Hallo,
im schlimmsten Fall könnte der entsprechende Kollege "angeschwärzt" werden, was sogar eine Anzeige nach sich ziehen kann, sofern der Film illegal beschafft (kopiert/heruntergeladen) wurde.
Die allseits beliebten "Kinostunden" vor den Ferien sind aber grundsätzlich zu überdenken... Eine "öffentliche" Aufführung wird zu Beginn jeder DVD untersagt, das war schon zu Videozeiten so. Filme, die im Unterricht gezeigt werden, müssen auch Unterrichtsgegenstand sein. Aber selbst dann sollte man sich bezüglich Urheberrecht absichern.
Mit der Suchfunktion des Forums findest du zum Stichwort "Urheberrecht" einige Informationen.
Gruß,
Peter (...der etwas länger zum Schreiben gebraucht hat, als die Vorredner
)