder besser eingestellt worden, dann entscheidet diese Note nun darüber, ob du vorzeitig verbeamtet wirst oder nicht (muss wieder 2,5 oder besser sein).
    Solltest du dafür in Frage kommen, dann muss er bis Weihnachten glaub ich ein zweites Gutachten schreiben, das sich bei mir nur geringfügig vom ersten unterschieden hat.
    Bis März kommt dann meist du Urkunde.


    Auch der Ablauf der Besuche selbst ist nicht vorgeschrieben. Der eine meldet sich an, der andere gibt einen Zeitraum vor (wenn man dann die Sekretärin nett bittet, auf den Stundenplan und Terminkalender des chefs gucken zu dürfen, dann kann man den Besuch ganz gut vorhersagen). der ein oder andere kommt sich auch unangemeldet...
    Unserer lässt sich auch gerne einladen.


    Externe Gutachter kommen (aus Kostengründen) nicht mehr. Ist doof, wenn man ein Problem mit dem Chef hat. Ich fand's aber viiieel stressfreier - hab aber auch kein Problem mit dem Chef.


    Frag am besten an der Schule nach, wie es der Chef macht und was er gerne sehen möchte. Die jungen Kollegen wissen das meist recht gut.


    Viel Erfolg
    Lolle


    P.S.: Alle Ausführen gelten selbstverständlich auch für Schulleiterinnen...

    ich hab mir aus diesem grund für jede Klasse eine eigene Mappe mit mehreren Fächern zugelegt, in der ich die Materialien schon zu Hause ordnen kann. Die Mappen, die ich in der Stunde nicht brauche, liegen im LZ auf dem Tisch.


    In der Mappe ist dann hinten noch platz für Arbeitsblätter der letzten Stunden und so.


    das funktioniert gut.


    Ach ja: Gott segne das Doppelstundenmodell. Ich könnt beim besten Willen niht mehr 6 Einzelstunden oder mehr am Tag halten.


    Gruß
    Lolle

    Mit CTS war ich auch schon unterwegs: gute Beratung, guter Preis, lückenlose Organisation und sogar das Hostel in London war (für Londoner Verhältnisse) ok - keine sechsbeinigen Mitbewohner und die Kids hatten sogar Du/WC auf dem Zimmer (die Lehrer leider nicht...)


    Mit denen würd ich jederzeit wieder fahren.


    Grüße
    Lolle

    Hi!


    Wir geben alte oder nicht mehr verwendete Bücher für einen Unkostenbeitrag von 50 cent an unsere Schüler weiter, die sie dann zu Wiederholung oder Nachhilfe verwenden.


    Man kann sie sicherlich auch verschenken, aber wenn sie was kosten, dann werden sie nicht im Bus zerfleddert oder ähnliches.


    Grüße
    Lolle

    also in BW geht das.


    Wenn die Schule bei Einstellung nur eine gewisse Anzahl von Stunden braucht, dann wird man im ersten Jahr nur mit dieser Anzahl eingestellt und verbeamtet. Im darauffolgenden Jahr kann man jedoch aufstocken.

    Das mit den 3 bw. 5 Jahren stimmt meines Wissens so nicht. Sie lassen dich das zwar unterschreiben, aber du kannst dich dennoch wegbewerben und ich kenne Fälle, die auch früher schon versetzt wurden.


    Gruß Lolle

    Hallo!


    Ich bin auf der Suche nach einer Lektüre für Englisch 13 (BW). Englischer Autor (das amerikanische Drama haben wir schon...). Die Auswahl ist ja riesig.


    Als ich mich mit den Parallelkollegen zwecks Absprache unterhalten habe, meinte meine Kollegin angesichts unseres anspruchsvollen und umfangreichen Sternchenthemas (10 Kurzgeschichten zu Kolonialismus/Postkolonialismus), sie hätte Lust auf was Leichtes, Unkompliziertes. Spontan habe ich an Mark Haddon's "The Curious Incident of the dog in the nighttime" gedacht - ich fand's echt herzerwärmend und hab es nur ungern aus der Hand gelegt.


    Kann man das in 12/13 noch lesen ohne sich dann im eventuell anstehenden mündlichen Abi bei den externen Prüfern zu blamieren, weil man was gelesen hat, das andere schon in 10 lesen würden?
    Die Unterrichtseinheit bei Schöningh ist für SEK II, aber der Begriff ist ja dehnbar.


    Was denkt ihr?


    Grüße Lolle

    ich meinte, auch wenn keine weitere akute (insbesondere körperliche) Gefährdung zu erwarten ist, gibt es Vergehen, bei denen 2 Stunden Arrest nicht angemessen sind.


    Wir hatten bei uns ein paar brave Mädchen, die noch nie auffällig gewesen waren und eine ziemliche Dummheit begangen haben. Dennoch war ihre Tat so gravierend, dass sie mehrere Tage vom Unterricht ausgeschlossen wurden, einfach auch um Nachahmer abzuschrecken.


    So wie Paro das formuliert hatte, klang das, als würde ein Ausschluss nach Paragraph §90 nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Schüler andere akut gefährdet, was aber nicht unbedingt der Fall sein muss. Die Sukzession ergibt sich bei wiederholten, gleichartigen Vorfällen (Schwänzen, massives, nicht abstellbares Stören etc.).


    Grüße
    Lolle

    Zitat

    Abweichungen von diesem Ablauf nur, wenn Schüler akut gefährdet sind (Drogen, Gewalt).
    Prinzipiell darf immer nur die nächsthöhere Stufe angewendet werden, wenn die vorhergehende ausgeschöpft wurde:
    Du darfst also keinem Kind Ausschluss geben, dass vorher keinen (2- und 4Std.) Arrest und keine schriftl. Androhung hatte.


    Das stimmt so nicht. Wir haben auch schon mehrtägige Unterrichtsauscchlüsse ohne vorherigen Arrest erteilt. Das kommt auf die Schwere des Delikts an. Wenn ein Schüler einen anderen angreift und verletzt oder dessen Persönlichkeitsrechte angreift, dann kann ich nicht mit 2 Stunden Arrest anfangen sondern muss gleich mit angemessenen Strafen handeln, auch wenn es das erste Mal ist.


    Wichtig ist, dass alles, was mit Ausschluss zu tun hat (auch Androhung) zunächst eine Anhörung der Eltern erfordert. Es kann auch ein mehrtätigere Ausschluss plus eine Androhung auf endgültigen Ausschluss erfolgen, falls eine Wiederholung zu befürchten ist.
    Beim endgültigen Ausschluss können die Eltern eine Anhörung der Schulkonferenz wünschen.


    Grüße
    Lolle (die eine schlimme klasse hatte...)

    "mfg" von den Fantastischen Vier fand ich nett, da sind ja nur Abkürzungen drin. Gut um das Alphabet zu wiederholen.


    Für das Einüben des Konjunktiv eignet sich Drafi Deuschers "König von Deutschland" sehr gut.


    Sehr hoher Wiedererkennungswert im Ausland: Nena: "99 Luftballons"


    Grüße
    Lolle

    Die beschrieben Arbeitsbelastung ist bei uns eigentlich normal.


    Mit meinen Fächern Deutsch und Englisch gibt es keine Klassenstufe, in der nicht 4 Klassenarbeiten geschrieben werden müssten. Mit G8 verschlimmert sich die Situation noch: in der Mittelstufe werden beide Fächer oftmals nur noch 3-stündig unterrichtet, jedoch sind 4 Klassenarbeiten zu korrigieren.


    In der Regel ergibt es sich, dass ich 6 Deputate habe, gnädigerweise bekommen Kollegen mit 2 Korrekturfächern wenn es sich einrichten lässt, nur 2 Deutschklassen, wenn Unterstufe dabei ist auch gerne mal 3. Ich bin in den letzten beiden Jahren bei 25 Stunden immer auf 24 Klassenarbeiten gekommen. Wenn man 6 oder 8 hat, können zusätzlich noch Vergleichsarbeiten dazu kommen.
    Ich hatte 2mal Unterstufe und dann nur Klasse 9 und aufwärts.
    Wir haben große Klassen, die kleinen reißen sich meist du FALs unter den Nagel.


    Projektarbeiten und Portfolios können keine Klassenarbeiten ersetzen, also habe ich aufgrund meiner hohen Arbeitsbelastung beschlossen, keine mehr anzubieten.


    Bei uns ist es selbstveständlich, dass man eine Klassenleitung übernimmt, nebenher habe ich noch eine Studienfahrt organisiert.


    Allerdings fühlt sich bei uns die Arbeitsbelastung relativ gerecht verteilt an - wir arbeiten alle so viel.


    Wie sagen meine Sportkollegen immer? "Intelligenz beginnt bei der Studienfachwahl"


    Grüße
    Lolle

    Danke für die Links, ich sollte mal meine alten DAF-Materialien durchsehen.


    Allerdings ist für diese Kinder Deutsch ja keine wirkliche Fremdsprache. Die meisten sprechen akzentfrei, allerdings ist halt der Wortschatz und das Ausdrucksvermögen beschränkt.


    Vielleicht sollte ich bei diesen Kindern vermehrt die Leseförderhefte einsetzen.


    viele Grüße
    Lolle

    In BW gibt es ein LEU-Heft mit einer Reihe von Aufsätzen und Themenvorschlägen zum Thema gestaltende Interpretation.


    Ist allerdings eher für Klasse 10 (Zentrale Klassenarbeit) ausgelegt und ich weiß auch nicht, wie man außerhalb der Sammelbestellung an der Schule an die Publikationen drankommt.


    Grüße
    Lolle

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