Wie gesagt ich habe 2j Elternzeit beantragt.
Das 12 monatige Elterngeld läuft am 25.06.2012, also kurz vor dem Sommerferien aus.
Die Behörde sagt, daß ich kurz vor Schulferienbeginn nicht eingestellt werden kann, sondern erst ab dem 1.8.
Hätte ich nur 1J Elternzeit beantragt, wäre ich ebenso zum 1.8. eingestellt.
Da die Vertragsregelung an die Ferien gebunden ist, ist man als Lehrer schlechter gestellt.
Welcher Gesetzestext hierfür zuständig ist, konnte ich bislang im Internet nicht finden.