Beiträge von sentenza

    Weil das wohl das Lehrerbildungsgesetz für NRW si besagt
    Ist Landerecht.
    Außerdem wird da nur bei der Genehmigung drauf verwiesen, die Anzahl der Stunden ist dort klar erwähnt und liegt nicht bei 8 Stunden!


    Steht ganz klar dort drin.
    Wie gesagt, in Berlin ist dort auch gleich eine Anzahl benannt und die liegt bei 4!


    Habe ich mich in meiner Antwort auf NRW oder auf ein anderes Bundesland bezogen? Habe ich irgendwo in Abrede gestellt, daß dies länderspezifisch ist.


    Für NRW gilt gemäß verlinktem Text jedenfalls folgendes:
    "Dies bedeutet, dass eine Nebentätigkeit lediglich bis zu 5 Wochenstunden unterrichtend bzw. 7,5 Wochenstunden nicht unterrichtend genehmigungsfähig ist."


    Nee, dafür ist dann das Lehrerbildungsgesetzt zuständig und nicht das Beamtengesetz!
    Dort steht wie viel im Referendariat nebenher maximal gearbeitet werden darf und bei uns steht dann, dass der Vorgesetzte entscheidet und die Ausbildung darunter nicht leiden darf, sonst wird es untersagt.
    Sprich der Seminarleiter entscheidet, was er für kontraproduktiv hält und was nicht!


    Wieso wird dann hier auf das LBG verwiesen?


    http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/ABC_des_Vorbereitungdienstes.html#Nebentätigkeit


    Falsch, der ALGII-Regelsatz liegt weit unter dem Existenzminimum, das liegt bei 1028,89 € netto pro Monat und ist z.B. deshalb nicht pfändbar! Aber zu dem Regelsatz gibts ja auch andere Leistungen dazu!


    Wollsocken: Wenn ich mir das aber nachträglich anerkennen lassen will als Berufserfahrung, dann weiß es ja jemand. Nur darum ging es. Also entweder unerlaubt mehr machen und dann auf die Anerkennugn verzichten oder eben nur die erlaubte Menge machen und anerkennne lassen! Beides wird nicht gehen!


    Das ist das schuldrechtliche Existenzminimum. Das steuerrechtliche Existenzminimum ist schon wesentlich geringer. Tatsache ist, daß etliche prekär Beschäftigte und ALGII-Empfänger weniger bekommen als ein Lehramtsreferendar.
    Es ist sicherlich nicht viel, was man als Referendar verdient, aber da gibt es andere Personengruppen, die mehr Grund zum Wehklagen haben.


    Genau das ist es eben, 1100 Euro ansich ist ok, aber wenn dann 200 Euro KK abgehen, einem also im besten Falle 900 Euro übrig bleiben (denn wie gesagt, das wäre ja dann der "Höchstverdienst" im Ref als Studienreferendar, alle anderen Lehrämter bekommen ja noch mal weniger!), dann ist das unter dem Existenzminimum!



    Wäre es nicht. Der ALGII-Regelsatz liegt bei knapp unter 400 EUR zzgl. Miete. In der Summe sind das vielleicht 800 EUR und die sollen nach Ansicht von Vater Staat für das Existenzminimum ausreichend sein.

    Nach den Prognosen des Schulministeriums sind die Aussichten auf eine Einstellung auf Jahre nicht mehr so gut wie in 2013. Dies wird mit den anstehenden Pensionierungen und dem doppelten Abiturjahrgang 2013 begründet. Ist davon auszugehen, daß jede Stelle, die ausgeschrieben wird, auf jeden Fall besetzt wird oder wird dann ggf. später nochmals neu ausgeschrieben, falls keine geeigneten Bewerber da sind?


    Ich habe eine Anerkennung meines Doppeldiploms als 1.Staatsexamen und mehrjährige Berufserfahrung. Grundsätzlich wollte ich im November ins Referendariat gehen. Mir stellt sich jedoch die Frage, ob es aufgrund der Arbeitsplatzsicherheit nicht zweckmäßiger wäre auf einen möglichen Seiteneinstieg in 2013 zu spekulieren. Insbesondere in 2015 sollen die Einstellungsaussichten ja dann eher düster sein. Erbitte Meinungsäußerungen.

    Piksieben:
    Ist auch alles andere als einfach! Ich würde ja liebend gerne ins Referendariat gehen, aber wenn eine Familie dranhängt, dann wird es schwierig. Ich weiß auch nicht, wie das mein Arbeitgeber finden würde, wenn ich sage, "ich bin jetzt mal weg, aber wenn es nicht klappt oder ich in anderthalb Jahren keine Stelle finde, dann hätte ich gerne meinen alten Job wieder." Weggegangen, Platz vergangen...


    Das das Alter kein Problem sein sollte, ist zumindest schon einmal ein Hoffnungsschimmer. In vielen Bundesländern könnte ich alter Sack sogar noch verbeamtet werden :)

    Dipl.-Hdl. = Diplom-Handelslehrer!


    Wenn man aufgrund der Familie räumlich gebunden ist, ist es (insbesondere dann wenn man keine Mangelfächer hat) nicht so einfach in den Seiteneinstieg zu kommen.


    Finanziell wäre es für mich machbar, die 18-Monate Referendariat zu überbrücken. Ich denke, in der freien Wirtschaft ist es ab einem bestimmten Alter sehr schwierig überhaupt einen neuen Job zu bekommen. Wenn man aufgrund seines Alters in einem Bereich keine Benachteiligung fürchten muß, dann wohl im öffentlichen Dienst bzw. als Lehrer. Da sehe ich mich durch viele Antworten hier bestätigt.

    Ich bin diplomierter Hdl. mit einer Vollanerkennung als 1.Staatsexamen und spiele mit dem Gedanken, meinen unbefristeten Job aufzugeben, um mit Anfang 40 ins Referendariat zu gehen. 2013 soll es ja (nicht nur) in NRW genügend freiwerdende Lehrerstellen geben. Gibt es hier andere Forenteilnehmer, die in einem ähnlichen (biblischen :D ) Alter noch den Lehrerjob über den normalen Weg des Vorbereitungsdienstes angestrebt haben und über Ihre (auch negativen) Erfahrungen berichten können?


    Mir ist schon klar, daß man wieder von ganz unten anfangen muß. Mit sachlicher Kritik habe ich auch kein Problem. Ärgern würde ich mich aber, wenn man aber von vorneherein mit Vorbehalten aufgrund des Alters zu rechnen hätte.

    Kann es sein, dass z.Zt. der Seiteneinstieg fuer Diplom-Kaufleute in BW fuer das Lehramt an beruflichen Schulen moeglich ist ? Hat jemand in letzter Zeit schon die Anerkennung beantragt ? Erbitte, soweit vorhanden, Erfahrungsberichte.

    Zitat

    Jordan23 schrieb am 20.06.2005 09:19:
    Anerkennung als BWLer ist nur noch möglich, wenn explizit Wirtschaftsinformatik ausgewiesen werden kann. Ist zum 1.2.05 geändert worden.


    Gruß


    Olaf


    Heißt das ich bekomme überhaupt nichts anerkannt ? Was wird denn normalerweise von einem BWL-Studium auf ein entsprechendes Lehramtstudium Wiwi angerechnet ?


    Habe heute eine Benachrichtigung der Bezirksregierung erhalten, daß die Bearbeitung meines Antrags auf Anerkennung mindestens 6 Monate dauern wird. Ist das normal ? Bekomme ich dann nach 6 Monaten einen Zweizeiler als Ablehnung ? ?(

    Aus Berufung natürlich ! Beruf kommt doch von Berufung. Ich würde auch als Referendar anfangen. Da verdiene ich zwar deutlich weniger als jetzt, bereite mich aber wenigstens auf einen Beruf vor, der mich reizen würde. Ein langweiliger Bürojob ist auf die Dauer nichts für mich.


    Im Nachhinein ärgere ich mich, daß ich nicht Wipäd als Studiengang belegt habe. Ich überlege, ob ich die mündliche Prüfung, die mir zum vollständigen Wipäd-Studium fehlt, als Zusatzfach belegen soll. Für eine mögliche Anerkennung wäre das bestimmt hilfreich, oder nicht ?

    Hallo,


    vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich habe an der Uni
    BWL studiert und zwar u.a. mit dem Wahlpflichtfach Wirtschafts-
    pädagogik. Hätte ich den Abschluß Dipl-Hdl., würde soweit ich weiß
    nach derzeitigem Stand eine Anerkennung als Lehramt erfolgen.

    Lohnt es sich in meinem Fall als Dipl.-Kfm. eine Anerkennung zu
    beantragen ? Immerhin habe ich Wirtschaftspädagogik ja als
    Wahlpflichtfach belegt und auch hier meine Diplomarbeit geschrieben.


    Danke für die hoffentlich folgenden Auskünfte !

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