Vielen Dank für die Antworten! Das hatten wir uns gedacht.
Beiträge von Sanne1983
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Guten Tag,
meine Parallelkollegin und ich sind gerade leicht verwirrt. Laut unserem Zeugnisprogramm gehört zur Halbjahresinformation in Klasse 4 auch eine Verbalbeurteilung. Stimmt das so? Oder gibt es wie zum Halbjahr in Klasse 3 nur Noten?
Ich bin sehr dankbar über Antworten.
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Hallo Mr. Bergstrom,
ich bin in Ba-Wü mit ADS (ohne H) verbeamtet worden. Dazu brauchte es einen Schrieb meines Neurologen, der bestätigte, dass das ADS keine Auswirkung auf meine Dienstfähigkeit hat.
Der Amtsarzt fragt nur, ich würde allerdings immer bei der Wahrheit bleiben. Lügen haben ja doch meist kurz Beine. -
Hallo!
Ich wurde in BW mit Übergewicht verbeamtet und kann dir vielleicht weiterhelfen.1. Es gibt meines Wissens nach keinen BMi, der eine Verbeamtung ausschließt. Wenn ich das richtig weiß, ist eine Verbeamtung bis BMI 27 kein Problem (das müsstest du aber noch mal nachschauen).
2. Du musst noch in diesem Schuljahr zum Amtsarzt.
3. Du kannst es nicht noch einmal probieren. Es gibt je nach Amtsarzt eventuell eine Zeit, in der du abnehmen kannst. Das ist aber ganz vom Arzt abhängig. Im Landkreis Heilbronn sind sie z.B. sehr streng!Ich wurde selbst mit BMI 31 verbeamtet, musste dazu aber nachweisen, dass ich keinen Bluthochdruck habe und ein Belastungs-EKG machen. Mein Hausarzt hat mir auch noch ein Schreiben mitgegeben, dass er im Moment nicht erkennen kann, dass mein Übergewicht Einfluss auf meine Dienstfähigkeit hat.
Zusätzlich habe ich übrigens noch ADS (ja, als erwachsene Frau) ... und auch das war nach einem Schrieb meines Neurologen kein Problem.Will sagen: Geht es dir sonst gut, musst du eben ein paar Untersuchungen mehr machen und das nachweisen. Garantieren kann ich dir aber natürlich nichts.
Dir viel Glück! Wäre schön zu hören wie es ausgegangen ist.
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Bisher habe ich noch von keinem schlechten Ruf der PHs in Ba-Wü gehört.... nur, dass Bayern diese nicht anerkennt. Wenn du später in Ba-Wü unterrichten möchtest, wäre es gut auch an einer PH zu studieren, denn hier werden wirklich gerne die "Eigengewächse" genommen.
Wenn du in Ba-Wü auf GS-Lehramt studieren möchtest, musst du drei Fächer studieren. Auf jeden Fall Deutsch oder Mathematik, ob du dann auch Musik und Religion studieren kannst, weiß ich gerade nicht. Auf jeden Fall darf man in Ba-Wü nur Religion unterrichten, wenn man es auch studiert hat. Es werden hier und da auch Pfarrer eingesetzt, die gehen aber lieber an die Gymnasien und Berufsschulen. Musik war in den letzten beiden Jahren bei den Ausschreibungen sehr gefragt (Religion auch), ob das aber zum Ende deines Studiums auch so sein wird, kann dir keiner sagen. Als ich fertig war, war plötzlich Englisch Mangelfach.
Zur Zeit ist übrigens das Europalehramt auch sehr nachgefragt (bilingual), das kann man in Freiburg und Karlsruhe studieren.Dir viel Glück bei deiner Entscheidung!
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Hallo Coco,
eine solche Regelung ist bundeslandabhängig, bei uns in Ba-Wü gibt es die zum Beispiel nicht... Bin auch gerade schwanger, mein Immunstatus wurde zwar vom FA überprüft, ich musste aber nicht zu Hause bleiben. Dabei wurde festgestellt, dass mir verschiedenes fehlt, ich darf aber trotzdem in der Grundschule weiter arbeiten - in einem Kindergarten dürfte ich aber nicht!
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Ich kann auch nicht besonders gut zeichnen und habe daher auch nicht das Fach Kunst studiert. Unterrichten muss ich es nun trotzdem, daher bereite ich mich daheim extrem gut vor. Ich habe verschiedene Zeichentechniken anhand von Büchern gelernt und in den amerikanischen Kunstlehrerblogs bekommt man tolle Anregungen, teilweise auch mit Anleitung.
Außerdem frage ich die studierten Kolleginnen immer wieder nach Anregungen und Tipps, umgekehrt werde ich von ihnen z.B. auch in Mathe gefragt, so meine ich, dass mein Kunstunterricht mittlerweile nicht mehr der schlechteste sein kann -
Hallo Simgirl,
ich war zunächst nur für ein Schuljahr befristet angestellt, innerhalb dieses Schuljahres wurde der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Damit konnte ich mich dann auf die Verbeamtung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst bewerben.
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Ich hab damals einfach alle geforderten Nachweise mitgeschickt. Kein Bild, keine Mappe.
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Meine Privatschule ist staatlich anerkannt, dort bin ich verbeamtet mit gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule. Ich bekomme mein Gehalt von Träger, der wieder erhält dafür eine Unterstützung vom Land. Wir bekommen im Jahresschnitt etwa dasselbe Gehalt wie beim Land, es verteilt sich nur anders.
Beihilfe bekommen wir ebenfalls, bei meiner Schule über die Debeka, das ist aber eine Sonderregelung. -
Ich habe mir letztes Jahr den Kalender von der Post bestellt. Dort gab es für jeden Tag eine Karte. Ich fand ihn sehr schön.
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Hallo Kaicy,
ich unterrichte gerade eine erste Klasse in Deutsch. (Ich gehe mal davon aus, dass du im Praktikum oder Referendariat bist). Bei meiner Klasse musste ich das Bearbeiten von Stationen über Wochen Schritt für Schritt einüben. Frag doch einfach mal die Klassenlehrerin wie sie das handhabt. -
Sorry, dass ich mir hier einmische: Aber ich finde die Bezeichnung "Assi-Kinder" absolut unmöglich. Mit manchen Kindern hat man mehr Schwierigkeiten oder sogar große oder riesige Schwierigkeiten, aber "Assi" als Bezeichnung finde ich absolut daneben!
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Von mir auch einen guten Start! Meine Kleinen kommen erst am Freitag ...
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Ich werde bei meinen 5ern nach einem Kennenlernen gleich mit dem Unterricht beginnen.
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Panama, zur GS-Empfehlung stimme ich dir zu!
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Es tut mir sehr leid für dich! Vor zwei Wochen ist es mir auch passiert, daher kann ich es dir nachfühlen...
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Hallo PAJ,
schau mal im Blog von Valessa - Endlich Pause. Sie hat dieses Jahr Klasse 1 mit Lola gemacht.
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Anja, dann betrifft dich das z.B. nicht. Ich habe auch kein Problem damit, wenn es bei einzelnen nicht anders geht. Nur wenn beinahe die Hälfte eine Kollegiums mit diesen Ansprüchen kommt, ist es irgendwann nicht mehr tragbar. Bei uns im Kollegium sind die meisten unter 40. Stell dir vor noch mehr Kolleginnen werden Mütter und möchten diese Rechte (verständlicherweise) auch. Irgendwann wird dann Unterricht in der 1. Stunde nicht mehr möglich sein ...
Kurz gefasst: Man sollte schauen, dass man nur die Zeiten sperrt, an denen es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. So müsste es auch möglich sein, dass der Stundenplaner genau die Bedürfnisse berücksichtigen kann.
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