Beiträge von chemikus08

    Teildienstfähigkeit NRW

    Der Amtsarzt muss hierzu feststellen, dass Du nur einen bestimmten Prozentsatz der Pflichtstunden leisten kannst. Es müssen jedoch noch mindestens 50% leistbar sein

    Deine Besoldung setzt sich dann wie folgt zusammen:

    1) Die Besoldung, die Dir für eine entsprechende Teilzeittätigkeit zustehen würde

    2) Eine Zulage, die die hälftige Differenz zur vollen Stelle beträgt.


    Damit steht man sich wesentlich günstiger, als wenn man einfach auf Teilzeit geht🤷

    Dann kann man den Kolleg:innen halt nur dringend empfehlen, sich auf ihre Kernkompetenzen und Aufgaben zu konzentrieren und jeglichen zeitlichen Mehraufwand strikt zu unterbinden. Damit kann man dann die Freizeit intensiver gestalten, oder aber einer Nebentätigkeit nachgehen. Mit vier Ustd. die Woche an der VHS holt Ihr die Zulage ganz gut ein🤷

    undichbinweg

    Bezüglich Deiner Aussage, das sind die Regelungen des TVL wäre aber auch die Lösung möglich gewesen, das Eingangslehramt A13'mit sofortiger Wirkung für alle Neueinstellungen zu vollziehen und dementsprechend die Angestellten auch mit sofortiger Wirkung zu bezahlen und für VW die Altbeamten die Stufenregelung zu vollziehen. Wären zwar auch Ungerechtigkeiten drin, jedoch sozial ausgewogener🤷

    Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    state_of_Trance

    Die Rechtsprechung hat sich nun Mal geändert. Mittlerweile gibt es nun Mal die Beweislastumkehr. Danach reicht es eben nicht mehr, dass man ein höheres Risiko für eine vorzeitige zur Ruhesetzung hat, vielmehr muss der Arzt den Nachweis erbringen, dass es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, das der Bewerber die Pensionsgrenze nicht erreicht. Das reine Vorliegen einer Adipositas reicht mit unter nicht aus. Liegt außerdem eine Behinderung vor, so kommt eben noch dazu, das jetzt nur noch ein Beurteilunhszeitrsum von fünf Jahren zu berücksichtigen ist.

    Das war der rechtliche Part. Über diesen hinaus ist das ganze aus ethischer Sicht ein sehr fragwürdiger Vorgang. Hier betreibt der Staat Rosinenpickerei, entfernt die wahrscheinlich nicht so kostenintensiven Bewerber aus dem gesetzlichen System (welches davon abhängig ist, das eben auch die gesünderen Menschen in das Sysrem einzahlen) und überlässt die weniger gesunden Kandidate dafür den sozialen Sicherungssystemen. Diese Vorgehensweise ist an sich schon ziemlich fragwürdig.

    Dann gibt es noch den medizinischen Part in der Darstellung von State of Trance. Ich habe so den Eindruck, dass Du in Bezug auf die Adipositas Forschung nicht so ganz auf der Höhe der Zeit angekommen bist. Vermittelst Du doch den Eindruck, als sei es rein die persönliche Entscheidung Adipositas zu haben oder nicht. Hier ist die Lage wesentlich komplizierter. Und es ist auch mehr als fraglich, ob Menschen mit einem hohen Adipositasgrad (2 und 3) überhaupt noch auf normalem Wege abnehmen können, selbst wenn sie es wollten. Meist gelingt dies nur unter zu Hilfenahme operativer Massnahmen (Magenverkleinerung etc). Die Entscheidung ob man das macht ist wirklich nicht einfach, da das Ganze kein Spaziergang ist. Es gibt hierbei auch gewisse Risiken und Nebenwirkungen, die man abwägen muss. Besteht dann auch noch eine Depression als CoErkrankung, was hâufig der Fall ist, stecken wir ganz tief in der ....., da dann eine OP zunächst nicht möglich ist. Die Depression ist mit eine Ursache von Essstörungen, gleichzeitig verstärkt die Adipositas die Depression. Um es gleich vorweg zu sagen. Diskussionen zu diesem medizinischen Teil in Richtung, es handle sich um Schutzbehauptungen oder dergleichen, würde ich ziemlich unsanft abwürgen, mit dem Hinweis sich den Stand der Forschung sowie die Leitlinien zur Therapie anzuschauen in der Intensität wie ich es getan habe, danach können wir gerne weiterdiskutieren.

    Was jetzt , eine Interessensvertretung für Schwerbehinderte ist sozial völlig inakzeptabel? Oder der Nachteilsausgleich bei Einstellung?

    Egal. Wenn wir in unserer Gesellschaft Inklusion leben wollen, dann sollten wir als öffentlicher Dienst mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn wir das nicht wollen und diese Werte auch den uns anvertrauten Kindern nicht vermitteln wollen, dann sollten wir nochmal überprüfen, ob wir wirklich den richtigen Beruf ergriffen haben


    Es muss schon einiges zusammen kommen, damit Du überhaupt einen hinreichenden GdB anerkannt bekommst. Das Betroffene dann Nachteilsausgleiche bekommen, das gehört in einer sozialen Gesellschaft zu den Selbstverständlichkeiten. Nur auf diesem Wege ist im beruflichen Bereich eine Teilhabe am sozialen Leben möglich. Und um das Mal ganz deutlich zu machen, auch mit dem Status "schwerbehindert" muss Du körperlich und geistig den beruflichen Anforderungen gewachsen sein. Lediglich der Prognosezeitraum wird verkürzt. Wâhrend beim Regelbewerber der Amtsarzt nachweisen muss, dass der Kandidat höchstwahrscheinlich vor der Pensionsgrenze ausscheiden wird, muss er beim schwerbehinderten Kolleg*in den Nachweis erbringen, dass die betroffene Person nicht in der Lage sein wird, die nächsten fünf Jahre ohne vorzeitige Pensionierung zu bestehen. Das halte ich durchaus für einen vertretbaren Nachteilsausgleiche.


    Wer da mit Sozialneid drauf schielt, dem würde ich gerne anbieten, dass er diesen Nachteilsausgleiche auch bekommt, aber nur wenn er die dazugehörige Beeinträchtigung auch nimmt. Die meisten würden unter diesen Umständen auf den Deal verzichten.

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