@ Bolzbold
Ein Grund, weshalb man sich durchaus über diese 18 Stunden aufregen kann, ist tatsächlich, dass dadurch "gespart" werden soll. In NRW wird das so (fast unverständlich) umschrieben:
ZitatDer Stellenbedarf einer Schule wird anteilig um die durch den eigenverantwortlich erteilten Unterricht der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) ("bedarfsdeckender Unterricht" - BDU) gewonnenen Unterrichtsstunden reduziert.
Auf der Ebene einer Schulform wird der Stellenbedarf bei allen Schulen um einen identischen, pauschalisierten Abzug reduziert. Landesweit werden die durch den bedarfsdeckenden Unterricht schulformspezifisch zu erwirtschaftenden Stellen in Relation gesetzt zur landesweiten Grundstellenzahl der jeweiligen Schulform. Der sich so ergebende Faktor wird auf den Grundstellenbedarf der Einzelschule angerechnet, unabhängig davon, ob und wieviele LAA an der Einzelschule unterrichten.
Quelle
Vor allem den letzten Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Gruß,
Peter