Beiträge von chemikus08

    Ketfesem

    Es ist nicht nur ziemlich unlustig, sondern auch rechtlich problematisch (Aufsichtspflicht).In absoluten Ausnahmefällen kann man sich darauf einlassen (man kennt die Klasse, sie ist zuverlässig und die Râune liegen nahe beieinander). In allen anderen Fällen würde ich remonstrieren. Im Schadensfall klopft der Staatsanwalt dann am richtigen Büro an.

    Also wenn meine Schule weder über Fax noch über E-Mail zu erreichen würde, dann bekäme die E-Mail zur Fristwahrung die Dienststelle (mit genüsslicher Schilderung warum) und das Original wie gehabt an die Schule. OK, gebe zu als PR Mitglied hat man in der Beziehung Hofnarr Status. Aber genau sowas bleibt bei den Beteilgten hängen und ich wette, wie der Zufall will, hat der Schulträger zwei Wochen später alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.

    Der Arzt muß gar nichts, man faxt oder mailt selber und zwar solange bis der Arzt sagt, das es nichts mehr gibt, weil alles elektronisch geht. Diese elektronische Einsicht wird aber nur die Dienststelle, also die Bezreg haben. Da wird man dann wohl zwischen Schule und BezReg was umstellen müssen, was dann aber nicht das Problem des erkrankten Kollegen ist🤷

    Also ich bin gesetzlich versichert und habe innerhalb einer Woche den Termin gekriegt. Gibt wohl da eine unterschiedliche Versorgungsdiche. Die haben gar nicht nach der Versicherung gefragt.

    P.S.: Wenn mich einer fragt, sag ich immer, ich bin Lehrer. Alles andere ist dann Unterstellung der Sprechstundenhilfe🤷

    Kapa

    Wenn man es ganz hart nimmt, steht im Gesetz, daß die AU am dritten Tag beim Arbeitgeber sein muß, wenn der Kollege ein angestellter Lehrer ist. Beim verbeamteten Kollegen reicht der dritte Werktag, aber Achtung, Samstag ist per Gesetz ein Arbeitstag. Da könnte es schon richtig interessant werden, wie die AU vom Freitag am Montagmorgen auf dem Schreibtisch des Schulleiters kommt. Mit der Post verschicken dürfte nicht reichen, wenn es die SL mit den Fristen genau nimmt.

    Wenn es denn einer auf die harte Tour möchte. Zur Fristwahrung reicht es die AU vorab via Fax oder Email zu versenden. Das Original darf dann in der üblichen Postlsufzeit eintrudeln. Mit dem Quatsch ist eh bald Schluss, wenn das Ganze nur noch vom Arzt aus elektronisch auf den Weg gebracht wird und die Arbeitgeber dies dann selbst am PC nachschauen können und müssen.

    Die Sek1 Schulen, die nicht nur primär auf das Abitur vorbereiten, haben aber ebenfalls (sollten sie zumindest) die Notwendigkeit SuS Skills zu vermitteln, die im täglichen Arbeitsleben relevant sind. Daher würde ich mir hier durchaus die Bestückung mit den einschlägigen Programmen von Microsoft wünschen.

    Lehrer sind keine Juristen

    genau das ist es nämlich. Obwohl ich mich für die Thematik interessiere, bin ich bislang davon ausgegangen, das das Anschauen von Youtube Videos kein Problem ist. Beim Anschauen auf privaten Geräten (falls durch mich veranlasst) aber jetzt wohl doch🤷. Gilt aber dann wohl auch für das googeln. Soll ich dann (zumindest offiziell) die SuS beauftragen zur Bücherei zu gehen zwecks Recherche?

    Es ist schon sehr Kafkaesk was ich so an Schulen beobachte. Zum einen gibt es da den Umgang mit Schülerdaten. Hier halte ich den Datenschutz für sehr wichtig, da hier teilweise sehr persönliche Informationen gespeichert sind. Vielfach höre ich von vielen KuKs aus verschiedenen Schulen, dass der Zugang zu diesen Daten teilweise nur suboptimal geschützt ist. Im Rahmen von Distanzunterricht gibt es dafür eine Riesendiskussion ob nun die IP Adresse schützenswert ist oder nicht. Falls ja darf ich noch nicht Mal Schüler auffordern sich ein Youtube Video anzuschauen Unter dem Gesichtspunkt ist BYOD für Schule dann aber überhaupt nicht mehr machbar, denn darf ich noch nicht einmal auffordern irgendwas zu googeln, da ja Google auch alles protokolliert. Das hat aber dann mit dem was SuS in den Betrieben erleben gar nichts mehr zu tun. Da wird gezoomt,gegoogelt und über Teams gearbeitet das es nur so rappelt. Eine Frage hätte ich dann doch noch. Kennt jemand einen Fall, wo ein KuK eine Strafe bekommen hat wegen eines Verstosses gegen die DSGVO oder ist das nur ein Schreckgespenst?

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