Beiträge von Fragender

    Das Bundesland ist Hessen und dort finde ich keine Aussage die eine Änderung zuließe, allerdings auch keine Ausschließung. Es heißt dort


    (2) Die Leitung des Studienseminars teilt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst auf ihren Vorschlag hin eine Ausbilderin oder einen Ausbilder zu, die oder der sie bei der Wahl und Eingrenzung des Themas und während der Anfertigung der schriftlichen Arbeit berät.
    (3) Das Thema der schriftlichen Arbeit wird spätestens drei Monate vor dem Termin zur Meldung zur Prüfung festgelegt. Die Festlegung ist von der betreuenden Ausbilderin oder dem betreuenden Ausbilder aktenkundig zu machen.
    Das hört sich für mich nach einer endgültigen Festlegung fest. Hätte ich den Titel mal etwas offener formulierte.

    Ich habe eine Frage bezüglich der schriftlichen Examensarbeit. Angemeldet habe ich sie zum 01.05.2011. Ich habe leider den Arbeitstitel sehr konkret gefasst und darin nicht eine "Obermethode" z.B. Großmethode genannt, sonder mich direkt auf ein Experteninterview festgelegt. Nun würde ich gern aus bestimmten Gründen eine andere Methode einsetzten, eine Exkursion. Habe ich eine Chance dies noch zu ändern oder bin ich nun auf die zu vor im Titel eingesetzte Methode festgenagelt? Wer kennt sich dort mit der rechtlichen Regelung aus und kann mir Tipps geben?


    Gruß ein Fragender

Werbung