Hallo ich bin Lehramtstudent und habe in einem anderen Forum folgende Frage gesehen, jedoch ohne dass dort jemand geantwortet hat. Die Antwort würde mich jedoch auch sehr interessieren, da mir das Vorgehen der Beförderungsverfahren auch nicht ganz klar ist.
""Es geht um das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg, die
Beförderung ist im Landesbeamtengesetzt § 34 geregelt (mehr siehe Link)
http://www.besoldung-baden-wue…beamtengesetz_paragraf_34
Liebe Forenmitglieder,
Ich
interessiere mich für Funktionsstellen an Gymnasien und habe mich im
Internet über Beförderungsverfahren informiert und bin dabei auf obigen
Link gestoßen. Doch so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden, ich
hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ab wann ist denn eine
Beförderung von A 13 nach A 14 nun theoretisch möglich, 1 Jahr nach der
Anstellung oder nach Ablaufen der Probezeit? Wie sieht das derzeit in
der Praxis aus, also wie lange wartet man z.Zt. auf eine solche A 14
Stelle, kann das auch ein Anfänger machen?
Und: Ist es in BaWü möglich sich als Studienrat auf eine
Studiendirektorenstelle zu bewerben? Wie lange müsste man hier warten nach der Anstellung,
bis man überhaupt nach A 15 befördert werden darf und muss dabei das Amt
des Oberstudienrates durchlaufen werden? Gibt es sowas wie eine Sperrzeit von A 14 zu A 15?
Ich hoffe wie
gesagt, ihr könnt mir etwas Klarheit in dieser Angelegenheit
verschaffen, da mir dieses System noch nicht ganz klar ist. Vielen Dank
für Eure Hilfe!!!"
TheBeatle