Beiträge von Mijeniti

    @ Koester:


    Bist du als angestellter Lehrer im ÖD beschäftigt?


    Wenn ja, dann brauchst du dich nicht weiter mit den verschiedensten Direktversicherungsunternehmen beschäftigen.


    Du hast nur die Möglichkeit eine DV beim VBL abzuschließen! (Verträge anderer Anbieter werden nicht durchgeführt)
    Das funktioniert super einfach über die Internetseite des VBL. Dann einfach ausdrucken, unterschreiben und an deine Dienststelle schicken.
    Ich habe das auch gerade gemacht und weggeschickt, aber noch nichts gehört. Ich weiss nämlich nicht, ob die bei meinem befristeten Vertrag Ärger machen. Mal sehen!


    MfG

    Simira hat gar nichts dazu gesagt in welche Klassen sie wechseln will. Daher habe ich etwas zu den beiden Möglichkeiten geschreiben. (Das der Mann nicht die 5 behält ist ja klar!)
    Oft wird aber gesagt, wenn nur einer verdient sollte dieser unbedingt die 3 nehmen und der andere (also hier die Frau in elternzeit die 5) Und dass ist meistens nicht sinnvoll, weil es zu Steuernachzahlungen führt!


    Mit der 4/4 hat man zwar monatlich etwas weniger, aber hat dann nicht eine Nachzahlung am Ende des Jahres, sondern bekommt sogar bestenfalls noch was zurück!

    Hallo Simira,


    beachtet beim Steuerklassenwechsel, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist aber unter dem sog. Progressionsvorbehalt liegt. (d.h. es erhöht den Steuersatz der anderen Einkünfte)


    Wenn dein Mann nun die StKl. 3 bekommt, wird es wahrscheinlich wennn ihr eure Steuererklärung abgebt im Folgejahr eine Nachzahlung geben! Das solltet Ihr mit einplanen. Wollt ihr das vermeiden ist die Kombinaton 4/4 die bessere Wahl. Da gibt es sogar in der Regel eine Erstattung!


    (Diese Regel gilt für "normale Arbeitnehmer", solltet Ihr noch andere Einkünfte haben z.B. aus Vermietung kann das ganze natürlich schon wieder anders aussehen, aber dann habt ihr bestimmt eh einen Steuerberater der euch das ausrechnet!


    MfG
    Mijeniti

    @ Susannea


    vielleicht ist das in den einzelnen Bundesländern verschieden?


    Ich kenne 2 Leute, die nach dem BA aufgehört haben, weil sie während der Zeit gemerkt haben, dass ihnen die Arbeit mit Kindern doch nicht so liegt. Die haben beide mit dem BA einen Job gefunden.


    Was die Bezahlung angeht. Das scheint auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich zu sein. Bei euch in Berlin gibt es nur E6, bei uns in NRW bekommt man E8. Warum das so unterschiedlich ist weiss ich nicht.

    Nach dem BA Studium ist man Bachelor of...(je nach Fachrichtung). Das heisst man hat einen vollwertigen Uniabschluss, der zum Eintritt ins Berufleben berechtigt!! Daher gibt es auch TVL 10. Was absolut gerechtfertigt ist als Uniabsolvent!


    Wenn man dann noch weiterstudiert (Ausbaustudium, Zweitstudium oder was auch immer) und einen Master macht (also ein weiteres Studium) ist man natürlich grundsätzlich wieder Student, aber nicht mehr ohne Abschluss! Auch ein Lehramtstudent könnte nach dem BA aufhören und irgendwo arbeiten.


    Nur für Studenten im Erststudium (also die ganz ohne Berufsabschluss) gibt es TVL 8!

    @ coco77


    wie gesagt ohne Uniabschluss bekommt man in NRW TVL 8.


    Ich studierte kein Lehramt. Mit "ich muss nur noch die BA Arbeit schreiben" meinte ich, dass ich bald mit dem BA fertig bin!Und da ich dann wahrscheinlich mit der Uni aufhöre bin ich nun mal "natürlich" Ende meines Studiums!Und nicht wie du schreibst "gaaaz am Anfang"!!!



    Da ich im Leistungssport arbeite, habe ich mich für ein Studium der
    Sportwissenschaften entschieden. Hier lernt man einfach viel mehr als
    im Studiengang Lehramt Sport (das kann ich aus eigener Erfahrung sagen,
    weil ich vorher einige Semester Sport und Chemie auf Lehramt studiert
    habe, allerdings noch nach der alten Studienordnung, vielleicht hat sich
    das ja mittlerweile geändert!)


    Ich möchte als Seiteneinsteiger in den Schuldienst. Da ich seit über 10 Jahren mit Kindern arbeite und es mir viel Spass macht. Und nach dem Bachelor kann man als Seiteneinsteiger an der sog. "Pädagogischen Einführung" teilnehmen, wodurch man eine Chance auf eine feste Stelle im Schuldienst hat!



    Ich gebe dir Recht, dass das System nicht wirklich gerecht ist. Vor allem die Seiteneinsteiger verdienen in der ersten Zeit deutlich mehr. Sie werden ja schon im Ref. voll bezahlt, während die "normalen" Referendare ihre Lehramtsanwärterbezüge bekommen. Aber so ist das nun mal.


    Und so einfach ist es auch nicht ohne Abschluss eine Vertretungsstelle zu finden. Ich habe diese auch nur bekommen weil ich über 10 Jahre schon im Sportbereich tätig bin und viel Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen habe.


    MfG

    Hallo,


    ich habe auch letzte Woche an einer Realschule in NRW als Vertretungslehrer angefangen. Bin auch noch Student, muss nur noch meine BA Arbeit schreiben!


    Ich kann dir also aus sicherer Quelle sagen, dass man mit TVL 8 eingruppiert wird!(So wurde ich zumindest eingruppiert von der BR Düsseldorf, ich denke das wird auch einheitlich sein!)


    Was die Stufe angeht habe ich noch keine Infos. Das wird wohl erst auf der ersten Lohnabrechnung zu finden sein. Habe alle meine beruflichen Vorerfahrungen und Qualifikationen angegeben, mal sehen was so als förderliche Zeiten anerkannt wird.



    Dann noch kurz zur Sozialversicherung, Kindergeld etc.:


    Du darfst 8000 (und ein paar Zerquetschte) im Jahr verdienen. Diese Grenze gilt zum einen für das Kindergeld (damit du weiterhin Anspruch hast) und zum anderen auch für die Steuern. Wenn du mehr verdienst musst du Einkommensteuer bezahlen!!! (Natürlich immer unter Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Werbungskosten wie Fahrtkosten, Bücher etc.)


    Bei der Sozialversicherungspflicht gibt es zu beachten:
    bist du familienversichert über deine Eltern? - dann darfst du monatlich nur max 345 € (oder 400€ bei einem Mini-Job) verdienen, sonst fliegst du aus der Familienversicherung raus! Dann musst du dich selber über die studentische KV versichern (ca 78€ pro Monat).


    bist du schon als Student versichert? - Dann ist die 20 Stunden - Grenze für die Versicherungspflicht zu beachten. Solltest du diese überschreiten fliegst du aus der studentischen Versicherung und wirst ganz normal versicherungspflichtig (also Sozialversicherungsabzüge über deine Lohnabrechnung). Wenn du aufhörst zu arbeiten kommst du dann danach wieder zurück in die studentische Versicherung. Der Verdienst ist bei der ganzen Geschichte für die Sozialversicherung unerheblich!


    Ich bin aus der studentischen ab September raus, da ich die 20 Stunden Grenze deutlich übersteige, aber na ja so zahle ich wenigstens auch in die Rente ein und habe auch irgendwann Anspruch aus Arbeitslosengeld, wenn die Schule mich mal nicht mehr will oder z.B. wenn die 6 Wochen Ferien nicht bezahlt werden sollen.


    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg!


    MfG
    Mijeniti

    So, ich habe mittlerweile herausgefunden, dass man grundsätzlich eine
    Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung beim vbl abschließen
    kann. Diese ist unabhängig von den Pflichtbeiträgen, die man ja dort
    sowieso einzahlt!




    Aber.... ich konnte noch nicht herausfinden, ob dies auch für befristet
    Beschäftigte gilt (also in meinem Fall als Vertretungslehrer)!?

    So, ich habe mittlerweile herausgefunden, dass man grundsätzlich eine Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung beim vbl abschließen kann. Diese ist unabhängig von den Pflichtbeiträgen, die man ja dort sowieso einzahlt!


    Aber.... ich konnte noch nicht herausfinden, ob dies auch für befristet Beschäftigte gilt (also in meinem Fall als Vertretungslehrer)!?

    Ja Riestern ist aber eine andere Geschichte. Aber trotzdem danke für die Info!


    Mit geht es im Moment nur um Direktversicherungen! (Eben weil sich da die Konditionen zum 1.1.2012 verschlechtern!)

    Hallo.


    Ich habe eine Frage zur Direktversicherung (Form der betrieblichen Altersvorsorge
    bei der ein Teil des Bruttogehalts steuer- und
    sozialversicherungsfrei umgewandelt und in diese Versicherung eingezahlt
    wird).




    Ich bin Angestellter in einer Realschule, im Moment befristet.




    Ich würde gerne diese Versicherung jetzt abschließen, weil sich die
    Konditionen nächstes Jahr deutlich verschlechtern. Und ich erstmal nicht
    davon ausgehe dass ich einmal verbeamtet werde. Die Direktversicherung
    wird in der Regel von jedem neuen Arbeitgeber übernommen und
    weitergeführt. Also sollte ich keine feste Stelle als Lehrer bekommen
    kann ich sie wieder mit zu meinem neuen Job nehmen.



    Ich weiss halt nur nicht wie das im öffentlichen Dienst aussieht!? Ist dort der Abschluss einer solchen Versicherung möglich?




    Hat hier vielleicht jemand eine betriebliche Altersvorsorge oder sich
    vor Antritt einer Lehrerstelle mal mit diesem Thema beschäftigt?


    Es wäre super wenn mir jemand helfen könnte.


    MfG


    Mijeniti

    Guten Morgen,


    eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge bei der ein Teil deines Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt und in diese Versicherung eingezahlt wird.


    Ja ich weiss, dass das wenn nur bei Angestellten Sinn macht. Ich bin Angestellter in einer Realschule, im Moment befristet.


    Ich würde gerne diese Versicherung jetzt abschließen, weil sich die Konditionen nächstes Jahr deutlich verschlechtern. Und ich erstmal nicht davon ausgehe dass ich einmal verbeamtet werde. Die Direktversicherung wird in der Regel von jedem neuen Arbeitgeber übernommen und weitergeführt. Also sollte ich keine feste Stelle als Lehrer bekommen kann ich sie wieder mit zu meinem neuen Job nehmen.
    Ich weiss halt nur nicht wie das im öffentlichen Dienst aussieht!?


    Hat hier vielleicht jemand eine betriebliche Altersvorsorge oder sich vor Antritt einer Lehrerstelle mal mit diesem Thema beschäftigt?


    Mijeniti

    Hallo,


    weiss jemand ob es möglich ist als Lehrer im öffentlichen Dienst eine Direktversicherung abzuschließen?


    Hat vielleicht jemand von euch eine abgeschlossen oder von seinem vorigen Arbeitgeber mitgenommen in den öffentlichen Dienst?


    Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte!


    MfG
    mjeniti

    Hallo,


    das Thema interessiert mich momantan auch sehr. Fange ab Mittwoch als Sportlehrer an und da muss man ja auch gelegentlich mal jemanden festhalten. Dass man als Mann Schülerinnen nicht berühren soll ist mir klar, aber wie macht ihr das im Sportunterricht? Z.B. beim Bodenturnen, oder Geräteturnen, wenn man mal Hilfestellung geben muss?
    Lasst ihr die Schüler/innen sich dann untereinaner helfen und macht die Übung mit einem oder zwei Schülern vor? Wie wird das bei euch in der Schule gehandhabt? :?:


    Wäre toll, wenn sich mal ein erfahrener Lehrer zu diesem Thema äußern könnte!


    MfG
    Mijeniti

    So alle Formulare wurden ausgefüllt und zusammen mit dem ganzen anderen "Kram" zur BR geschickt. Jetzt heißt es abwarten. Die Schule beginnt ja in zwei Wochen. Wann meint Ihr kann ich mit dem ersten Gehalt rechnen? Wie erfährt man eigentlich in welche Tarifgruppe und vorallem in welche Stufe man eingruppiert wird?
    Bekommt man jeden Monat seine Lohnabrechnung mit der Post oder wie funktioniert das?


    Muss ich nicht noch einen Vertrag unterschreiben? Wird der direkt zur Schule geschickt?


    Oh je so viele Fragen......


    MfG
    Mijeniti

    Hallo illubu,


    wurden dir denn deine ganzen Zeiten in den Sportvereinen anerkannt? In welche Stufe bist du damit gekommen?


    Ich habe jetzt schon zwei Arbeitszeugnisse bekommen, dort steht ja auch die Zeit von wann bis wann ich dort beschäftigt war drin, das müsste ja eigentlich ausreichen.
    Ich bin wirklich mal gespannt, wie das alles als "förderlich" angesehen wird!


    MfG
    Mijeniti

    Hallo,


    danke an alle für Ihre Beiträge.


    Also wenn das Wetter Einfluss auf die Zuordnung hat, mache ich mir wenig Hoffnung ;)


    Ich werde einfach alles eintragen und dann abwarten, das hatte ich eh vor.


    Wollte nur hier schon mal wissen, wenn es auch Sport-Seiteneinsteiger gibt, was bei denen so alles angerechnet wurde.


    Danke illubu für deine Rückmeldung!


    Was mich noch interessiert, wie habt ihr die Tätigkeiten belegt? Reicht da ein Zweizeiler der Institution, dass ich von dann bis dann beschäftigt war? Oder muss es direkt ein Arbeitsvertrag sein? Gibt man diese Dinge direkt mit ab, oder werden sie angefordert, wenn erwünscht?


    MfG
    Mijeniti

    Hallo,


    Novizin
    Wie wurden dir denn nun deine förderlichen Zeiten angerechnet?


    Hat sonst jemand Erfahrungen gemacht mit der Anrechnung?


    Ich weiss nicht was ich da alles eintragen soll, was auch etwas bringt?


    Ich werde Sport unterrichten. Gibt es vielleicht noch Seiteneinsteiger mit dem Fach Sport? Was eurde bei euch anerkannt?
    Meint Ihr auch meine Arbeit im Verein wo ich als Trainer tätig bin, kann anerkannt werden?


    MfG
    Mijeniti

    Hallo,


    danke schon mal für die Antworten.


    Bekommt man die 6,...€ automatisch? Also wenn ich einen VL Vertrag abgebe?
    Oder wie funktioniert das?


    Habe ich auch mit einem befristeten Vertrag Anspruch auf den AG-Zuschuss?


    MfG
    Mijeniti

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