Ihr Lieben,
da meine Schule langsam ausläuft, wollte ich euch fragen, ob man als Seiteneinsteiger (PE), sich auch über "Oliver" mit der Angabe von pers. Gründen, um eine Versetzung an eine andere Schule bemühen kann. Im Moment nehme ich noch an der PE-Maßnahme teil. So weit ich das recherchiert habe, kann man, wenn man sich in einem Dauerarbeitsverhältnis befindet dieses machen.- In meinem Fall also nach erfolgreichem Abschluss der PE.
Ich meine allerding irgendwo gelesen zu haben, dass man sich danach für 3 bzw. 5 Jahre verpflichtet an der auszubildenden Schule zu unterrichten. Allerdings finde ich nun keinen Erlass oder Ahnliches, wo so etwas steht.
Gibt es eventuell auch Ausnahmen, wie in meinem Fall, wenn die Schule ausläuft?
Freue mich auf eure Rückmeldungen,
eine schöne Vorweihnachtszeit
wünscht euch
Klawitter