Beiträge von heureka

    Also laut SL wird der Gefahrstoffbeauftragte von der SL benannt. Sammlungsleitung war bisher jemand, der es gern gemacht hat, jetzt aber die Schule gewechselt hat. War auch in anderen Fächern so, da gab es eigentlich nie das Problem, aber Chemie ist ja doch um einiges verantwortungsvoller als Bio etc.
    Für NDS habe ich jetzt die Info gefunden, dass der Gefahrstoffbeauftrage ein Chemiestudium abgeschlossen haben muss. Ob das in NRW auch so ist, konnte ich tatsächlich nicht herausfinden. Aber zumindest ist es bei mir Dank Seiteneinstieg nicht der Fall, so dass ich damit vielleicht aus der Nummer raus komme.

    Ich glaube Gefahrstoffbeauftragter ist in der SL. FK Vorsitz ist bei uns nicht so viel Arbeit, das würde ich auch so übernehmen, wenn Not am Mann wäre, aber Sammlungsleitung ist etwas, was ich a) aus sehr vielen verschiedenen Gründen nicht übernehmen möchte und b) mit so viel Mehraufwand behaftet ist, dass ich es nicht ohne gewissen Ausgleich machen möchte, da ich nicht ohne Grund Teilzeit mache.

    Danke für die vielen Antworten! Also bei uns wird das nicht wirklich offengelegt, es wurde zu meiner Zeit genau einmal diskutiert.
    Ich habe keinerlei weiterrreichenden Fortbildungen zu dem Thema und fühle mich der Aufgabe nicht wirklich gewachsen, da ich mit dem Wiedereinstieg wirklich genug haben werde, denke ich. Aber man kann an den Fingern abzählen, wo die Aufgabe landen wird. Ich habe ja schon allerhand Nützliches von euch gehört. Ich hoffe, dass der Kelch trotz allem an mir vorbei geht, aber es ist recht unwahrscheinlich. Das einzige ist, dass ich vor meiner Pause beim Umetikettieren geholfen habe, das war zumindest zur Sammlungsleitung durchgedrungen. Aber Chemie ist auch nicht mein Steckenpferd. FK Vorsitz okay, aber Sammlung würde ich doch gerne zumindest vorerst den erfahreneren Kollegen überlassen.
    Von A14 dafür könnte ich übrigens nur träumen, da würde ich sowas von ausgelacht werden...

    Ich brauche mal euren Rat. Evtl. droht mir nach meinem Wiedereinstieg die Sammlungsleitung Chemie (trotz Probezeit, so, dass ich da wohl auch nicht viel gegen unternehmen kann, aber das ist ein anderes Thema).


    Was ist da bei euch als Entlastung angedacht? Da bei uns da der FK-Vorsitz auch mit dran hängt, ist es ja ein nicht unerheblicher Mehraufwand.


    Gibt es lohnenswerte Fortbildungen in NRW? Gerne auch zu Experimenten bzw. Umgang mit den Stoffen im Unterricht allgemein, die ihr empfehlen könnt. Würde mein Wissen eh gerne auffrischen und wenn ich echt die Sammlung übernehme, dann muss da auch was passieren.


    Bin da gerade ziemlich geplättet und der ehemalige Leiter hat sich aus dem Staub gemacht, so dass ich da auch nicht nachhaken kann, was so alles wie gelaufen ist oder zu laufen hat. In Chemie sind wir unterirdisch besetzt...

    Wie lange warst du denn in Elternzeit? Bis zu einem Jahr kommt man automatisch an seine alte Schule zurück. Warst du länger weg, hast du keine Anspruch mehr auf deine alte Schule, nur auf wohnortsnah. Aber bei 25 min wird die wohl nicht weiter als 30 km weg sein. Aber falls du länger weg warst besteht trotzdem die Chance an eine andere Schule zu kommen. Dazu würde ich mit dem PR sprechen. Die muss dann natürlich nicht unbedingt näher sein. Bei Teilzeit und kleinen Kindern sollten solche Sachen wie entweder zur 2. Oder nicht die 8. Stunde eigentlich möglich sein. Dann klappt das nur vielleicht nicht mit 2 freien Tagen. Angeben würde ich das auf jeden Fall. Weniger als 50% arbeiten kenne ich auch nur von der Elternzeit. Aber falls du noch nicht die vollen 3 Jahre pro Kind genommen hast, wäre das ja auch eine Möglichkeit.

    Von welcher Bezirksregierung sprechen wir denn? Die Teilzeitempfehlungen und Anträge unterscheiden sich ja auch.

    In NRW musst du einen Rückkehrantrag stellen. Du darfst dann ankreuzen, dass du nicht an deine alte Schule zurück möchtest.
    Wenn die alte Schule mehr als 35km ( real gefahrene Strecke, also nicht Luftlinie) von dir entfernt liegt wirst du versetzt. Wenn dies nicht der Fall ist kann es sein, dass du an deine alte Schule zurückkehrst.
    Falls du in der Grundschule arbeitest sind 2 Tage frei bei 16h fast unmöglich. Geh realistisch eher von einem Tag aus. ( Natürlich liegt das auch mit an der Schulleitung was möglich ist).


    Da du jetzt keinen Rückkehrantrag gestellt hat geht die SL vielleicht davon aus, dass du in Elternzeit bleibst? Dann könntest du dich evtl selbst vertreten. Eine Kollegin von mir macht das auch nicht an unserer Schule sondern wohnortnah. Sie möchte auch gerne versetzt werden wohnt aber nicht mehr als 35km weg. Daher ist ihre Versetzung erstmal abgelehnt worden.


    Viel Erfolg.


    Hallo
    ich kann nur zu Nr. 2 etwas sagen. Ein Anrecht auf einen Stundenplan, der auf die Betreuungszeiten zugeschnitten ist, hast du nicht.
    Bei uns an der Schule wird aber auf jeden Fall Rücksicht darauf genommen, weil sonst viele gar nicht arbeiten könnten. Ich würde das bei der Schulleitung und dem/der Stundenplaner/in ganz offen ansprechen. Für welchen Zeitraum gilt das denn mit der 14.30Uhr Begrenzung? Wenn das z.B. ein Jahr lang ist, sollte das für die Schule machbar sein. Für längere Zeiträume ist dieser Betreuungsschluss vermutlich tatsächlich zu knapp, viele Tagesmütter, Kitas und Schulen bieten ja auch eine längere Betreuungszeit. Aber dann hättest du ein Jahr Zeit, eine andere Lösung zu finden.


    Auch NRW muss so etwas wie Frauenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte haben, die sich genau damit auskennt. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt und nach denen muss in der Regel schon Rücksicht auf solche Betreuungsengpässe genommen werden oder von AG-Seite Lösungen gesucht werden.

    Ich war mehrere Jahre weg, BezReg ist Düsseldorf. Hab jetzt auch mal nachgefragt, ich konnte einfach bei OLIVER den Antrag stellen, war auch schon bei der ehemaligen Schule. Die würden mich gern wollen und auch Rücksicht nehmen, aber bei denen brennt es bei meinen Fächern. Mal sehen, was jetzt bei dem Antrag raus kommt.
    Ich hoffe, dass nächstes Schuljahr zumindest die Betreuung bis 16:30 kommt, aber kann der KiGa nicht garantieren. 7:30 Uhr bleibt wohl.
    An meiner Schule habe ich ziemliche Kracher gehabt, was Stundenplan und Rücksichtnahme angeht. Schwerbehinderungen, Ausbildungen etc. waren zumindest damals ziemlich egal. Vielleicht hat sich ja etwas geändert. Mal sehen.


    Erstmal danke für eure Hilfe, versuche von den Ergebnissen zu berichten!

    Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen durch den Verwaltungswust helfen. Nach der Lektüre unendlicher Texte sind bei mir immer noch einige Fragen ungeklärt.


    Nach meinem Seiteneinstieg (OBAS) habe ich die Staatsprüfung bestanden und bin danach in Elternzeit gegangen, also während der Probezeit.
    -> 1. Muss ich an meine Schule zurück? Ich habe etwa 1,5 Jahre Restprobezeit und durch Komplikationen mit der Schwangerschaft vorher keinerlei Besuche der Schulleitung gehabt, also auch noch keine Gutachten. Bin ich trotzdem durch OBAS an die Schule gebunden? Problem ist bei mir, dass der KiGa erst um 7:30 Uhr öffnet und ich allein 25 Minuten Fahrzeit plus Stau habe. Kann ja schlecht zur Schulleitung gehen und sagen, dass ich nicht zur ersten Stunde kommen kann. Also klar, an manchen Schulen kann man das, aber an meiner würden die mich auslachen. Würde auch aus anderen Gründen gerne wechseln.


    Ausserdem haben meine Kinder momentan nur bei 14:30 Uhr einen Betreuungsplatz, so dass auch 8. Stunde problematisch ist. Mein Mann kann nur 1. ODER 8. Stunde abfangen, das wäre allerdings auch die einizge Einschränkung.
    -> 2. Habe ich einen Anspruch darauf, dass Rücksicht auf so etwas genommen wird? Die Teilzeitempfehlungen der BezReg sagen aussderm bei unter 16 Stunden solle man 2 freie Tage erhalten. Aber kann man sich darauf berufen? Doch nicht wirklich, oder? Ich habe ein bisschen Angst, dass wenn ich wieder anfange und die Betreuungszeiten der Kinder nicht berücksichtigt werden, ich schlicht nicht arbeiten kann.


    Ich würde gerne mit maximal 50% wieder einsteigen.
    -> 3. Kann man ausserhalb der Elternzeit unterhälftig arbeiten? Bei Tresselt steht:
    "Form der Teilzeitbeschäftigung: Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen mit weniger als 50% der regelmäßigen Arbeitszeit (früher § 67 LBG – ab 1.7.2016 § 64 LBG))
    Voraussetzungen:Antrag erforderlich zur Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Antrag sollte bewilligt werden, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.Anrechnung auf die Probezeit erfolgt bei mindestens 20% der Pflichtstundenzahl."
    Bisher dachte ich, dass unterhälftiges Arbeiten nur aus der Elternzeit möglich wäre. Geht es doch anders? Nach dem Formular auf Antrag für Teilzeit scheint es beim Ankreuzen wirklich wie nach Tresselt mit weniger zu gehen, allerdings steht dann weiter unten "Auch ist mir bewusst, dass ich bei einer Teilzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der Pflichtstundenzahl beantragen muss, sofern die Teilzeitbeschäftigung nicht während einer Beurlaubung nach § 64 LBG oder während der Elternzeit geleistet werden soll." Irgendwie verwirrend.


    Zum Antrag auf Teilzeit hatte ich bisher nur die Frist "drei Monate vorher" im Kopf, jetzt habe ich von 6 Monaten gelesen, allerdings aus dem Schuldienst heraus.
    -> 4. Wann muss ich meine Teilzeit zum Ende der Elternzeit beantragen?


    Eins habe ich vorher nie gehört und bin nur zufällig darauf gestoßen: Versetzungen sind ein halbes Jahr voher zu beantragen (Juli und Dezember waren es).
    -> 5. Also kann ich mich jetzt zu meinem eigentlichen Wiedereinstiegsdatum im Januar gar nicht mehr versetzen lassen oder geht das doch, wenn ich eine entsprechend interessierte Schule habe? Dazu kann ich bei OLIVER nichts finden, hatte es aber mal gehört.


    -> 6. Vielleicht noch allgemeiner: hat man irgendwelche konkreten rechtlichen Ansprüche bei 50% oder ist das alles Verhandlungssache? Ggf. natürlich Absprachen mit dem Lehrerrat, aber das klappte an meiner alten Schule leider gar nicht, wie ich während des Seiteneinstiegs lernen musste.


    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr mir bei der einen oder anderen Frage weiterhelfen könntet, ehe ich mich an BezReg und Schule wende.

    @SwingingPhone: waren denn die zwei Jahre Vertretungsstelle die Grundlage für die Zulassung zur OBAS oder hattest du mehr Berufserfahrung in anderen Jobs?


    Ich bin zwar in der GEW, aber ich habe bisher leider immer die Erfahrung machen müssen, dass die in der Beratung noch weniger wussten als ich mir selbst an Wissen aneignen konnte...
    http://www.lehrerforen.de/index.php?page=User&userID=11562&

    Da es hierzu passt, schreibe ich mal drunter weiter.


    Ich habe nach Abschluss des Studiums 2 Jahre Vertretungsstellen an Schulen gehabt, nach denen ich dann 2 Jahre OBAS gemacht habe. Anschließend wurde ich mit A13/5 eingestuft. Jetzt kam ein Bescheid über die "Festsetzung der Erfahrungsstufe nach § 27 Übergeleitetes Besoldungsgesetz NRW" in der die (mehr oder weniger vorübergehende) Einstufung noch einmal bestätigt wurde. Jetzt stehen unter dem Punkt "Berechnung der Erfahrungsstufe" 0 Monate 0 Jahre, was meiner Meinung nach nicht ganz richtig ist. Ich habe ja 2 Jahre vor der OBAS im öffentlichen Dienst gearbeitet. Oder fällt dies unter den Punkt "Erwerb der Laufbahnbefähigung", weil man zwei Jahre Berufserfahrung für OBAS nachweisen muss???

    Verschiedene OBASler und ich haben nun den Bescheid bekommen, dass nur die Zeit NACH dem StExII angerechnet wird. Ich hoffe noch auf andere Nachrichten, aber ansonsten geht es halt in die drei Jahre. Immerhin werde ich dann doch schon ab JANUAR mit dem ersten Geld rechenen können :autsch:

    Ich warte noch mehr Infos ab, aber meine zu wissen, dass es zumindest bei OBAS auch vor der Ausbildung liegen kann. Nachher würde ja wie gesagt auch keinen Sinn machen.


    Und bezüglich des Weihnachtsgeldes: klar ist es mehr als bei Beamten, aber dafür läge mein monatliches Gehalt deutlich höher... Und da das Weihnachtsgeld in E13 lächerlich gering ist, wäre mir der Beamtensold schon lieber ;)

    Hallo zusammen,


    nach langem Märtyrium melde ich mich mit froher Botschaft zurück: Ich habe bestanden! Und mein Gewicht für den Amtsarzt habe ich auch erreicht, so dass erstmal alles gut ist.
    Allerdings kommt jetzt das nächste Stück Arbeit auf mich zu. Ich habe nämlich von mehreren Stellen das Gerücht (?) gehört, dass man die Probezeit von drei Jahren auf eins reduzieren kann, wenn man vorher mind. zwei Jahre im Schuldienst gearbeitet hat, was auf mich zutrifft. Weiß jemand wann, wie und man das beantragen kann?
    Und kann mich jemand drüber aufklären, wie schnell das mit dem verbeamten geht? Ich denke da nämlich an mein Wihnachtsgeld *g*



    Beste Grüße von der endlich anerkannten "Frau Kollegin"

    ich kann nur für nrw (bezreg. ddorf) berichten und da hab ich ende september eine vertretungsstelle angefangen und ende januar zum ersten mal geld erhalten! hab mehrfach nachgefragt und alle unterlagen hatte ich noch in der ersten woche parat bzw. denen zugeschickt, aber da ich noch keine personalnummer hatte, konnten bzw. WOLLTEN die vermutlich keinen status abrufen (hab ja auch noch sowas wie name und geburtstag zum identifizieren) und daher haben die da trotz mehrfacher nachfrage das nicht schneller hinbekommen... war schon ne tolle zeit, da man ja auch ohne geld leben kann...

    also ich hab von ikea "effektiv" - das geht zwar glaub ich nicht bis unter die decke zu stapeln, aber zwei große und ein schmaler passen meine ich mindestens aufeinander, sie haben türen (wenn man will) und super viel stauraum! da hängt nix, aber dafür sind sie nicht ganz billig. man kann dafür aber auch aus halbierten türbrettern noch tolle passende regalbretter basteln, die auch bei großer belastung gerade bleiben!

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