Ja. Das geht. Ich habe die Beamtenprobezeit wegen des negativen Gutachtens nicht bestanden. Und da stand drin, dass mein BMI zu hoch ist. Momentan hätte ich war keine Krankheiten, aber ich könnte welche bekommen. Deswegen bin ich entlassen wurden. So viel ich weiss, dass die Entlassung der Kultusminister verfügt.
Ich wollte damals klagen, aber die hatten mir ja den Vergleich angeboten. Wenn das Urteil, dass hier schon mehrfach diskutiert wurde, eher gewesen wäre, dann hätte ich mich vielleicht nicht auf den Vergleich eingelassen und hätte geklagt. Aber ich habe den Vergleich akzeptiert.
Übrigens, die dumme Amtsärztin hat zu mir gesagt: "Sie sind doch eine junge, gesunde und intelligente Frau. Warum schaffen Sie es nicht, abzunehmen?"
Was ich versucht habe, um abzunehmen, will ich mal lieber gar nicht sagen. Und die ewigen Ratschläge, wie man sich ernähren sollte und was man für Sport machen sollte, auch nicht. Ich war damals überhaupt nicht mehr ansprechbar auf das Thema.
Übrigens, das Amt hatte mich nach dem Referendariat eben auch mit dem Übergewicht eingestellt und am Ende der Probezeit ist dann eben festgestellt wurden, dass ich das immer noch habe. Und weil ich es nicht geschafft hatte, dass zu ändern, kam dann das negative Gutachten.
Wie hirnrissig das ist, brauch ich wohl nicht zu erklären. Am Anfang wurde ich sogar komplett aus dem Schuldienst entlassen und mir der dezente Hinweis mitgegeben, dass ich mich, wenn Stellen vorhanden wären, nächstes Jahr als Neueinstellung wieder bewerben dürfte.
Aber als ich dann mit der KLage gedroht habe, wurde man recht bereitwillig und hat mir wieder den Angestelltenvertrag angeboten. Aber eben nur, wenn ich auf die Klage verzichten würde. Das habe ich damals lange mit den Rechtsanwälten diskutiert. Und mich dann für die Annahme des Vergleiches entschlossen.
Aber ich weine dem Beamtenstatus nicht eine Träne hinterher. Vielmehr finde ich es heute recht praktisch in der Schule zu sagen: Das sollen mal schön die Beamten machen!! (Z.b. Sekretariatsaufgaben übernehmen, wenn die Schulsekretärin im Urlaub ist. Oder in komischen Kommissionen arbeiten, z.B. Qualitätsmanagement/ Lehrmittelverantwortlicher ohne Stundenausgleich usw. )
Für meinen Schulalltag mit den Schülern hat das keinen Einfluss, da ist es egal, ob ich Angestellte oder Beamtin bin. Schliesslich behandle ich die Schüler deswegen nicht anders.