Zur Rechtslage: Lange Zeit war die Annahme von Freiplätzen in NRW verpöhnt. Dann hat die GEW es endlich nach jahrelangem Rechtsstreit erreicht, dass ein Urteil ganz klar besagte, dass eine Lehrkraft nicht mehr rechtsgültig auf ihre Erstattungsansprüche verzichten kann. Das hatte zur Folge, dass die Budgets nicht mehr reichten. Diese wurde dann zwar erhöht aber nicht hinreichend. Nach weiterem Druck hat dann unser Ministerium erklärt, dass die Annahme von Freiplätzen durch Lehrer nun doch gestattet ist.
Die Schulen stehen also jetzt vor der Entscheidung davon Gebrauch zu machen, dann reicht das Budget für mehr Klassenfahrten oder dies den Schülern zukommen zu lassen und weniger Klassenfahrten zu machen. Welche dieser Möglichkeiten man wählt sollte dann m.E. eine gemeinsame Entscheidung der Schulkonferenz sein, denn hier sitzen die, die entscheiden müssen ob weniger und billiger oder teurer und mehr.
Ich höre aber an dieser Stelle nicht auf mantraartig zu wiederholen, dass ich in einer Situation in der absoluter Lehrermangel herrscht und man alles und mögliche unternimmt um Lehrerstunden zu generieren, in einer Situation in der KollegInnen auf dem Zahnfleisch gehen und ihre Gesundheit aufgrund der mannigfaltigen Belastungen gefährden. In solch einer Situation sollte man sich m.E. im Lehrerkollegium darauf verständigen, auf Klassenfahrten bis zur Besserung der Personallage zu verzichten. Dies wäre mal wirklich ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.