Beiträge von chemikus08

    Sehr geehrter Herr x,

    Mein Arzt hat mir gegenwärtig abgeraten, mich in irgendeiner Form mit Schule zu beschäftigen. Daher kann ich Ihrer Bitte nicht entsprechen. Außerdem bitte ich bis zu einer Rückmeldung meinerseits von dienstlichen Kontakten abzusehen. Ich bedauere Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

    Mfg


    Melmes Trites Züsel

    fachinformatiker

    Das Higgs hat schon vieles zum Ausdruck gebracht, was man dazu anmerken kann. Eine andere Anmerkung ist mir jedoch noch wichtig. Man muss nicht alles an einer neuen Arbeitsstelle toll finden. Daher bin auch ch in einer Gewerkschaft, weil ich für mich das Recht beanspruche, die weniger tollen Sachen, respektive auch Ungerechtigkeiten zur Diskussion zu stellen und Verbesserungen einzufordern. Nur deswegen stehen wir heute da, wo wir stehen und nicht mit beiden Beinen noch im Manchester Frühkapitalismus. Mir scheint Du verwechselst Streitlust für bessere Arbeitsbedingungen mit jammern.

    chilipaprika

    Genau aus dem Grunde hat mein Hausarzt das kanalisiert, indem er nur noch Terminsprechstunde anbietet. Den Termin gibt es je nach Dringlichkeitsschilderung. Im Zweifel erst übermorgen, die rückwirkende Krankschreibung ist allerdings durch den Anruf schon Mal gesichert. Immer mehr Praxen verfahren so, daher sollte man sich als Arbeitgeber gut üerlegen, ob man Attest Pflicht vom ersten Tag anordnet. Der Schuss geht nach hinten los

    Ich finde die Idee auch sehr gut, allerdings sollte es nur auf bestehende Patientenkontakte angewendet werden. Wenn ich mich von einem Arzt irgendwo in Pusemuckel krankschreiben lassen würde, den ich noch nie gesehen habe. Das käme mir schon etwas seltsam vor🤷

    Aber Chilipaprika hat Recht, ist tatsächlich jetzt wieder wegen Corona bis November verlângert worden. Seitdem 1000 Menschen wieder in Festzelten beinander hocken, verfolge ich die Regelungen nicht mehr. Ich schütze mich so gut ich kann mit Maske, bin vierfach geimpft und mit Erkältungssymptomen würde ich eh in der Praxis erst Mal anrufen.

    Nach einem Videokontakt ja, nach einem Telefongespräch war das nur in der Hochphase von Corona. Sieht aber wohl nochmal anders aus, wenn der Arzt Dich kennt und Du auch schon wegen der Grunderkrankung in Behandlung bist. (Beispiel Migräne)

    Welche Auswirkungen hat das A13 Vorhaben auf die Tarifbeschäftigten?

    Mehrfach wurde diese Thematik bereits angesprochen. Ende September verschickte die GEW NRW auch eine entsprechende Mitgliedermail.

    Ich möchte mit diesem Beitrag nocheinmal den derzeitigen Kenntnisstand zusammenfassen.

    Das Land NRW beabsichtigt den Landesbeamten eine Zulage zu gewähren, die jährlich um 115 Euro monatlich wachsen soll. Erst im Jahr 2026 soll dann endgülig ab August das Eingangsamt auf A 13 für alle Erfüller festgesetzt werden-

    Eine Regelung für Tarifbeschäftigte steht dem Land prinzipiell nicht zu, insoweit partiziepieren die Tarifbeschäftigten nur, falls sich aus dem derzeit gültigen Tarifvertrag entsprechendes ergibt. Bleibt es bei dem bis jetzt angekündigten Verfahren, profitieren nur die Erfüller (also die Angestellten, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen) von der Zulage, da genau dieser Fall wohl in der Lehrerentgeltordnung abgebildet ist. Bekommen beamtete Lehrer aufgrund der Landesvorschriften in ihrer Laufbahn eine Zulage, so besteht der Anspruch auch für Angestellte die diese Laufbahnvoraussetzungen erfüllen. Damit sind aber alle Nichterfüller zunächst nicht betroffen und bekommen danach zunächst einmal nichts. Erst wenn 2026 das Eingangsamt auf A13 angehoben wird entsteht via Tarifautomatik ein Anspruch, dann werden die Nichterfüller quasi genauso eingruppiert, wie jetzt Nichterfüller für die Sek 2.

    Aus Sicht der GEW ist das ein Unding und da muss sich was bewegen. Was aber könnte sich bewegen?

    Da ist zunächst einmal der Zeitplan. Wenn hier alles schneller von statten geht, dann auch die Eingruppierung der Seiteneinsteiger.

    Falls dies dem Land zu teuer ist, bliebe noch die Möglichkeit bei den Tarifverhandlungen 2023 für die Nichterfüller eine entsprechende Anpassung der LEGO durchzuführen. Wenn hier das Land NRW mitspielt und entsprechenden Einfluß auf die Tdl nimmt, könnte das Thema schnell vom Tisch sein, was ich persönlich allerdings nicht glaube. Vielmehr fürchte ich, dass man die Tarifverhandlungen dazu nutzt, Verluste durch A 13 für alle wieder rein zu spielen. Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht sein, dass die am schlechtesten bezahlte Lehrerrgruppe jetzt auch noch die Gruppe sein soll, die erst 2026 ein Stück vom Kuchen bekommt. Daher sind jetzt alle aufgefordert wachsam zu sein, um das Schlimmste zu verhindern!

    undichbinweg

    Nur Verlaufsplan? Ich hatte das Vergnügen noch komplette Entwürfe schreiben zu dürfen. (Übrigens für 2 Fächer). Aber direkt benotet wurde es nicht. Was mir im Gegensatz zur OBAS sehr gut gefallen hat, ich habe meinem Fachleiter keine Musterunterrichtsstunde mit ausgesuchter Klasse gezeigt, sondern auch einen real existierenden Problemkurs und das gleich zweimal. Hier habe ich dann wirklich gute Hinweise bekommen und umso mehr hat es uns beide dann gefreut beim zweiten Besuch auch eine sehr positive Entwicklung zu sehen. Den Kurs hätte ich ihm unter OBAS Bedingungen nicht präsentiert.

    undichbinweg

    Für mich hinkt der Vergleich nicht, das hängt wahrscheinlich von der Brille ab, mit der man darauf schaut. Ich schaue einfach Mal mit der Brille drauf, die eigentlich in der Landesverfassung meines Bundeslandes wiedergegeben ist und da heißt es kurz und knapp "Gleiches Geld für gleiche Arbeit".

    Wenn Du in NRW als Chemieingenieur einsteigst, wirst Du in die EG 10 eingruppiert. Du bekommst eine pädagogische Einführung, die man durchaus mit dem Referendariat vergleichen kann, nur kürzer. Du übst aber die gleiche Tâtigkeit, wie jeder andere LK aus. Würde man Dich nur als Fachlehrer einsetzen, wäre ich vielleicht noch gewillt der Argumentation zu folgen. Aber nein, Du wirst Klassenleiter wie jeder andere auch, Du wirkst an Schulentwicklung mit und jetzt kommt die Krönung, Du darfst oder sollst auch Referendare ausbilden.

    Aber unabhängig davon, es ging bei dieser Gegenüberstellung ausschließlich darum, Mal gegenüberzustellen in welcher wirtschaftlichen Situation sich der deutsche Durchschnittslehrer befindet im Vergleich zum EG 10er, die derzeit gerne händeringend genommen werden um Stellen nicht leer laufen zu lassen. Und als A13+ kann man es sich durchaus leisten zu sagen, ja 10% realen Einkommensverlust kann ich hinnehmen. Als EG 10er kann ich sie eben nicht hinnehmen, wenn ich nicht zusätzlich Samstags an der Tanke arbeiten möchte.

    CatelynStark

    Tja, ganz ehrlich, wenn ich das Gehalt hätte, könnte ich mir definitiv eine Nullrunde leisten. Mit EG 10 sieht die Welt anders aus

    Habe gerade Mal für einen Berufsanfänger den Unterschied zwischen EG 10 und einem A13 er ausgerechnet. Das sind bei Berücksichtigung der Krankenkasse immer noch rund 12000 Euro weniger im Jahr. Sorry aber mit EG 10 und EG 11 keine Nullrunde mit uns.

    Ob Lehrer zu den höchsten 10% im Verdienst gehören bezweifle ich, wenn überhaupt gilt das für verbeamtete Kollegen mit A 14 und 20 Jahre im Dienst. Ich denke aber eher an die Gewinne von Großkonzernen und Multimillionären. Auch was an Vermögen umgeschichtet wird via Vererbung bedarf der Betrachtung. Die wenigsten sind wie Gates und stiften den Grossteil für die Allgemeinheit.

    Für die Tarifbeschäftigten unter Euch: Ab 01.01.2023 hat sich das mit dem Einsenden der AU an den Arbeitgeber nach meinen bisherigen Informationen erledigt, das geht dann alles elektronisch. Gilt allerdings nicht für die private versicherten Beamt:innen. Das wird ein Spaß, wenn die Dienststelle die Infos nach der AU dann immer beim LBV nachfragen muss. Das trifft sie wahrscheinlich aus heiterem Himmel🤣

    Seph

    Das Thema der Stunde lautet in der Tat Umverteilung. Solange der Staat dieses heiße Eisen nicht anpackt, und mit der FDP ist damit auch nicht zu rechnen, ist die Forderung nach Inflationsausgleich mehr als berechtigt.

    Fakt ist, dass auch die Rechtsprechung davon ausgeht, dass erst ab dem Tag wo eine Krankschreibung verlangt wird, dieselbige auch gilt. Alles andere macht auch keinen Sinn. Natürlich kann der Dienstherr auch vom ersten Tag an eine verlangen, dann muss er dies aber mitteilen bevor ich krank werde und nicht im Nachhinein. Alles andere macht keinen Sinn, würde es doch der facto bedeuten, dass ich vom ersten Tag an verpflichtet wäre zum Arzt zu gehen, damit ich im Nachhinein nicht ohne AU da stehe. Ansonsten kann ich prinzipiell nur empfehlen grundsätzlich mit Attest in AU zu gehen, denn in einem derart gesundheitlich belastenden Beruf sollte man auch auf die Rekonvaleszenzzeiten nicht freiwillig verzichten.

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