Beiträge von Beatrice

    Hey, wozu die Aufregung?


    Wenn ich so eine Reise im Vorbereitungsdienst auf eigene Kosten auf die Augen gedrückt bekommen sollte und die Tour keine Freude verspricht, sondern nur Wut und einen Haufen Ärger und Benachteiligungen, dann ändere ich einfach rechtzeitig das Reiseziel in Richtung Wartezimmer meines Hausarztes und mache das, was Lehrer immer machen, wenn sie sich vor unangenehmen Sachen drücken wollen:


    Sie lassen sich krankschreiben!


    Der Zeitpunkt für eine Klassenfahrt (und die damit in Verbindung stehenden Verpflichtungen) erfährt man ja früh genug um ein paar Viren zu züchten, die man einen bestimmten Tag frei lässt um sie einzuatmen. Da rege ich mich überhaupt nicht drüber auf, denn wer sich für den Staat zum Affen macht und auch noch für Eintritt in den Zoo bezahlen muss, den man täglich pflegt, ist doch selber schuld.


    Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn ich volle Bezüge erhalten würde, denn wäre ich auch bereit mich finanziell zu beteiligen, aber nicht im 2. Ausbildungsabschnitt, wo man fast vom Existenzminimum leben muss. Da jucken mich Klassenfahrten 0 Prozent und es gibt immer Wege, daran nicht teilnehmen zu müssen um das wenige Geld zu sparen, was vorne und hinten nicht ausreicht!


    Sollen doch die Lehrer auf Klassenfahrt gehen, die seit Jahren fest im Futter sitzen und vor lauter Speck auf den Hüften kaum noch laufen können. Wenn die sich krank melden (immer dann, wenn Aufgaben verteilt werden), dann kann ich das auch! Wozu ist man Beamter auf Widerruf? Eben! Und niemand kann einem das zum Vorwurf machen, egal wie offensichtlich es wäre. Auf diese Weise haben sich schon Lehrer abgeseilt und die Arbeit blieb bei denen liegen, die eh schon überlastet waren.


    Ohne mich! Gleiches Recht für alle, ob Ausbildung oder nicht. Moralische Verantwortung? Solange kein Ausgleich erfolgt, wenn ich schwitzen soll, brauchen wir uns darüber nicht zu unterhalten. Beamte sind keine ehrenamtlichen Helfer sondern Staatsdienser in einem Fulltimejob. Ausnutzen lasse ich mich nicht, schon gar nicht auf meine Kosten!


    Bei aller Lieber zur Fürsorge, aber erst kommen meine Interessen, dann die Interessen des Staates. Wenn es anders laufen soll, dann müssen sie mir auch mehr für den Einsatz zahlen!


    Also, wenn es eine Klasse ist, die Freude macht, dann kann man sich das überlegen, aber sonst nehme ich die Ausfahrt Richtung Arzt oder seile mich anders ab. Inzwischen kenne ich die Spielregeln unter „Kollegen“ und halte mich daran. Wer am Ende der Musik keinen Stuhl hat, ist der Dumme und fährt mit.


    Noch irgendwelche Fragen?


    Schönes Wochenende wünscht
    Beatrice

    Zitat

    Sarah1111 schrieb am 01.07.2005 11:01:Ich wohne mit 2 Männern in einer WG. Würde mich mal interessieren, ob sie mir unterstellen würden, ob ich mit beiden eine Bedarfsgemeinschaft habe....


    Hallo, Sarah111!


    An Unterstellungen musst du dich gewöhnen! Sollte jeder locker sehen. Zahle für beide Rüden die Hundesteuer und niemand stellt mehr dumme Fragen. Haustiere sind erlaubt und zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Der dumme Zufall, dass die Knochenbeißer aussehen wie Männer und auf zwei Beinen laufen, ist eben ein genetisches Problem und liegt in der Rasse begründet. Trotzdem pinkeln sie immer noch daneben und fressen das, was man ihnen vorsetzt. Und wenn sie sprechen können, dann ist das dein Verdienst als Lehrerin. Mach dir mal keinen Stress mit dem Amt und führe die Jungs an der kurzen Leine. Das machen manche sogar hauptberuflich. Und wenn das Amt dazu auffordert, die Haufen der beiden zusammen zutragen um davon zu leben, dann pack dein Zeug und verschwinde aus dem Nest. Auf Dauer wird jede Haushaltsgemeinschaft zur Bedarfsgemeinschaft und die Sieger sind die, die alleine bleiben und leben (wenigsten solange, wie Vater Staat für die Hundekuchen aufkommt).


    Beatrice

    Hallo!


    Das ist mehr als ärgerlich.


    Es wäre mir aber neu, daß jemand nach 2 erfolglosen Versuchen (um die II. Staatsprüfung zu bestehen) erneut die Möglichkeit erhält, einen weiteren Anlauf in einer anderen Schulform zu versuchen um dort die II. Staatsprüfung absolvieren zu dürfen.


    In NRW erhält man nach dem Nichtbestehen der II. Staatsprüfung noch eine weitere Chance um die Prüfung erfolgreich zu absolvieren (2. Versuch), aber wenn dieser auch nicht klappt, dann ist Schicht im Schacht. Ein 3. Anlauf ist nicht vorgeschrieben. Oder gibt es jetzt neue Prüfungsordnungen mit 3 oder mehr Versuchen, die II. Staatsprüfung zu absolvieren?


    Kann ich kaum glauben, aber das wäre doch mal eine gutes Gesetz! Nein, meine letzte Info besagt (und das gilt doch bundesweit): Wenn der 1. und 2. Versuch nicht gekappt hat, dann ist es mit der II. Staatsprüfung Essig. Hart, aber so ist es wohl.


    Bin trotzdem sehr gespannt, falls andere mehr darüber wissen.


    Gruß
    Beatrice

    Die Fähnchen, die sich ständig mit dem Wind vom Schulleiter drehen, gibt es immer wieder! Zum Glück erkennen gute(!) Schulleiter, wer den Kopf zu tief in einen Hintern steckt und beim Laufen behindert. Manche finde leider Gefallen daran. Diese sind es auch, die gar nicht genug von ihrem Echo hören können, am liebsten aus dem Mund der anderen. Niemand spricht dann über den Hausdrachen, von dem alle wissen, dass er oder sie Feuer spuckt ohne sich selbst zu verbrennen. Wer sich dann für einen Ritter hält, hat schon verloren und da nützen auch die schönsten Heldentaten nichts mehr. Es lässt sich also wie folgt zusammenfassen: Je stärker die Neurosen des Schulleiters, desto stärker muss die Bereitschaft sein, dem König zu dienen. Engagement ist gefragt! Ein weiser König erkennt den Narren in seinem Volk und dieser kann noch so lustig sein, er wird den König nicht zum Lachen bringen. Und man muss blind sein, wenn man am Hofe nicht bemerkt, ob an der Burg auch weiter gebaut wird, obwohl der König verreist ist. Jeder sollte sich Aufgaben suchen, die den Gesamteindruck positiv verstärken und gute Laune einkehrt, damit der König seine Ruhe hat. Aber wehe, er muss eingreifen: Dann rollen Köpfe von unten nach oben! Und weil die Knechte leicht ersetzbar sind, rollen ihre Köpfe als erstes. Wer mutig (und dumm) ist, der legt sich mit dem König und seinem Gefolge an. Dann wird es Zeit, die Burg zu verlassen, denn früher oder später landet man doch im Graben.


    Beschränke das Engagement auf die Ritterspiele (Sommerfest), denn nur dann erfährt man die größte Aufmerksamkeit!


    Beatrice

    Hallo Nili,


    das bisher Gesagte ist zwar alles richtig, aber eine Garantie(!) für gute Noten von der Schulleitung gibt es selbst dann nicht, wenn man in Schule übernachtet und selbst am Wochenende dem Hausmeister hilft. Schulleiter wissen, wie sehr man sich engagieren kann und wissen diese Möglichkeit auch gut (aus) zu nutzen. Die Gradwanderung zwischen Engagement und Ausbeuterei dauert 2 Jahre. Wenn die Chemie zwischen Schulleiter und dir nicht von Anfang an stimmt, kannst du dich noch so anstrengen, ohne dass die von dir gewünschte Wirkung deiner Opferbereitschaft ausbleibt, selbst wenn du alles mit Freude machst. Es gibt Referendare, die erfüllen nur ihr Pflichtprogramm und schneiden mit Bestnoten ab und es gibt Referendare, die opfern jede Sekunde ihrer Freizeit und ernten dafür keinen Dank geschweige denn gute Noten. Das System belohnt nicht individuelle Leistungen, wenn der Schulleiter dies nicht zu schätzen weiß. Und das es ziemliche Knochen an manchen Schulen gibt, denen ein voller Dienstplan wichtiger ist als mancher Zirkus, davon brauche ich nicht zu berichten. Bevor du dich also Hals über Kopf an der Schule für Dinge engagierst, die in deiner Ausbildung eventuell zu einer zeitlichen Belastung werden, beobachte erst die anderen Kollegen, wie sie sich einbringen und wie die Schulleitung das bewertet und honoriert. Wie heißt es doch so schön: „Blinder Eifer schadet nur.“

    Damit du mich nicht falsch verstehst: In jedem Fall solltest du die Dinge unternehmen, die Freude bereiten – unabhängig von der eventuellen Notengebung. Schließlich bist du für die Schüler an der Schule und die freuen sich immer darüber, wenn ein Lehrer mehr macht als Unterricht. Aber wenn du nur auf gute Noten spekulierst (Engagement als Mittel zum Zweck), dann sei gewarnt: Kollegen erkennen schnell, wenn dein Engagement von Herzen kommt oder es berechnend ist um bei der Schulleitung zu schleimen.


    Ansonsten gilt: Nicht überladen, achte auf dein zulässiges Transportgewicht! Versprechen sind schnell gemacht, aber eine AG ist eine Arbeitsgemeinschaft und das kann man wörtlich nehmen, denn Arbeit ist es in jedem Fall, auch wenn es Spaß macht.

    Ein Patentrezept gibt es nicht.


    Alles Gute
    Beatrice

    Zitat

    Was du immer mit deinem II. Staatsexamen willst. Meine Bekannte hat das I. und eine Zusatzausbildung durch eine Walddorfschule,. Sie ist jetzt Walddorflehrerin und interessiert sich rein gar nicht fürs Beamtentum und das II. Staatsexamen. Sie hat also sehr wohl eine abgeschlossene Berufsausbildung. Anja


    Liebe Anja!


    Das sagte ich doch die ganze Zeit! Die I. Staatsprüfung ist ohne(!) Zusatzausbildung kein regulärer Berufsabschluss! Erst mit einer Zusatzausbildung (egal ob die über eine freien Waldorfschule als Seminar verläuft oder direkt über ein staatliches geführtes Studienseminar für das Referendariat) erhält man einen Berufsabschluss und darf sich Lehrer „schimpfen“.


    Übrigens:
    Mich würde interessieren, wie die Agentur für Arbeit den Beruf(?) einer Waldorf-Lehrerin im Falle einer Erwerbslosigkeit begegnet? Ist der Beruf als solcher überhaupt anerkannt? Man findet in den Unterlagen der Agentur keine Angaben dazu! Der Lehrerberuf beinhalt dort stets das I. und(!) II. Staatsexamen. Das sollte man wissen, wenn man einmal in die Verlegenheit kommt, ALG zu beantragen. Kläre uns doch mal darüber auf. Wenn es so wäre, dann würde ja jeder Lehramtsabsolvent mit I. Staatsexamen oder Seiteneinsteiger mit anerkannter I. Staatsprüfung eine Form der privaten Zusatzausbildung machen können um später Arbeitslosengeld in diesem Beruf beantragen zu können. Bisher hat die Agentur für Arbeit von Lehrern an Waldorfschulen zwar etwas gehört, aber diese sind nirgendwo in den Informationsunterlagen zu den Berufen zu finden. Schon seltsam, nicht wahr?


    Vermutung:
    Ich kann auch ein Jodel-Diplom bei einer Jodel-Schule machen, die staatlich anerkannt ist, aber das muss noch lange nicht bedeuten, dass ich damit auch einen Beruf erworben habe, der staatlich anerkannt ist. Papier ist bekanntlich geduldig. Und bevor man sich dafür entscheidet, sollte man die Frage klären: Ist es wirklich ein Beruf oder doch nur ein Job?


    Beatrice


    P.S.
    Schade, dass ich jetzt nicht weiter schreiben kann, aber ich muss in wenigen Stunden meinen Flieger kriegen. Bin gespannt, wie sich das Thema in den nächsten Wochen entwickeln wird. Bis dahin, alles Gute!

    Und nicht zu vergessen:
    Privatschulen funktionieren nach dem System Leistung und Ergebnis. Das gilt für die Lehrer und Schüler. Wenn aus irgendwelchen Gründen den Eltern die Nase eines Lehrers nicht passt und sich Schüler häufig über einen Angestellten beschweren, dann wird diese Lehrkraft gnadenlos von der Geschäftsleitung ausgetauscht um das Unternehmen wirtschaftlich nicht zu gefährden! Die scheinbare Unantastbarkeit, die für Lehrer an staatlichen Einrichtungen existiert, gibt es nicht an frei finanzierten Schulen, wo bereits mehrfaches zu spät kommen einen Kündigungsgrund darstellt. Wie häufig passiert dass an staatlichen Schulen ohne das Konsequenzen für Lehrer und Schule folgen? An der Privatschule werden Eltern und Schüler zu Kunden und Kollegen zu Mitbewerbern. Und wo kann man schneller den Job verlieren als in der freien Marktwirtschaft? Man sollte sich früh entscheiden, ob man sich diesem System ein Leben lang verschreiben möchte, nur weil man glaubt, der II. Staatsprüfung aus dem Weg gehen zu können. Einfacher ist der Weg über die frei finanzierten Schulen sicher nicht, denn Stress gibt es dort erst recht und man steht unter permanenter Beobachtung seitens der Kollegen, der Schulleitung (Geschäftsleitung) und insbesondere der Eltern und Schüler, die das monatliche Einkommen sichern, aber nur … wenn man besser ist als andere, die sich ständig um einen Platz bewerben! Eben nur ein Job statt Lehramt als Berufung.


    Beatrice

    Zitat

    Anja82 schrieb am 06.06.2005 21:30:
    NEIN das stimmt nicht! Bei der Waldorfschule muss man z.B. eine einjährige Zusazuausbildung machen.


    Fakt ist:
    Der Abschluss der I. Staatsprüfung stellt für sich keinen anerkannten Berufsabschluss da! Was nach einer Zusatzausbildung eventuell daraus werden kann, hat nichts damit zu tun, was das I. Staatsexamen ohne Zusatzausbildung "wert" ist. Wo man eine Zusatzausbildung macht, um einen Berufsabschluss zu erhalten, ist "schnuppe"! Dann kann man auch gleich das Referendariat absolvieren. Das ist auch eine Form der Zusatzausbildung (2. Ausbildungsabschnitt) und führt zum II. Staatsexamen, mit dem nicht an freie Waldorfschulen gebunden ist.


    Beatrice

    Hallo!


    Ich habe ja nicht behauptet, dass die II. Staatsprüfung zwingend(!) notwendig ist um einen Job zu finden, aber sie ist hilfreicher bei der Jobsuche als die I. Staatsprüfung alleine, die keinen regulären Berufsabschluss darstellt. Ohne II. Staatsprüfung ist man in Deutschland kein Lehrer sondern bestenfalls auf dem Weg dorthin! Bitte keine neue Grundsatzdebatte über dieses Thema, denn das erfährt jeder bei der Bezirksregierung (und auch bei der Agentur für Arbeit) und das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, wenn man auf den 2. Teil der Lehrerausbildung (VOB) verzichten möchte. Infos zur Lehrerausbildung erteilt das Bildungsministerium.


    Richtig, es gibt viele freie Waldorfschulen, aber „viel“ ist relativ. Verglichen mit der Anzahl der Einrichtungen, die die Bezeichnung „Waldorf“ nicht tragen, ist die Zahl der freien Waldorfschulen verschwindend gering. Alleine in meiner Stadt gibt es mehr als 33 Schulen der Sek I, die nur Lehrer mit II. Staatsexamen einstellen. Wie viele Waldorfschulen sind in dieser Stadt? Eine! Und dort sind alle Positionen bereits besetzt. Pech für Bewerber ohne II. Staatsprüfung, denn Alternativen bleiben aus.


    Und was den Sprung ins Ausland betrifft: Um im Lehramt Beamter werden zu können, ist die II. Staatsprüfung unabdingbar. Wenn man darauf verzichtet, dann verzichtet man nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland auf gute Jobchancen. Natürlich kann man es im Ausland auch bei einer freien Walddorfschule probieren, aber so schlau sind die Lehrer auch, die sich aus dem Ausland ebenfalls dafür bewerben. Und Bewerber mit II. Staatsexamen sind selbstverständlich dabei. Da kann man sich die eigenen Chancen leicht ausmalen, es ohne II. Staatsexamen schaffen zu wollen.


    Viel Glück, aber wenn die Jobsuche länger dauert, als das Referendariat, dann ist wohl jede Diskussion ob die II. Staatsprüfung Sinn oder Unsinn ist, überflüssig.


    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, denn ich sehe keinen Vorteil darin, auf die II. Staatsprüfung zu verzichten. Und damit mich niemand falsch versteht: Das II. Staatsexamen stellt keine Verpflichtung da, aber eine Empfehlung. Wer darauf verzichten kann, der soll seinen Weg gehen, aber sich in 10 Jahren nicht darüber beklagen, wenn andere die Stellen erhalten, die das II. Staatsexamen in der Tasche haben, ob Sek I oder Sek II spielt dann keine Rolle. Was zählt ist der Wettbewerb und wenn Eltern für die Bildung ihrer Kinder zur Kasse gebeten werden, dann verlangen sie auch nach bestens ausgebildeten Lehrkräften. Jemand mit I. Staatsprüfung erfüllt dafür sicher nicht die Kriterien, die Eltern und Schule von Lehrern wünschen.


    Nicht jede Abkürzung bringt Vorteile!


    Beatrice

    Hallo!


    Vielleicht kann man die Situation wie folgt vergleichen:


    Zu meiner Zeit bestand die Möglichkeit, seinen Führerschein für Pkw mit Schalt- oder Automatikgetriebe zu machen (keine Ahnung, ob das heute auch noch möglich ist). Wer sich entschieden hat, seinen Führerschein in einem Pkw mit Automatik zu absolvieren, durfte nach Bestehen der Fahrprüfung auch nur Pkw mit Automatikgetriebe fahren. Wer das für sich in Kauf genommen hat, war sichtlich eingeschränkt, wenn es um das Fahren von Autos geht. Obwohl man einen Führerschein hatte, durfte man nicht Pkw mit Schaltgetriebe fahren.


    Ohne II. Staatsprüfung sieht es ähnlich aus. Die wenigen Stellen an Schulen, die man ohne II. Staatsprüfung belegen kann, stehen im keinen Verhältnis zu den Stellen, wo eine II. Staatsprüfung vorausgesetzt wird. Das gilt nicht nur in Deutschland sondern weltweit, wenn man die Absicht hat, eventuell mal ins Ausland zu gehen. Auf den Stellenangeboten des auswärtigen Amts steht immer: I. und II. Staatsexamen erforderlich! Und selbst im Fall eines Einsatzes auf Montessori-Schulen setzt man das II. Staatsexamen voraus um das zusätzliche Montessori-Diplom absolvieren zu können. Bei Waldorf sieht es vielleicht anders aus, aber wie viele Walddorf-Schulen gibt es schon weltweit im Vergleich zu „normalen“ Schulen, wo man als Lehrer sofort einsetzen kann?


    Zudem ist die II. Staatsprüfung erforderlich um in Deutschland als gelernt eingestuft zu werden. Wer den 2. Teil der Lehrerausbildung nicht absolviert, hat auch keinen Beruf erlernt, denn nur die II. Staatsprüfung macht aus dem Lehramtsstudium eine runde Sache. Zwar ist die Möglichkeit attraktiv, auf den Stress zu verzichten, aber wenn man die Stelle an einer Waldorfschule aus irgendwelchen Gründen einmal verlieren sollte, steht man ziemlich nackt da. Die Aussichten, sofort wieder unterrichten zu dürfen, sind mager, denn Schulen bevorzugen komplett ausgebildete Lehrer – und die haben eben das I. und II. Staatsexamen in der Tasche und selbst damit ist es nicht mehr leicht, einen Job zu bekommen.


    Ich würde an Stelle deiner Freundin weitsichtiger denken und unbedingt das II. Staatsexamen absolvieren um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht zu verringern. Im Anschluss kann sie sich ja immer noch bei einer Waldorfschule bewerben.


    Übrigens, ich habe mich damals für den Führerschein entscheiden, mit denen man Pkw mit Schaltgetriebe fahren darf (wie 99 Prozent aller Führerscheinabsolventen), denn damit habe ich die größte Auwahl beim Pkw-Kauf und bin nicht eingeschränkt beim Fahren.


    Alles Gute dazu wünscht
    Beatrice

    Hallo!


    Das mit dem hohen Zustrom an Lehramtsabsolventen mit der Unterrichtsbefähigung für das Fach Deutsch habe ich beiläufig in einem Gespräch mit der Bezirksregierung (Stadt in NRW) mitbekommen, als ich die Dezernenten u. a. zum Thema NC gelöchert habe um endlich mal eindeutige Antworten zu erhalten, was denn an den Gerüchten dran wäre, dass man jetzt die Absolventen für einen Platz im Referendariat sieben würde.


    Ich vermute, mit Deutsch sind Lehramtsabsolventen der Schulform Primarstufe gemeint, aber trotzdem würde ich auf die Info nicht viel geben. Ob die Angaben stimmen, kann leider niemand beurteilen, denn die haben zu anderen Fragen (Sek II) behauptet, dass die Anzahl der Bewerbungen von Seiteneinsteigern (Nichterfüllern) ab Mai 2005 so hoch wäre wie niemals zuvor bei den Einstellungsterminen und das der NC den Zustrom insgesamt regeln sollte. Ich gebe die Infos mal weiter. Vielleicht ist jemand im Forum, der mehr darüber weiß. Ich habe mir längst angewöhnt, gegenüber dem Dezernat keine konkreten Fragen mehr zur Zukunft der Ausbildung und des Lehrerberufes zu stellen, denn man erhält nur "schwammige" Antworten von Sachbearbeitern im folgenden Stil:


    "Da die Einstellungsmöglichkeiten für Lehrer starken Schwankungen unterliegen, ist es schwierig, verbindliche Aussagen über die Berufsaussichten für Lehrerinnen und Lehrer in NRW zu treffen. Neben den Noten der Ersten und Zweiten Staatsprüfungen haben vor allem die Wahl des jeweiligen Lehramts und der Fächer großen Einfluss auf die Einstellungschancen. Darüber hinaus spielen Faktoren wie etwa die Geburtenstärken der einzelnen Jahrgänge, die Zahl der Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern, die Einschreibezahlen für Lehramtsstudiengänge und natürlich bildungspolitische Vorgaben, wie etwa die Erteilung von bedarfsdeckendem Unterricht durch Referendarinnen und Referendare, eine bedeutende Rolle."


    Klasse, nicht wahr? Jede Zeile steht bei denen auf Abruf. Klingt alles ähnlich. Man erfährt von „oben“ nicht viel und opfert seine Zeit für Angaben, die man auch im Internet nach lesen kann. Manchmal erscheint es wirklich so, dass die uns absichtlich im Dunkeln tappen lassen, bis jemand das Licht anmacht.. Es ist ja schon ein Witz, dass man über 8 Wochen warten muss, bevor das Dezernat Infos über mögliche Einstellungen verschicken kann – falls man dabei ist! Kurios ist nur die Tatsache, der die Bewerbungsphase für Februar 2006 bereits angefangen hat und sich wieder alles überschneidet. Zum Glück ist der letzte Bewerbungstermin erst am 15. August. Doch dafür muss man wieder die kompletten Bewerbungsunterlagen einreichen, obwohl die Daten längst im Computer stehen.


    Deutschland, ein Staat unnötiger Bürokratie und Halbwahrheiten!


    Aber es wurde hier schon gesagt: Alles nicht so eng sehen und einfach abwarten. Papier ist geduldig.


    Gruß
    Beatrice

    Na, du bist mir aber eine Kollegin!


    Es wäre wirklich im Sinne der anderen Teilnehmer, wenn du uns mitteilen könntest, was du denn zum Thema Sommer gefunden hast und wo man es finden kann. Ist das denn zuviel verlangt? Es gibt sicher noch andere, die so was suchen und jetzt, wo du eine Lösung hast, willst du die anderen nicht mehr daran teilhaben lassen? Wie soll man denn im Forum helfen, wenn die Lösung unsichtbar bleibt und die Ergebnisse einer Suche nicht nachvollziehbar sind? Ich denke, du tätest allen hier einen Gefallen, wenn du uns mitteilen könntest, wie du an die benötigten Unterlagen gekommen bist und wie die Sache für den Unterricht aussieht. Das wäre fair und damit erspart sich der nächste Teilnehmer dieselbe Frage, wenn dieser das gleiche Problem hat und auf der Suche wäre.


    Das Leben besteht nicht nur aus NEHMEN, sondern auch aus GEBEN.


    Oder denkt jetzt nur noch jeder an sich? Das wäre traurig und ich würde mir beim nächsten Mal genau überlegen ob ich noch helfen soll oder nicht.


    Beatrice

    NRW:
    NC gilt in Verbindung mit der Abschlussnote der I. Staatsprüfung! Je besser der Abschluss oder die Anerkennung, je besser die Aussichten für einen Platz im Referendariat. Nicht zu verachten: Wartezeiten, Sozialpunkte und Mangelfächer. Wer die Befähigung für Mangelfächer hat, mischt bei der Vergabe in jedem Fall vorne mit.


    Problemfach: Deutsch (habe ich zum Glück nicht)
    Eine neue Schwemme von zukünftigen Deutschlehrern ist zu erwarten, daher niedriger NC ab 1.0 (aufgrund vieler Bewerbungen).


    Paradox:
    Eigentlich kann es sich ein hoch verschuldetes Bundesland wie NRW nicht leisten, Bewerber für den Vorbereitungsdienst nicht(!) einzustellen, denn nur mit der Einstellung neuer Lehramtsanwärter und Referendare können ...


    a) Personalkosten im Schulwesen minimiert werden sowie
    b) der Unterricht an Schulen garantiert werden (bdU)


    Das schafft zwar keine Vollbeschäftigung für Lehrer mit II. Staatsexamen, aber das ist derzeit nicht das Ziel der Landesregierung. Es gilt, die Punkte a) und b) zu realisieren.


    Beatrice

    Hallo!


    In der Tat, die Stellenausschreibungen und der Wirbel, den die Politik und die Medien in der Öffentlichkeit um den Lehrermangel seit Jahren machen, ist nicht identisch mit den tatsächlich verfügbaren Positionen. Es ist aber unbestritten, dass der Lehrerbedarf bundesweit besteht und es mehr Fragen in der Bildungspolitik gibt als Antworten. Doch alle Bemühungen in Bezug auf die Bedarfsdeckung scheitern eben an der berühmt berüchtigten Finanzierungsfrage. Deutschland „ist nicht Papst“, sondern pleite! Und diese Situation wird sich auch in den kommenden Jahren nicht mehr ändern, wenn die Mittel für neue Planstellen weiterhin in den Kassen von Bund und Ländern fehlen. Doch das ist für mich kein Grund, nicht Lehrerin zu werden, denn weder NRW noch die Bundesrepublik Deutschland sind für mich die Grenzen meiner späteren Einsatzfähigkeit. Unser Staat praktiziert aktive Fluchthilfe für junge Akademiker und das gilt eben auch für Lehrer, die in diesem Land keinen Job finden oder es leid sind, ständig Vertretung zu spielen. Der Staat bildet uns zwar aus, aber niemand kann von uns verlangen, hier zu bleiben.


    Beatrice

    Dudelhuhn!


    Wird wohl so sein. Werde mich bis zur Entscheidung treiben lassen, egal was kommen mag. Aber wäre ich die Urheberin solcher Schreiben, dann würde ich die Sache mit mehr Hoffnung und Freude schmücken. Der Wisch kam auf insgesamt 3 Seiten(!) und der Inhalt passt locker in 3 Zeilen. Das Amtsdeutsch klingt wie "Herzliches Beileid". Na ja ... jetzt ist die CDU in NRW am Drücker. Mal sehen, was sich für Lehrer/innen ändern wird.


    Bis dahin schöpfe ich Gutes aus der Hoffnung.


    Beatrice


    P.S.
    Man sollte öfter solche amtlichen Schreiben mit einer Texterkennungssoftware scannen (erspart das Abschreiben) und online präsentieren, damit die jungen Leute wissen, was tatsächlich bei der Behörde läuft. Das steht nämlich sonst nirgendwo auf den Seiten der Bezirksregierung, wenn es gilt, neue Lehrer zu fischen. Sind aber auch diesmal genug im Netz

    Hallo!
    Es stinkt zum Himmel. Zum einen werden Lehrer dringend benötigt, zum anderen sind die Landeskassen leer. Und wer sich nach dem Lehramtstudium auf den Vorbereitungsdienst "freut", der wird durch das folgende Antwortschreiben der Bezirksregierung enttäuscht, das man nach einer Bewerbung um einen der wenigen Ausbildungsplätze erhält. Nein, es ist (noch) keine Absage, aber viel Hoffnung macht das Schreiben auch nicht. Liebe Politker, wir brauchen mehr Geld für Ausbildungsplätze!


    Hier der Originaltext aus dem Schreiben:


    Absender: Eine Bezirksregierung aus NRW
    Thema: Seminareinweisungsverfahren (SEV) zum 22. August 2005


    […]


    Sehr geehrte/r …


    ich danke Ihnen für Ihr Interesse daran, Ihren Vorbereitungsdienst in NordrheinWestfalen zu absolvieren.


    Wie Sie wissen, besteht jetzt und in absehbarer Zeit ein erheblicher Lehrerbedarf an den Schulen unseres Landes. Deshalb wurden in den zurück liegenden Jahren große Anstrengungen unternommen, um für den Lehrerberuf zu werben und durch zusätzliche Einstellungstermine die Wartezeiten zwischen Studienabschluss und Beginn des Vorbereitungsdienstes zu verkürzen.


    Sie haben sich erfreulicherweise für den Einstellungstermin 22.08.2005 beworben.


    Wider Erwarten übersteigt aber die Zahl der Bewerbungen die Zahl der für diesen Einstellungstermin im Landeshaushalt für Neueinstellungen zur Verfügung stehenden Plätze. Für diesen Fall sehen die rechtlichen Vorgaben zwingend die Durchführung eines Zulassungsverfahrens ("Numerus clausus Verfahren") vor. In den Bewerbungsunterlagen und im Online Bewerbungsprogramm SEVON wurden Ihnen bereits die besonderen Regelungen und die geltenden Termine für den Fall eines Zulassungsverfahrens dargelegt.


    Demnach erhalten zunächst nicht alle Bewerberinnen und Bewerber ein Ausbildungsangebot. Für die Zuweisung der Ausbildungsplätze muss die Note der Ersten Staatsprüfung vorliegen. Aus diesem Grunde sollten Sie, sofern nicht bereits geschehen, Ihre Zeugnisunterlagen (Zeugnis über die Erste Staatsprüfung oder den Anerkennungsbescheid, Zeugnis über die Erweiterungsprüfung oder Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für ein weiteres Lehramt) spätestens bis zum 6. Juni 2005 (Ausschlusstermin an die für Sie zuständige Bezirksregierung (Anschrift: siehe oben) senden.


    Sofern Sie ein Einstellungsangebot erhalten, werden Sie ab Anfang Juli unter Nennung des Ausbildungsortes informiert. Dem Einstellungsangebot wird eine "Erklärung über den Dienstantritt' beiliegen. Sie dient dazu, durch Absagen frei werdende Ausbildungsplätze in einem Nachrückverfahren zu besetzen. Beachten Sie bitte, dass eine nach der Ihnen dann mitgeteilten Ausschlussfrist eingehende Zusage nicht mehr berücksichtigt werden kann, sondern wie eine Absage gewertet und der Ausbildungsplatz einem Mitbewerber angeboten wird.


    Sofern Ihre Unterlagen nicht bis zum 06. Juni bei der Bezirksregierung vorliegen, können Sie zunächst im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten jedoch Stellen durch Ablehnung von Angeboten frei werden, könnte es sein, dass Sie im Rahmen des Nachrückverfahrens Ende Juli oder Anfang August ein Einstellungsangebot erhalten. Für diesen Fall sollten Sie sicherstellen, dass Sie auch nach dem 06. Juni 2005 unter der von Ihnen genannten Anschrift postalisch erreichbar sind. Auch dann gilt, dass Sie die "Erklärung über den Dienstantritt" im eigenen und im Interesse von Mitbewerbern fristgerecht zurücksenden sollten.


    Um Ihre Chance auf Berücksichtigung im Rahmen eines Nachrückverfahrens zu wahren, stellen Sie bitte sicher, dass Sie auch nach dem 06. Juni, jedoch spätestens bis zum 25. Juli 2005 Ihre Unterlagen der Bezirksregierung zur Verfügung stellen. Sollten Ihre Unterlagen bis dahin nicht vollständig vorliegen, können Sie keinesfalls mehr berücksichtigt werden.


    Es soll also versucht werden, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt alle verfügbaren Stellen zu besetzen. Dennoch ist aber auch bei rechtzeitiger Vorlage aller Unterlagen nicht auszuschließen, dass das Verfahren abgeschlossen wird, ohne dass Sie für den 22. August 2005 ein Einstellungsangebot erhalten konnten. Selbstverständlich können Sie sich in diesem Fall für den Einstellungstermin zum 01. Februar 2006 erneut bewerben. Ausschlussfrist zur Vorlage der Bewerbung bei einer Bezirksregierung ist der 15. August 2005.


    Abschließend bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen im Moment leider noch keine günstigere Mitteilung machen kann, da die haushaltsmäßigen Voraussetzungen nicht Vorliegen, allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot zu unterbreiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Name der Sachbearbeiter/in
    Maschinell erstellt - ohne Unterschrift gültig


    **************


    Jetzt gilt es, Daumen drücken! Ist ja ein Sondereinstellungstermin und da sind nur wenige Plätze verfügbar. Dabei sein ist alles.


    Beatrice

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