Beiträge von marie74

    Ich war voriges Jahr auch 5 Wochen im Urlaub und hätte am Do und Fr in der Schule sein müssen. Bah, bin einfach nicht erschienen. Und am Montag hat keiner gefragt. Ich hätte sonst sowieso Probleme mit einer überbuchten Maschine in Cancun gehabt. Wer hätte es denn nachprüfen können? Und was kann denn schon passieren? Ein bisschen schlechte Stimmung und einen Anschiss. Das will ich sehen, dass ich eine arbeitsrechtliche Abmahnung bekomme, wenn ich 1 Woche vor Unterrichtsbeginn nicht schon in der Schule bin. Bei uns ging es Do los und wir sollten eben Do und Fr die Woche davor auch schon da sein. Bah, die können mich mal!

    Wir haben einige Jahre mit The New Summit gearbeitet. Allerdings waren nicht begeistert, da die Text sehr umfangreich sind und wenn man alles schaffen will, was im Lehrbuch ist, dann wird man nie fertig und kann nicht mal was anderes machen.

    Das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt hat mir ja mitgeteilt, dass ich auf Grund meines zu hohen BMIs aus dem Beamtenverhältnis entlassen werde und auch keinen Angestelltenvertrag bekomme. Da hatte aber noch der Personalrat mitzureden. Und der hat die Entlassung abgelehnt. Dann ist es zu einem Einigungsverfahren zwischen Personalrat und Personalamt gekommen. Der Vorsitzende der Einigungsstelle (ein Jurist aus dem Finanzministerium) stand glücklicherweise auf meiner Seite. Er hat entschieden, dass eine Entlassung wegen zu hohem BMI nicht mehr gerechtfertigt sei. Dafür sind wohl mehrer Gründe ausschlag gebend:


    1. Ich hatte schon zur Verbeamtung einen zu hohen BMI und wurde trotzdem auf Probe verbeamtet.


    2. Im Gutachten steht nur der BMI als Grund. Keine anderen Gründe.


    3. Ich bin im Laufe der 5 Jahre Probezeit nicht an Krankheiten erkrankt, die auf das Übergewicht zurück zuführen sind.



    Jetzt hat also das Kultusministerium bzw.das Landesverwaltungsamt den Bescheid der Einigungsstelle. Die sind aber gar nicht in an diese Entscheidung gebunden und könnten gegen diese Entscheidung noch mal selbst Rechtsmittel einlegen. Toll............und ich sitze immer noch auf glühenden Kohlen!

    Übrigens, der Gutachter hat mich dann zum psychologischen Gutachter geschickt, um festzustellen, ob es nicht psychische Ursachen für mein Übergewicht gibt. Das war echt deprimierend und demotivierend. Übrigens hat er keine gefunden, die belegbar sind. Meinte doch dann tatsächlich, ob es daran liegen könnte, dass mein Selbstbewusstsein nicht sehr stark ist und ich deswegen zu viel esse. Allerdings könnte er das nicht "begutachten", da das ja keine krankhafte Diagnose sei. Tja, daraufhin wurde ich so wütend, dass ich eingeladen habe, sich doch mal vor eine Klasse von 32 Lehrlingen zu stellen. Und das in der Regel mindestens 25 Stunden die Woche.


    Deswegen der Tipp: mit Übergewicht und einer psychologischen Erkrankung, bleibe lieber im Angestelltenverhältnis und versuche keine Beamtung. Es gibt irgendwo noch eine Liste mit den Diagnose-Zahlen, die gegen eine Verbeamtung sprechen.

    Kennt sich jemand mit Förderberufsschulen aus? Ich habe das 2. Staatsexamen für Berufliche Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaft/ Verwaltung und Englisch. Jetzt habe ich an einer Förderberufsschule, die bei einem Berufsbildungswerk ist. Dazu brauche ich auch eine sonderpädagogische Eignung. Der Träger bietet einen Zertifikatskurs an. In Sachsen (Uni Leipzig) gibt es gerade auch einen Kurs, allerdings nur als Fortbildungskurs.


    Weiß jemand, ob man den Abschluss noch irgendwo als Master machen kann? Im Fernstudium eventuell?

    Hi....mir ist es passiert. Ich bin vor 5 Jahren mit Übergewicht als Beamtin auf Probe eingestellt wurden. Stand schon im Gutachten damals. Vor drei Jahren wieder Amtsarzt und wieder im Gutachten, dass BMI größer 30. Jetzt im Februar wieder Gutachten mit einem BMI größer 30. Sonst keine negativen Bemerkungen. Bin nun entlassen wurden. Die Möglichkeit eines Angestelltenverhältnisses wurde vom Kultusministerium abgelehnt. Es folgte die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und die Entlassung aus dem Schuldienst. Kommentar vom Gutachter: "Sie sind doch eine intelligente junge Frau: Warum schaffen Sie es dann nicht abzunehmen?"


    War vorher im Angestelltenverhältnis. Wäre ich da mal lieber geblieben. Aber ich dachte, wenn sie mich mit Übergewicht nehmen, dann wird mir nichts passieren. Habe zwar trotzdem im Laufe der letzten 5 Jahre verschiedene Diätprogramme ausprobiert, mich im Fitnessstudio gequält und und und.........Das hat aber jetzt niemanden mehr interessiert. Meine dienstlichen Leistungen haben auch niemanden interessiert. Könnte noch Widerspruch einlegen und dann eventuell klagen. Aber will ich noch für diesen Arbeitgeber arbeiten??


    PS. Das war ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt.

    Habe damals sogar mein 2. Staatsexamen zu dem Thema gemacht. Es war eine Unterrichtseinheit zu einem Buch von P.D. James. Allerdings nur in Auszügen und Gruppenarbeiten, nicht als komplettes Buch. Sachsen-Anhalt hat keine zentralen Vorgaben, welche Werke in der gymnasialen Oberstufe behandelt werden müssen.

    Kennt jemand konkrete negative Vorfälle, bei denen Lehrer und Lehrerinnen ungerechtfertigter Weise der "unsittlichen Berührung" bezichtigt wurden und dann negative Konsequenzen befürchten mussten? (z.B. klärende Elterngespräche, Disziplinarverfahren, Entlassungen)


    Wie haben die Schulleitungen die Lehrkräfte unterstützt?

    Hat jemand von euch Erfahrung bei einem Berufsbildungswerk zu arbeiten? Ist es eine Alternative zum staatlichen Schuldienst? Immerhin sind die Gehälter dem Tarifvertrag der Länder für Lehrer angepasst. Wäre schön, wenn sich jemand finden würde.

    Sofort Schulleiter informieren und Eltern zum Gespräch einladen. Du bist doch keine Kripo, die Beweise sammeln muss. Allein der berechtigte Verdacht erlaubt es dir ein Elterngespräch zu führen. Und wenn dein Schulleiter und der Klassenleiter nicht mitmachen, dann notiere dir das in deine Unterlagen und lade die Eltern von dir aus ein.

    Hallo.....mach mal keine Panik. Du hast die Schülerin berührt und nicht geschlagen. Das Anfassen von Personen ist keine Freiheitsberaubung. Du bist deinen pädagogischen Pflichten achgekommen. Und nicht schon vorher immer Angst machen lassen: Falls ein Schüler einen Lehrer anzeigt, dann könnte es Körperverletzung oder Freiheitsberaubung sein! Also mache ich als Lehrer lieber gar nichts! Falsche Einstellung, die uns da von den Schulleitungen nahe gelegt werden. Und das kommt nur von den Ämtern, die kein Interesse haben, uns Lehrer vor Gericht zu vertreten. Mach dich nicht verrückt: Nicht falls die Schülerin eine Anzeige machen würde, lieber gar nichts machen - sondern lieber etwas unternehmen und dann lass dich nicht bedrohen: Soll sie doch erst mal zur Polizei gehen und dich anzeigen wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Nicht alle Staatsanwälte machen den Spaß von solchen Idioten mit!


    Schüler körperlich zu berühren ist nicht statthaft........so ein Quatsch. Wenn ich merke, dass jemand nicht mehr laufen kann, dann kann ich ihm "unter die Arme" greifen oder ist es neuerdings schon Körperverletzung, wenn ich aufmunternd einen SChüler an der Schulter berühre? (Ich vermeide hier mal lieber den Begriff "Ein Schlag auf die Schulter").


    Und nochmal: nicht vorher einschüchtern lassen und nicht feige werden!!!!

    Mich würden eure Erfahrungen mit dienstlichen Beurteilungen in allen Bundesländern interessieren. Ich wurde nämlich innerhalb der Probzeit nie dienstlich beurteilt, ob es in Sachsen-Anhalt lautet:

    3. Anlass und Zeitpunkt der Beurteilung


    Eine dienstliche Beurteilung der Lehrkraft erfolgt nur aus besonderem Anlass. Sie ist vorzunehmen


    a) spätestens zwei Monate vor Ablauf der allgemeinen oder im Einzelfall festgesetzten beamtenrechtlichen Probezeit,



    Welche Erfahrungen hat ihr gemacht??

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