Hallo,
ich habe auch letzte Woche an einer Realschule in NRW als Vertretungslehrer angefangen. Bin auch noch Student, muss nur noch meine BA Arbeit schreiben!
Ich kann dir also aus sicherer Quelle sagen, dass man mit TVL 8 eingruppiert wird!(So wurde ich zumindest eingruppiert von der BR Düsseldorf, ich denke das wird auch einheitlich sein!)
Was die Stufe angeht habe ich noch keine Infos. Das wird wohl erst auf der ersten Lohnabrechnung zu finden sein. Habe alle meine beruflichen Vorerfahrungen und Qualifikationen angegeben, mal sehen was so als förderliche Zeiten anerkannt wird.
Dann noch kurz zur Sozialversicherung, Kindergeld etc.:
Du darfst 8000 (und ein paar Zerquetschte) im Jahr verdienen. Diese Grenze gilt zum einen für das Kindergeld (damit du weiterhin Anspruch hast) und zum anderen auch für die Steuern. Wenn du mehr verdienst musst du Einkommensteuer bezahlen!!! (Natürlich immer unter Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Werbungskosten wie Fahrtkosten, Bücher etc.)
Bei der Sozialversicherungspflicht gibt es zu beachten:
bist du familienversichert über deine Eltern? - dann darfst du monatlich nur max 345 € (oder 400€ bei einem Mini-Job) verdienen, sonst fliegst du aus der Familienversicherung raus! Dann musst du dich selber über die studentische KV versichern (ca 78€ pro Monat).
bist du schon als Student versichert? - Dann ist die 20 Stunden - Grenze für die Versicherungspflicht zu beachten. Solltest du diese überschreiten fliegst du aus der studentischen Versicherung und wirst ganz normal versicherungspflichtig (also Sozialversicherungsabzüge über deine Lohnabrechnung). Wenn du aufhörst zu arbeiten kommst du dann danach wieder zurück in die studentische Versicherung. Der Verdienst ist bei der ganzen Geschichte für die Sozialversicherung unerheblich!
Ich bin aus der studentischen ab September raus, da ich die 20 Stunden Grenze deutlich übersteige, aber na ja so zahle ich wenigstens auch in die Rente ein und habe auch irgendwann Anspruch aus Arbeitslosengeld, wenn die Schule mich mal nicht mehr will oder z.B. wenn die 6 Wochen Ferien nicht bezahlt werden sollen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg!
MfG
Mijeniti