Beiträge von hanuta

    Ja, Brennpunkt im Sinne von dem was man sich so darunter vorstellt.

    Ich stelle mir darunter vor, dass Eltern freiwillig keinen Fuß in die Schule setzen.


    Dass ihr nicht wusstet, dass Eltern kommen, stimmt ja nicht wirklich? Wenn doch bekannt war, wann dieser Tag ist.
    Bei uns hätte der PR vor dem Tag x die Schulleitung gefragt, wie viele Eltern denn zu erwarten sind.
    Und "kalt erwischt". Bei was denn erwischt?

    Über den "Hungerstoffwechsel" können wir von mir aus streiten, aber der Post auf den ich mich bezog, klang nach massiv zu wenig essen. Ja, davon nimmt man ab, das mit der Physik ist mir durchaus bekannt.Der Körper baut aber aber erst einmal die Muskeln ab, die sind nicht so wichtig. Straff wird davon eher nichts.


    Das ist allerdings auch das letzte, was ich zu diesem Thema sage, man merkt, dass es das falsche Forum dafür ist.


    Der Körper baut Musekeln ab
    1. Wenn sie nicht benutzt werden
    2. Wenn er zu wenig Protein bekommt.


    Ersteres ist hier nicht der Fall. Über das Zweite wissen wir nichts.
    Ich kann aber mit nur 1000 kcal locker genug Protein aufnehmen oder auch mit 4000 kcal zu wenig.
    Wenig essen ist nicht das gleiche wie Mangelernährung und viel essen bedeutet nicht, alle benötigten Nährstoffe aufzunehmen.


    Und wenn Muskeln abgebaut werden ist das
    a) noch kein Hungerstoffwechsel und
    b) verhindert das nicht den Abbau von Körperfett.

    Vor ein paar jahren war das gesetz entweder noch anders oder meine damalige Schulleitung hat geschwindelt.

    Ich finde im Hamburger Schulgesetz das:


    "Verzicht auf förmliche Ordnungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe,"

    und
    "Förmliche Ordnungsmaßnahmen sind nach § 49 Absatz 4 HmbSG bei Schülerinnen und Schülern der Primarstufe ausgeschlossen. Für die Lösung von Erziehungskonflikten in der Grundschule und der Primarstufe der Sonderschulen sind ausschließlich pädagogische Maßnahmen nach Absatz 1 bzw. Maßnahmen nach Absatz 3 anzuwenden. Damit wird der wissenschaftlich begründeten Einsicht Rechnung getragen, daß Strafen wie ein (mehrtägiger) Ausschluß vom Unterricht oder die Umsetzung in eine Parallelklasse nicht geeignet sind, das Sozialverhalten sechs- bis zehnjähriger Kinder zu fördern. Nur ausnahmsweise kann eine Umsetzung in eine Parallelklasse oder die Überweisung in eine andere, in zumutbarer Entfernung erreichbare Schule in Betracht kommen.
    Voraussetzung für die Umsetzung in eine Parallelklasse und die Überweisung in eine andere Schule ist zunächst, daß sie erforderlich sind, weil eine Lösung des Erziehungskonflikts mit pädagogischen Maßnahmen nach Maßgabe des § 49 Absatz 1 HmbSG nicht möglich ist. Ist die zuständige Lehrkraft – und dies wird in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sein – der Überzeugung, daß eine der genannten Maßnahmen erforderlich ist, so hat sie zunächst mit den Erziehungsberechtigten zu klären, ob diese mit der vorgesehenen Maßnahme einverstanden sind.
    Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, so kommt die Maßnahme nicht in Betracht, und es sind Maßnahmen nach Absatz 1 vorzusehen, ggf. unter Heranziehung fördernder Beratung, Betreuung und Hilfestellung durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer, den Schulberatungsdienst oder die Schulsozialbetreuung (vgl. § 49 Absatz 1 Satz 4 HmbSG).

    Sind die Erziehungsberechtigten mit einer Umsetzung in die Parallelklasse oder einer Überweisung in eine andere Schule einverstanden, so ist eine schulpsychologische Stellungnahme von der zuständigen Stelle einzuholen. Diese Voraussetzung soll im Interesse der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers sicherstellen, daß nicht voreilig oder leichtfertig zum Mittel der Umsetzung bzw. Überweisung gegriffen wird. Da es sich hier um eine zwingende gesetzliche Verfahrensvorgabe handelt, wird sie von den zuständigen Stellen mit Priorität zu bearbeiten sein. Eine unvertretbare Verzögerung der schulpsychologischen Stellungnahme wäre für die Lösung des Erziehungskonflikts kontraproduktiv.

    Also: Die Eltern müssen einverstanden sein UND selbst dann scheint das nocbt so einfach durchführbar zu sein.

    Hm...Eher indirekt.
    In Niedersachsen (und nicht nur da) gibt es bei Klassenarbeiten die "30%-Klausel": Wenn mehr als 30% der Arbeiten schlechter als 4 sind, muss die Arbeit von der Schulleitung genehmigt werden oder nochmal geschrieben.
    Ich hatte das Glück, dass ich in einem Jahr mehrere Schüler dabei hatte, die es unmöglich machten, unter den 30% zu bleiben.Selbst wenn man die Arbeit ein zweites, drittes...drölftes Mal geschrieben hätte.
    (Kleiner Kurs, da drin 2 DaZ-Schüler und 3 Kinder mit Förderbedarf. Blieben 11 Schüler, die überhaupt zählen, es hätten also maximal 3 Arbeiten schlechter als 4 sein dürfen. Von den 11 einer, der nichtmal einen Stift mitbringt, einer mit garantierter 6 wegen unentschuldigtem Fehlen und einer, der zum dritten Mal die 8. Klasse besuchte.)
    Also habe ich eben genehmigen lassen.


    Ich weiß aber, dass viele Kollegen entweder den Aufwand scheuen oder sich sogar nicht trauen.
    Und dann wird die Arbeit eben so bewertet, dass es noch passt.
    Und ich selbst habe das auch schon gemacht.
    Aber da meine Klappskallis so konsequent sind und einfach gar nichts wissen, klappt das meist eh nicht.

    Ich mache mir da überhaupt keine Sorgen. Wenn meine Schüler mal so engagiert wären, dass sie sich eibe Mathe-App laden...*seufz*
    Meine machen ja nichtmal Spickzettel


    Mal ehrlich: Bedenken, weil die Schüler ihre Hausaufgaben mit der App machen? Pffff ...Dafür muss man aber schülermäßig ziemlich verwöhnt sein.

    Zumindest für Hamburg ist das ein Gerücht. In begründeten Ausnahmefällen kann man die "Versetzung an eine andere Schule" auch als Grundschule anordnen. Das geht dann zum Schulrat und wird genau geprüft. Weiß ich, weil wir das bereits gemacht haben.
    Nachtrag. Der Blick ins Schulgesetz erlaubt das ausdrücklich auch für Grundschulen. Es soll lediglich eine "Schule in zumutbaren Entfernung" sein, an die dann überwiesen wird. Paragraph 49, Absatz 3 HH Schulgesetz.


    Nachtrag 2: Es sind die Erziehungsberechtigten anzuhören. Nach Rücksprache mit meiner SL kann die Überweisung an eine andere Schule auch gegen den Willen der Eltern erfolgen.

    Nein, kein Gerrücht.
    "formliche Ordnungsmaßnahmen" sind in Hamburg für die Primarstufe nicht zulässig.
    Und eine Suspendierung gehört nicht zu den Erzirhungsmitteln.


    Aber bei gewalttätigen 10jährigen oder dealenden 12jährigen sind ja auch Ermahnung und Eintrag ins Klassenbuch ausreichend, oder etw nicht?

    Hm..irgendwie wirkt der Film (der erste) auf mich anscheinend andersals auf euch.
    Ich habe auch nach ein paar Minuten ausgeschaltet.
    Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass ich noch nicht sooo lange Lehrerin bin und einen großen Teil meines Lebens als Erwachsene nicht Lehrerin war. Ich höre da einfach zu viel Gejammere heraus.
    Die Hauswirtschaftslehrerin wirkt auf duch professionell krababbel? Echt?
    Ich musste mit den Augen rollen. Und mein Mann (nicht Lehrer) meinte "er hätte da gesagt 'koch deinen scheiß alleine".


    Muss man weiter gucken, um mal realitätsnahen Unterricht zu sehen? Ich fand die Schüler zu brav
    Ok, die Realität lässt sich mit einer Kamera auch einfach nicht gut einfangen.

    Es war mit Sicherheit überspitzt ausgedrückt,

    Nein. Da ist einfach Unfug.


    Ja, die Beschulung der Flüchtlingskinder ist teilweise schwierig. Weil es halt nicht so leicht ist, 3 Kinder ohne Sprachkentnisse innerhalb einer Klasse so nebenbei mit zu unterrichten.
    Sie müssen die Sprache lernene, viellicht noch alphabestisiert werden und gleichzeitig sollen sie nocht von den anderen abgehängt werden.
    Aber das hat weder irgendwas mit der Religion, noch mit dem Geschlecht zu tun.
    Es flüchten übrigens auch Christen.


    Du willst ernsthaft das Verhalten an Geschlecht, Religion und Herkunft festmachen?


    Und...äh...Schweinefleisch? Wo ist denn das Problem, wenn irgendwer irgendwas nicht isst?
    Mein Mann (konfessionslos) isst keine Nüsse, mein Sohn (konfessionslos) keine Tiere, ich (ev. luth aber ungläubig) kein Getreide und keine Ananas. Und nu?


    Wo hast du als Lehrer überhaupt mit der Ernährung der Schüler zu tun?
    Ah...'tschuldigung, du als Lehrer stimmt ja nicht...

    Bei uns gibt es die Belehrungen auch.
    Verkehrssicheres Fahrrad, zugefrorene Seen, Drachen steigen, Verhalten an Bushaltestellen.
    Lange dauert das nicht, man muss nicht alle auf einmal machen. Es gibt eine Liste mit Daten. Also zu, Beispiel "Dezember: Belehrung über die Gefahren beim Betreten von Eisflächen".
    Natürlich wird das ganze mit dem der Situation angemessen (ich habe eine 9. Klasse) nötigem Ernst durchgezogen.

    In einigen Bundesländern werden gerade Lehrer aller Schulformen an Grundschulen abgeordnet.
    Wenn man das gymnasiale Lehramt hat, kann man eventuell trotzdem an die GS. Umgekehrt nicht.


    Ich bin an einer OBS (ohne gymnasialen Zweig) und auch mit Abordnung an der GS. Wider erwarten kann ich auch mit den Zwergen arbeiten und ich habe mich freiwillig noch ein Halbjahr zur Verfügung gestellt.
    Jetzt habe ich also alles von Klasse 2 bis Abschluss-Schüler. Und das ist großartig!

    Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen FörderschullehrerInnen eigentlich so gut wie alles unterrichten? Gibt es fachfremdes Unterrichten auch an Oberschulen/Gymnasien?

    An Gymnasien wohl eher nicht. An der HS, RS, OBS und GS ist das völlig normal.
    Aktuell unterrichte ich Mathe, Physik, Chemie, Kunst (bei maximaler Ahnungslosigkeit) und an der GS (Abordnung) Sachunterricht und Deutsch.
    Ich habe außerdem schon unterrichtet: Sport, Geschichte/Erdkunde/Politik/, Englisch (GS)

    Habe ich noch nie gehört/gelesen/gesehen, dass man die Ordnungsmaßnahme ins Zeugnis schreibt.
    Aber bei uns (Nds) kommen Arbeits-und Sozialverhalten mit rein. Da kann zumindest mit rein, was zur OM geführt hat.
    "...entspricht nicht den Erwartungen. Klaus-Bärbel hält sich nicht an die Klassenregeln und verstößt häufig gegen die Schulordnung"

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