NRW
Diese permanente Weigerung, die Regeln des Arbeitsschutzes für Lehrer:innen strāflich zu missachten ist unbegreiflich. Ab einer Überschreitung der Raumtemperatur von 26 Grad ist der Arbeitgeber zu Massnahmen verpflichtet. Hierzu gehört die Bereitstellung von Getränken, passive Hitzeschutzmaßnahmen wie Folien auf den Fenstern, Rollos usw. Auch könnten Ventilatoren bereitgest werden. Der Lehrerrat muss diese Massnahmen einfordern, da Arbeitsschutz eben auch in die Zuständigkeit desselbigen fällt. Der SL muss dann eben Druck machen bei der Stadt oder die Bezreg informieren, damit diese über das Dezernat Arbeitsschutz aktiv wird. Angestellten KuKs kann ich nur empfehlen, sich bei der für sie zuständigen Unfallkasse zu beschweren, ggf. auch wiederholt.
Kollegen mit Vorerkrankungen, die keine höheren Temperaturen verkraften sollten dies ihrercSchulleitung melden mit der Bitte für sie die Gefährdungsbeurteilung zu erneuer. Hierzu können die KuKs sich vom BAD und dessen betriebsärztlichen Dienstberaten lassen. Dieser (und darauf sollten diese Kollege dränge) könnte ein Beschâftigungsverbot ab einer bestimmten Innentemperatur empfehlen. (Falls der BAD sich querstellt den Hausarzt um ein entsprechendes Attest bitten) Im Extremfall bleibt dann noch die Möglichkeit (für Vorerkrante) sich prophylaktisch krank schreiben zu lassen. (Nein, kein Missbrauch, eine Krankschreibung ist auch dann gerechtfertigt,wenn beim Verbleib im Arbeitsprozess eine Gefährdung droht)
Ab 35 Grad Celsius ist dann Ende im Gelände. Hier ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Besteht die SL dennoch auf Verbleib im Raum, auf jeden Fall eine persönliche Übrrlastungsanzeige schreiben. Unterricht geht dann eben nicht mehr, ausser Arbeitssuftrag an die SuS und Stillarbeit. Im wiederholten Fall Meldung an die UK (Tarifbeschäftigte) bzw.bei Beamten Beschwerde an die Dienststelle. Bei gesundheitlichen Beschwerden krank melden und der SL Bescheid geben das sie für Vertretung sorgt.