Erstmal, ... sowas ist ätzend! Ich wünsche Dir, dass Du bald einen guten Weg findest bzw. ein guter Weg gefunden wird.
Was meinst Du mit "Der Förderbedarf ESE ist bei ihm seit Tagen bestätigt."? WER hat Förderbedarf bestätigt? Wahrscheinlich meinst Du, dass er durch einen Gutachter festgestellt wurde, oder? Das nützt leider so lange nichts, bis das Schulamt dies bestätigt hat. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird in einem AOSF immer nur VORGESCHLAGEN, nie entschieden.
Zu dem Problem mit dem Weglaufen. Du sicherst Dich darüber etwas ab, indem Du dem Schüler sagst, dass er nicht weglaufen darf (ich weiß, dass dies doof klingt). Danach informierst Du Schulleitung und Eltern und notierst es zusätzlich. Kläre über Deine Schulleitung ab, ob Du die Möglichkeit hast, dass "abhauen" als unentschuldigte Zeit gewertet werden kann.
Ich würde außerdem die Eltern SCHRIFTLICH zu einem Gespräch in die Schule einladen.
Integrationshelfer bekommt man nicht so einfach und muss tatsächlich über die Eltern bei der entsprechenden Stelle angefordert werden. (Die Frage ist auch, ob der I-Helfer in Deiner Situation Sinn macht).
Bitte Deine Schulleitung um Mithilfe. Evtl. kann sie Dir weitere Möglichkeiten nennen, wie Du mit diesen Schwierigkeiten rechtlich abgesichert umgehen kannst (Möglichkeit einer pädagogischen Konsequenz).