Danke Ich drück Dir, und allen anderen, auch die Daumen... Bin schon gespannt auf die ersten AG-Berichte...
Beiträge von sookie
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Sorry, hab ich Dich falsch verstanden.
Ich vermute mal, dass Dir das keiner eindeutig beantworten kann... Das machen die Schulen doch alle so individuell...Wie gesagt, in der einen Einladung bei mir steht etwas zum Ablauf, in der anderen beispielsweise nicht. -
Was das ist, wurde Dir auf Deine erste Frage DIESES Threads geantwortet.
In einer Einladung zum AG bei mir steht beispielsweise, dass es eine "eigene Vorstellung" und "Befragung" geben wird. -
Dürfte ich die wohl auch haben? Wäre toll!
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Muss man denn für sein Erstfach (in dem man ja seinen Abschluss hat) tatsächlich haarklein alle Scheine nachweisen? Ich meine, das ist ja bei Magister teilweise ein Problem, da es ja auch bei belegten Veranstaltungen (in denen man auch Leistungen erbringen musste) nicht immer einen Schein gab, sondern man brauchte ja nur ein bestimmtes Kontingent und musste den Besuch weiterer Veranstaltungen nachweisen (per Studienbuch), um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Ich bin auch Magister. Ich musste damals zu Meldung zur Mag.prüfung eine Auflistung meiner Veranstaltungen vom Fach (Englisch) bestätigen lassen und diese dann beim Prüf.amt einreichen. Ich habe mir eine Zweitschrift dieser Liste vom Prüf.amt geholt und meiner Bewerbung (statt der einzelnen Scheine) beigefügt - für mein Erstfach Englisch.
Für mein Zweitfach Deutsch (ich habe nicht Deutsch sondern Komparatistik studiert) bin ich zum Fachberater Germanistik an der Uni gegangen und habe ihm alle meine Scheine vorgelegt, die ich in dem Fach gemacht habe, damit er mir ebenfalls eine selbst erstellte Liste unterschreibt.
Zusätzlich habe ich die Anlage für OBAS ausgefüllt, für beide Fächer.Ich hatte mir halt überlegt, dass es so schöner ist, als die einzelnen Scheine vorzulegen. Außerdem bin ich so das Problem umgangen, dass es für Vorlesungen keine Scheine gab! Ich arbeite aber auch noch an der Uni und es war für mich mit wenig Aufwand verbunden, mit den entsprechenden Stellen in Kontakt zu treten. Ob das allerdings anerkannt werden wird, kann ich Dir (noch?) nicht sagen
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Danke, step, das hab ich mir nämlich fast gedacht. VERENA sagt: "Die Annahme einer Vertretungsstelle schließt Sie nicht von der Vergabe eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Schuldienst NRW aus"
Hmm. Für ein mögliches Vertretungs-Auswahlgespräch (gibt's das?) heißt das dann aber schon, offen zuzugeben, dass man sich an zig anderen Schulen auch beworben hat?
Englisch, Deutsch, Sek II
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Ihr lieben Schlaubäuche,
ich frage mich gerade, was ich eigentlich mache, wenn meine OBAS-Bewerbungen nicht zu einem Stellenangebot führen. Ich könnte mich um eine Vetretungsstelle bemühen - doch die werden ja auch JETZT ausgeschrieben fürs kommende Schuljahr (und da ich aus einem anderen Bundesland komme und derzeit auch einen anderen Job habe, müsste es schon eine Stelle für ein Schuljahr sein). Und OBAS gibt's ja auch nicht mehr ewig, d.h. ich habe natürlich Angst als Vertretungslehrerin im System "hängenzubleiben". Ob das überhaupt schlimm wäre, kann ich gar nicht einschätzen. Any comments?
Herzlichst,
sookie -
Und da fast alle Gespräche am 01.07. sein werden, werde ich nur zu einem Bruchteil der Gespräche gehen können (sofern ich mehrere Einladungen bekomme - das hängt ja nun auch von meiner Note ab).
Da ich meine Bewerbungen jetzt eingetütet habe und morgen zur Post bringen werde, springt mein Hirn langsam zum nächsten Thema: Bewerbungsgespräch (natürlich nur, wenn ich eingeladen werde...). Liegen die in NRW wirklich alle am oder um den 1. Juli?
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Du hast natürlich Recht; und ich habe bis jetzt auch schon so viele Erfahrungsberichte hier gelesen, dass ich viele Aussagen mit Vorsicht genieße. Ich bin auch nicht in verfrühten Jubel ausgebrochen... Doch wenn man mir zu diesem Zeitpunkt schon eine Absage erteilt hätte, wäre ich sicherlich nicht mehr motiviert es DENNOCH zu versuchen. Vielen Dank für Daumendrücken .-)
Ein schönes Wochenende wünscht
sookie -
kleines Update zur Frage nach der Anerkennung meines universitären NF als schulisches Erstfach!
BR Arnsberg sagt
"ohne das jetzt nachprüfen zu können kann ich Ihnen Ihre Annahme bestätigen. Ob und wie jedoch eine Einstellung an einer Schule erfolgen kann, wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch die auswahlkommission an der jeweiligen Schule entschieden."
Das heißt, sie schließen mich nicht schon jetzt aus. Düsseldorf grübelt wohl noch
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step: an dieser Stelle mal pauschal "Dankeschön" für das Beantworten all meiner Fragen
Ich spezifiziere meine Frage: Wenn ein Gym oder eine Gesamtschule eine Stelle für Sek II ausschreibt, heißt das, dass man nie in Sek I derselben Schule/Schulform unterrichtet und umgekehrt?
Beste Grüße,
sookie -
Hallo,
eine Sache ist mir beim Seiteneinstieg in NRW (mit OBAS) immer noch unklar:
Die Stellen im Internet sind entweder Sek 1 oder Sek 2 ausgeschrieben. Hier im Forum wurde schon mehrfach angedeutet, dass auch die berufbegleitende Ausbildung speziell auf Sek 1 bzw. 2 zugeschnitten ist. Ist das so? Legt man sich damit für den Rest der "Laufbahn" fest oder geht es hier lediglich um den derzeitigen Bedarf der Schule? Sprich: Ist man nach dem 2. Staatsex. dann für alles einsetzbar?Ich hab's einfach nicht selbst herausgefunden...
Vielen Dank für Eure Hilfesookie
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step: Ja, stimmt natürlich alles. Danke für die Klarstellung. Ich wollte nur sagen, dass sich von 2010 zu 2011 im Erlass der Wortlaut geändert hat; das habe ich selbst etwas verwirrend formuliert. Unabhängig davon ist der Erlass aber tatsächlich so formuliert, dass man da Spielraum hineininterpretieren kann (was ja nun erwiesenermaßen zu meinen Kernkompetenzen zählt
Habe heute von der BR Düsseldorf gesagt bekommen, es ginge nicht so, wie ich es vorhätte, weil ich ja in meinem NF Englisch nur 35-40 SWS gemacht habe; für ein reguläres Lehramt ginge man aber von 65 SWS aus. Jetzt kommts aber: Mein NF umfasste nachweislich 64 SWS (genauso viele SWS wie in meinem Hauptfach!) - es gibt also scheintechnisch keinen Grund, das nicht als Erstfach anerkennen zu lassen! Meine Argumentation ist dann also: "Euch kann es eigentlich egal sein,
dass ich mein universitäres Zweitfach zum schulischen Erstfach erklären
möchte, da ich Eure Kriterien (laut Email SWS) erfülle."Habe zurückgeschrieben und bin gespannt und irgendwie auch zuversichtlich.
PS: Mir raucht der Kopf vor lauter Neben- und Zweitfächern...
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"Grundsätzlich lässt der Studienabschluss den Einsatz in einem ausgeschriebenen Fach zu, wenn Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfach vorhanden sind. Soweit für das ausgeschriebene Fach Studien-und Prüfungsleistungen über Neben- oder Zweitfächer nachgewiesen werden, müssen die Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches einen Einsatz in einem weiteren Unterrichtsfach der Schule zulassen."
Auszug aus dem aktuellen Einstellungserlass - das könnte doch klappen... Ich schreibe gerade die Email an die BR, wollte nur die Ergebniss meiner Lektüre mitteilen.
step: Ich habe mal verglichen - die Formulierungen im Erlass haben sich seit dem letzten Jahr tatsächlich verändert. Es ist z.B. das "affine" Fach (zumindest in diesem Wortlaut) nicht mehr aktuell.
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Noch blöder allerdings: Mit Deutsch als Erstfach hätte ich ja gar kein Mangelfach! Und vom Blick ins Forumzumindest scheint es eher nicht möglich zu sein, sich mit seinem Zwetifach auf das in der Ausschreibung gesuchte Fach zu bewerben. Alles wirklich sehr schade...
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Vielen Dank - aber sehr ärgerlich das Ganze. Insbesondere, da ich in meinem Englisch-Fachstudium genauso viele SWS hatte wie in meinem Hauptfach... Das heißt, ich frage jetzt erstmal bei einer der Bezirksregierungen nach und schau mal, was die mir sagen.
Ich bin mir relativ sicher, dass mein Komparatistikstudium auf dem Papier nicht Deutsch-affin genug ist - ich komme zwar auf mehr als die geforderten SWS fürs Zweitfach, aber nicht auf 60.Eine Frage noch: Gibt es außer der offiziellen OBAS Regelung und der Infobroschüre vom Ministerium noch weitere "grundlegende" Texte? In diesen beiden finde ich nämlich keine entsprechenden Paragraphen für die Infos, die Ihr mir gegeben habt (und die ich Euch natürlich glaube - aber man will's ja immer gern selbst nachlesen
Ansonsten Euch einen schönen Abend noch!
Grüße,
Sookie -
Hallo,
wenn Ihr mir folgende Fragen beantworten könnten, wäre ich sehr glücklich Vorweg: Ziel ist Lehramt Gym Englisch/Deutsch (nach OBAS NRW natürlich)
Ich habe folgendes auf Magister studiert:
Hauptfach: Vergleichende Literaturwissenschaft (hier komme ich auf 22 SWS in der Gemanistik= Deutsch)
1. Nebenfach: Englische Philologie
2. Nebenfach: Ethnologie.Wenn ich Englisch als Erstfach unterrichten will, spielt es eine Rolle, dass ich es "nur" im 1. NF studiert habe? Reicht dann dafür als Nachweis mein Abschlusszeugnis oder muss ich hier auch meine Veranstaltungen auflisten oder sogar Scheine mitschicken (davon mal ganz abgesehen, dass ich für Vorlesungen keine Scheine habe)?
Ich hatte die Idee, meine Studienleistungen für Deutsch und Englisch einfach nochmal von der Uni bestätigen zu lassen, um die Vorlesungen zu rechtfertigen - leuchtet Euch das ein?
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!
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