Stehen den in dienstlichen Beurteilungen die Krankheitstags drin?? Oder zählt der Schulleiter dann das Erscheinen im Krankheitsfall als besonderes, herausragendes Engagement? Oder zählt nicht einfach das, wie man tatsächlich gearbeitet hat? Kennt den jemand irgendwelche Richtlinien für dienstliche Beurteilungen??
Beiträge von marie74
-
-
Die Entscheidung trifft ja gar nicht der Amtsarzt, sondern die trifft ja das Amt. Der Amtsarzt muss einfach im Gutachten schreiben, dass er Übergewicht festgestellt hat.
In meinem Gutachten steht:
'"Auf Grund von Übergewicht ist die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingeschränkt. Wesentliche Folgeerkrankungen sind derzeit nicht nachweisbar, für die Zukunft jedoch wahrscheinlich. Häufige Dienstunfähigkeiten oder der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit sind nicht mit der nötigen Sicherheit auszuschließen."
Das bedeutet, dass ich zwar jetzt nicht krank bin, aber mal krank werden könnte. Konkret ist mir gesagt wurden, dass ich ja mal Diabetes oder einen Herzinfarkt bekommen könnte. Grundlage sind Statistiken über Übergewichtige.
Das Widerspruchsverfahren läuft darauf hinaus, dass bei keine Einzelfallprüfung erfolgte, sondern eine pauschale "Verurteilung"
-
Die Entscheidung trifft ja gar nicht der Amtsarzt, sondern die trifft ja das Amt. Der Amtsarzt muss einfach im Gutachten schreiben, dass er Übergewicht festgestellt hat.
In meinem Gutachten steht:
'"Auf Grund von Übergewicht ist die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingeschränkt. Wesentliche Folgeerkrankungen sind derzeit nicht nachweisbar, für die Zukunft jedoch wahrscheinlich. Häufige Dienstunfähigkeiten oder der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit sind nicht mit der nötigen Sicherheit auszuschließen."
Das bedeutet, dass ich zwar jetzt nicht krank bin, aber mal krank werden könnte. Konkret ist mir gesagt wurden, dass ich ja mal Diabetes oder einen Herzinfarkt bekommen könnte. Grundlage sind Statistiken über Übergewichtige.
Das Widerspruchsverfahren läuft darauf hinaus, dass bei keine Einzelfallprüfung erfolgte, sondern eine pauschale "Verurteilung"
-
Ja. Inklusive Psychologe, der eine Essstörung finden wollte. Aber keine fand.
-
Übergewicht bedeutet, dass ich mich nicht bewährt habe.
-
Nachdem ich die Beamtenprobzeit wegen meinem BMI nicht bestanden habe, habe ich nur 3 Bewerbungen geschrieben. Dann 2 Gespräche und 2 Zusagen.
Einmal eine feste Stelle mit Bezahlung wie Lehrer im ÖD und einmal stundenweise als Freiberufler bei einem privaten Bildungsträger. Und das in Thüringen.
-
@ Pepi: Sind in Bayern nicht die Unterrichtsstunden Arbeitszeit?
In Sachsen-Anhalt werden nur die gehaltenen Unterrichtsstunden als Arbeitszeit gezählt.
-
In Sachsen-Anhalt zählen Elternsprechtage, Konferenzen o.ä. nicht zu den Mehrstunden. Diese Arbeit gehört zur normalen Arbeit eines Lehrers.
Wie ist es in anderen Bundesländern?
-
In Sachsen-Anhalt gibt es einen Flexi-Erlass:
Jede Stunde, laut Stundenplan, ist eine Soll-Stunde.
Jede Unterrichtsstunde Vertretung, Prüfungsaufsicht, mündliche Prüfung ist eine Mehrstunde. Exkursionen, Schulfahrten, Projekte führen nicht zu Mehrstunden, auch wenn man an dem Tag planmäßig 3 Stunden hat und stattdessen am Projekttag 8 Stunden da ist.
Jede Stunde, die durch die Abwesenheit der Schüler ausfällt (z.B. am Ende des Schuljahres durch individuelle Prüfungsvorbereitung), ist eine Minderstunde. Ist eine Klasse mit einem anderen Lehrer auf Exkursion, hat der Lehrer der mit ist, keine Mehrstunde, aber der Lehrer, der deswegen weniger Unterricht hat, eine Minderstunde.
Mehr- und Minderstunden müssen wöchentlich mit Unterschrift beim Koordinator abgerechnet werden. Am Ende des Halbjahres erhält ein Lehrer eine Stundenübersicht.
Bis zu 80 Mehr- oder Minderstunden pro Schuljahr sind möglich. Kommen mehr als 80 Mehr- oder Minderstunden zu Stande, werden diese gestrichen. Dh. Hat ein Lehrer mehr als 80 Mehrstunden am Ende des Jahres, werden diese gestrichen.
-
Schreib doch einfach zum Einstellungstermin eine Bewerbung. Dann wirst du sehen, was passiert. Man bestimmt gute Chancen, wenn man was seltenes hat!
Viel Glück!!
-
Danke für die Unterstützung. Wenn ich erfolgreich sein werde, dann werde ich es hier posten!
-
Wie funktioniert eigentlich die Erfassung der Arbeitszeiten in den einzelnen Bundesländern?
-
Kommisar Schimanski
-
Und warst du erfolgreich?
-
Du könntest dich für die Fächer Biologie und Informatik bewerben. Hast du es nicht mal versucht??
-
Mein BMI ist größer 30. Und das Kultusministerium hat die Anstellung als Angestellte verweigert. Also gibt es die Entlassung nach 5 Jahren als Beamtin auf Probe. Meinen BMI unter 30 zu bringen ist mir nicht gelungen. Und welche Arbeit ich in den letzten Jahren geleistet habe, ist egal.
-
Bei uns hat der Landespersonalrat einige Wochen in den Ferien frei, da das auch nur Lehrer sind und ihren Urlaub nur in den Ferien nehmen dürfen. Dagegen habe die Amtsmitarbeiter das ganze Jahr Zeit Urlaub zu nehmen und rechtigzeitig Anträge beim Personalrat abzugeben. Finde ich sehr vernünftig!
-
Bist du eigentlich nun auf Lebenszeit verbeamtet?
-
Man darf auch einfach mal wütend sein, wenn man deswegen entlassen wird, obwohl ich insgesamt gute Arbeit macht habe. (2 Jahre Ref + 2 Jahre Angestellte + 5 Jahre Beamtin).
Eigentlich hätte man mich nie ins Beamtenverhältnis nehmen dürfen, weil ich schon damals übergewichtig war. Aber ich habe mich trotzdem beworben und wurde genommen. Daraufhin läuft auch mein Widerspruchsverfahren hinaus, das ich mit Hilfe der Gewerkschaft führe. Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich sein wird, werde ich wahrscheinlich auch klagen. Aber das kann dauern. Glücklicherweise geht es über den DGB Rechtschutz und ich fange auch morgen bei einem christlichen Bildungsträger an, dem mein Gewicht egal ist.
-
Übrigens suchen gerade Sachsen-Anhalt und Sachsen Grundschullehrer. Sachsen-Anhalt hat sogar eine Zweitausschreibung gerade veröffentlicht.
Werbung