Beiträge von marie74

    Hallo ihr Lieben, ich glaube, wir weichen hier vom Thema ab:

    - es geht nicht darum, ob das Kind mit einem FREIWILLIGEN Vortrag überfordert war

    - oder ob ich die Note vor der Klasse gesagt habe.


    Ich habe ihr die Note gesagt, da standen 2 von 27 (!!) Klassenkameraden noch neben ihr und ich habe die Note nicht lautstark vor der Klasse in einer peinlichen Weise bekannt gegeben.


    Aber jetzt mehr ehrlich: der Kritikpunkt ist überhaupt nicht der Vortrag, das Thema, die Vorbereitung oder die mögliche Abschreiben von Wikipedia, sondern, dass noch zufällig noch andere Schüler daneben stehen und es mitbekommen. Und dann ist man als Schüler/ Eltern wohl der Meinung, dass man die Note nicht "nehmen" muss, weil zufällig ein anderer es gehört hat?!?


    Ich habe mir die Richtlinien zum Datenschutz auch durchgelesen und da steht was von Verkündigung "vor der Klasse". Wisst ihr eigentlich, welche Auswirkungen das für die unterrichtliche Arbeit hat, dass Schüler Noten "nicht nehmen müssen", weil es ein anderer Schüler mitbekommen hat?


    Beispiel Englisch:

    Vokabel-Kontrollen hinter der Tafel, dann Tafel umklappen und Fehler vergleichen, Punkte ausrechnen und in Note umrechnen. Wenn jetzt alle anderen Kinder mitbekommen, dass XY eine 5 bekommen hat, muss er sie nicht "nehmen", weil nun die anderen die Noten wissen?


    Mündliche Hausaufgabenkontrollen, die im Unterricht vorgetragen werden.


    Vorsingen im Musikunterricht.


    Lautes Lesen Kontrolle im Deutschunterricht.


    Rezitationen in Deutsch


    Matheaufgaben an der Tafel vorrechnen


    und und und


    Können wir etwa wegen Datenschutz keine Noten mehr verteilen, weil andere Kinder diese Noten mitbekommen und wir sie vor der Klasse oder im zufälligen Beisein eines anderen Schülers angesagt haben??

    Beziehungsweise wollen dann die Schüler bloß noch die guten Noten, die ihnen in den Kram passen und nehmen die Noten nicht, die ihnen nicht gefallen, weil wir als Lehrer bei mündlichen Leistungskontrollen nicht 100% "Datenschutz" sicherstellen können??

    Mir ist folgendes passiert in einer 6. Klasse Englisch:


    Eine Schülerin hat freiwillig einen Vortrag über Big Ben und Houses of Parliament vorbereitet (ca. 3 Wochen Zeit). Sie hat diesen Vortrag zusammengestammelt, da sie Vokabeln aus dem Internet verwendet und diese weder vorlesen noch aussprechen noch übersetzen konnte (the failed attempt of assassination by Guy Fawkes.....).

    Ich musste mehrfach den Vortrag unterbrechen, weil selbst ich nichts verstanden habe und sie mehrfach auffordern, es noch mal sagen. Schließlich habe ich selbst ihre Sätze vorgelesen und übersetzt.

    Natürlich habe ich das ausgewertet und nochmal der Klasse gesagt, dass das so nicht geht. Wenn es ein Pflichtvortrag wäre, hätte ich den mit einer Vier bewertet. Da der Vortrag aber freiwillig war und ich dringend von der Schülerin Noten benötige (Ersatzleistungen wegen ständigen Fehlens) habe ich ihr noch eine Drei gegeben. Diese Note habe ich ihr gesagt, während drei Schüler neben ihr standen bzw. in der Nähe waren.

    Heute stand sie vor mir und teilte mir mit, dass sie die Note nicht nimmt, weil ich gegen Datenschutz verstoßen habe, da die anderen Schüler die Note mitbekommen hätte. Sie will nicht, dass die anderen Schüler ihre Note wissen.

    Da habe ich erst mal Schnappatmung bekommen!

    Wie kommt eine 6-Klässlerin auf die Idee, dass andere Mitschüler die Noten nicht mitbekommen dürfen für Leistungen, die vor der Klasse erbracht wurden und auch vor der Klasse zwecks Lernzweck für die anderen Schüler auch auswerte? Woher kommen solche Ideen? Wenn Lehrer nicht auf "Datenschutz" achten, müsse man die Noten nicht nehmen!!!!


    Ich trage jetzt die Note ein (in meinen Lehrerkalender). Mal sehen, ob ich noch mal was von den Eltern höre. Auf jeden Fall wird das Mädchen jetzt konsequent zum Nachschreiben von schriftlichen Leistungskontrollen (Fr 7. Std.) bestellt und es gibt keine freiwilligen Vorträge mehr für sie.


    Ist euch schon mal so was passiert?


    Liebe Grüße

    Wem es allein um eine Beamtenstelle geht, braucht sich, meiner Meinung nach, erst gar nicht bewerben. Ich bin seit mehr als 15 Jahren angestellte Lehrerin in Sachsen-Anhalt und werde es auch bis zur Rente bleiben.

    Zum Glück steht bei uns in der Verordnung der Leistungsbewertung nur, dass Klassenarbeiten von den Eltern zur Kenntnis genommen werden müssen und dann von den Eltern aufzubewahren sind.
    Wenn Kinder den Test nicht wiederfinden, dass ist das ihr Problem. Unterschriften unter sonstige Leistungsfeststellungen sind keine Pflicht und regelt jeder Lehrer selbst. Auch hier gibt es keine Regelung, weder im Schulgesetz, noch in einer Verordnung, noch in der Schulordnung.
    Wir haben auch Notenprogramme. Wenn die Eltern diese nicht nutzen können, dann ist das ihr Problem.

    Bei uns gibt eine Verordnung zur Mehr-/ und Minusstundenregelung. Daher können bis zu 80 Mehr- oder Minderstunden anfallen. Hier werden verschiedene Gründe genannt. Diese soll man nach Möglichkeit im Laufe des Schuljahres ausgleichen. Wenn dies nicht möglich ist, dann im nächsten Schuljahr. In der Regel hat man einen "Ratenschwanz" aus Vertretungsstunden und dann im nächsten Schuljahr insgesamt dann weniger Unterricht (wird auf Kommenstellen genau ausgerechnet).
    Wenn einem Lehrer am Ende des 1. HJ erst auffällt, dass er Minderstunden hat, finde ich es gerecht, dass diese ausgeglichen werden.

    Bei uns besteht auch Anwesenheitspflicht für alle Fachlehrer, die selbst keine Zeugnisausgabe haben. Das wird kompensiert, dass hinterher die Schulleitung Sekt ausgibt und wir noch kurz zusammensitzen. Meist gibt auch einer noch ein Frühstück aus.
    Aber lieber am Tag der Zeugnisausgabe noch Probleme klären, als sich mit beschwerenden Eltern in den Ferien auseinandersetzen.
    Ausserdem haben wir sowieso von der 1.-4. Std. Fachunterricht.

    Darfst du vor 67 nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen?

    Als Angestellter geht man nicht in den vorzeitigen Ruhestand, sondern in Rente. Ruhestand ist für Beamte.
    Wenn mal als Angestellter eher in Rente gehen will, dann muss man Abschläge in Kauf nehmen. Zumindest erzählen mir das immer die Kollegen, die zur Zeit hier in Rente gehen. Da ich aber erst in 20 Jahren vielleicht in Rente gehen kann, höre ich nur mit halben Ohr hin. Bin schon angekotzt, dass jüngere Kollegen verbeamtet sind und sich freuen, dass sie mit 65 in Ruhestand gehen können, während ich bis zum 67 Jahr gehen muss. Aber wahrscheinlich gibt's in 20 Jahren sowieso nur Einheitsrente. Am besten, man denkt nicht dran.

    Nein, es wird nicht ein leichtes sein, dass die Schulbehörde/ Schulamt eine einheitliche Software für das gesamte Land herausgibt. Jede Schule wird sich hier selbst überlassen, welche Software sie sich raussucht. Das ist bewusst Absicht, damit wird den Schulen/ Lehrer die Entscheidung übertragen!

    Bei uns hat die Schulbehörde es einfach den Schulen überlassen, dazu Beschlüsse zu fällen. Den Rahmen gibt der Leistungsbewertungserlass. Eine landesweite einheitliche Vorgabe wird also gar nicht vom Schulamt gewollt!

    Wir mussten alle zu einer zum Thema Hattie-Studie. Die dauerte 90 min und war abends von 17:00 bis 18:30 und wir mussten irgendwas ca. 30 min selbstständig erarbeiten und mit Plakaten vorstellen. Es war für den künftigen stellvertretenden Schulleiter. Unsere "Laune" dazu brauche ich sicherlich nicht beschreiben.

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