Hallo
Also auf Sevon NRW findest du folgende Aussage:
2.3. Mehrere Lehrämter
Bewerberinnen und Bewerber, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes für zwei Lehrämter eine Erste Staatsprüfung oder einen Master of Education nachgewiesen haben, absolvieren den Vorbereitungsdienst und die (Zweite) Staatsprüfung nach Wahl in einem dieser Lehrämter. Durch Ablegen der (Zweiten Staatsprüfung) erwerben sie nach Maßgabe des § 15 LABG auch die Lehramtsbefähigung für das weitere Lehramt.
Die gleichzeitige Bewerbung für mehrere Lehrämter ist nicht zulässig.
Dies würde für mich bedeuten, dass du dein Ref auch auf eine Haupt- Real- oder Gesamtschule in der Sek I absolvieren kannst und anschließend auch im der Sek II unterrichten darfst.. Ich denke, dies trifft auch zu, wenn du die Lehramtsbefähigung zum Berwerbungszeitpunkt noch nicht hast. Aber die zuverlässigste Antwort bekommst du natürlich von der Bezirksregierung bzw. beim LPA fürs 2. Staatsexamen.
Liebe Grüße