Hallo Lotti
wo steht das den mit den 15 Schüler. Kannst du eine Quellenangabe machen ?
Meinolf
Hallo,
die Zahl 15 ist richtig. Ich habe sie auch in dem Material der Landesunfallkasse gefunden. Dort steht, dass diese Anzahl nur in Ausnahmefällen um höchstens 2 überschritten werden darf. Ich habe allerdings schon viel Werkstattunterricht erlebt indem wesentlich mehr SuS teilgenommen haben, wie rechtsverbindlich diese Angaben sind kann ich also leider nicht sagen. Andererseits kann man die LUK ja (meines Wissens nach auch anonym) auf Regelverstöße bzw. Sicherheitsrisiken jeder Art aufmerksam machen und die kommen dann zur Kontrolle...
LG Lotti