Ich bin auch entsetzt darüber, welche Auskünfte man u.U. erhält. Ich kann nur hoffen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Einzig mögliche Erklärung, es handelt sich um ein Mitglied des PR, das im letzten Wahlgang neu hinzu gekommen ist. Hier kann ich den PR Kollegen nur empfehlen erstmal zuzuhören und dann darf man wirklich sagen, dass man neu ist und sich erst mal schlau machen wird. Dann diskutiert man das mit erfahrenen PR Kolleg"innen und dann kann man beraten. Aber bitte nicht so.
Beiträge von chemikus08
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Prima. Dann ist der Fall doch abgeschlossen.
Aber ja, Du hast Recht. Für mich wäre er damit abgeschlossen. Jetzt ist die SL am Zug.
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Der PR kann insofern weiterhelfen, dass er Druck auf die vorgesetzte Dienststelle macht den SL ein zu Norden bzw. ihm nochmals die mehr als eindeutige Rechtslage zu verdeutlichen. Ansonsten das Kollegium zu bestärken so einen Satz nicht zu verwenden.
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. Die SL hat letztes Jahr auf den Satz bestanden oder den Antrag zurück ins Fach gelegt.
Da reicht ein einfaches Nein, den Satz schreibe ich nicht rein.
Was will die SL machen?
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Die GEW hat dieses Urteil bis zur letzten Instanz durchgeblättert. Und was müssen wie beobachten? Die gleichen Kollegen, die vorher gesagt haben dur Gewerkschaft solle dich hier einsetzen, sondern die, die jetzt nach Möglichkeiten suchen es zu umgehen.
Ich kann nur raten, sich auf den Kuhandel nicht einzulassen. Wenn das Geld nicht reicht, muss das Fahrtenprogramm eben gekürzt werden.
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Mit tatkräftige Unterstützung des PR und wenn diecDienststelle sich trotzdem quer stellt, dann auch sofort mit Rechtsanwalt. In der Beziehung sind viele Kollegen zu lieb. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dazu gehört die Möglichkeit bei zwei Meinungen über eine Rechsauslegung ein Gericht entscheiden zu lassen.
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Der Erfolg liegt auf der Hand
Sorry ich konnte gerade nicht anders
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Zum Off-Topic: Die Unterschiede zwischen Rente und Pension sind für mich genauso unbegreiflich ungerecht wie die zwischen den Bezügen von Beamten und Angestellten. Es ist ungerecht, da die gleiche Arbeit gemacht wird.
Es sind eben zwei verschiedene Systeme. Btw dieses Problem haben aber nicht nur Lehrer. So wird ein bei der Bezirksregierung beschäftigter Diplom-Chemiker (Aufsichtsbeamter für BImschG Anlagen) mit A13 besoldet. Den gleichen Job gibt es auch im Angestelltenverhältnis, dann gibt es Eg 13. Gleiche Geschichte in grün.
Dafür gibt es im Beamtenverhältnis aber auch Nachteile. Falls ich als angestellte Kraft mit 60 sage, dass ich keinen Bock mehr habe, muss ich im Zweifel das Beamtenverhältnis kündigen. Mit dem Nachteil, dass ich zwar in der Rentenversicherung nachversichert werde. Diese mir mit 67 jedoch bei Weitem nicht soviel auszahlt wie der Dienstherr. Derartige Geiselnahmegeschäfte gibt es im Angestelltenverhältnis eben nicht . Auch darf ich, sobald ich Rentner bin, in voller Breite in der Öffentlichkeit über meinen Arbeitgeber herziehen. Ob in Talkshows , in Büchern oder sonstwo. Nicht dass ich das vor hätte, geschweigen denn einen Vertrag mit RTL . Aber ich dürfte es, ohne Kürzung meiner Rente befürchten zu müssen. Beamte sind aber auch als Pensionäre immer noch Beamte und können disziplinarrechtlich belangt werden. Es sind halt zwei Welten und solange es das Berufsbeamtentum gibt wird sich daran leider nichts ändern.
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ch finde es übrigens kurios, dass man ein Attest dafür benötigt, wenn das Gespräch nicht in der Schule/Dienststelle stattfinden soll sondern in der Bezirksregierung.
Es hat etwas über Hand genommen, dass Kollegen versucht haben mit dem Einwand der Gesundheit eine Versetzung zu erreichen. Darunter auch solche, die nie bei einem Arzt waren. Die Dienststelle schützt sich vor Missbrauch indem sie eine Attest einfordert. Denn ein EM Gespräch in der Dienststelle zu führen macht eben nur Sinn, wenn die Versetzung quasi schon vorausgesetzt wird. Denn ohne diese Voraussetzung sollte das BEM GEspräch lieber am Ort des Geschehens stattfinden. Denn nur hier kann wirklich wirksam vereinbart werden, welche Hilfsmaßnahmen gewünscht und möglich sind.
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Das Problem ist ein rechtliches, Klimaanlagen, Temperatur-Obergrenzen und kalte Getränke sind nicht gesetzlich verankert,
Auch wenn das jetzt off topic ist, ist es mir zu wichtig da jetzt nicht drauf einzugehen.
Der $ 4 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber Gefährdungen zu minimieren. Hierbei ist der Stand der Technik einzuhalten.
Der Stand der Technik wird in Arbeitsstättenrichtlinie 3.5 wiedergegeben.
In dieser RiLi sind auch ganz klar Grenztemperaturen genannt. Hiernach besteht ab 28 Grad Celsius eine Handlungspflicht zur Minimierung und ab 35 Grad wird der Raum als nicht mehr geeignet als Arbeitsraum bezeichnet.
An wen kann ich mich wenden? Als verbeamtete LK kann ich mich , wenn Interventionen beim SL nichts gebracht haben an die Dienststelle wenden indem ich gegen Unterricht in diesem Raum bei entsprechenden Temperaturen remonstriere. Gleichzeitig würde ich mich an den Personalrat wenden. Wir würde dann die Dienststelle in die Pflicht nehmen. Ggf. auch über einen Inititiativantrag.
Als angestellter Kollege habe ich zusätzlich die Möglichkeit mich an die Präventionsabteilung der Unfallkasse zu wenden. Die Unfallkasse muss nicht nur zahle, wenn was passiert sondern ist auch Sonderordnungsbehörde in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie kann im Zweifel auch Räume schließen.
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Naja, wenn du zufrieden bist mit der Mindestpension.
Das ist mehr als meine Rente, wenn ich mit 67 in Rente gehe.
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Es ist übrigens nicht der Dienstherr der sich einen schlanken Fuß macht. Es ist der Träger. Wären Träger und Dienstherr ein und die gleiche juristische Person, dann hätten Personalvertretungen wesentlich bessere Chancen via Initiativanträgen die Situation zu verbessern. So wird Ping Pong mit den Verantwortlichkeiten gespielt.
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ch musste ehrlich gesagt etwas schlucken, als einige von euch angedeutet haben, dass es im schlimmsten Fall zu einer Dienstunfähigkeit kommen könnte.
Das hatte ich auch befürchtet. Mach Dich bitte jetzt nicht verrückt. Die meisten Störungen dieser Art lassen sicht gutvtherapieren. Ggf.auch durch Einsatz von Medikamenten. Also erst mal auskurieren und nicht vom schlimmsten ausgehen. Die von Dir eingeleiteten Maßnahmen sind schon mal gut. U d wahrscheinlich tut es Dir auch gut aktiv zu werden.
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Liegt bei rund about 1800
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Dafür mangelt es auch da an personeller Ressource.Die Sachbearbeiter gehen auf dem Zahnfleisch.
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Du meinst den gegenüber dem LKA? Da bin ich mir nicht sicher, bei der Bezreg schon.
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Passieren solche Fälle denn oft?
Wir beobachten in den letzten Jahren eine Häufung von Gewaltvorfällen.
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dort etwas "zu holen ist", bezweifle ich zwar
Mag sein, auf jeden Fall hättest Du aber dann einen sogenannten "Titel", der 30 Jahre Gültigkeit behält. Aber der andere Aspekt, vor Gericht zu stehen und zur Verantwortung gezogen zu werden, reizt mich hier am meisten.
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Es schockiert mich ebenfalls. Noch mehr schockiert mich das das kein Einzelfall ist, sondern mir immer wieder von Kollegen in der täglichen Beratungspraxis berichtet wird. In unserer Bezirksregierung haben eir jedoch die Vereinbarung mit der Dienststelke, dass die Kollegen den Vorgang dann samt Aktenzeichen der Bezreg melden. Die hängt sich dann an die Anzeige dran. SL haben häufig gewisse Ängste, dass der Ruf der Schule leiden könnte. Leider leidet auf diese Art das ganze Kollegium.
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Nur so als Hinweis. Das Strafrecht greift leider erst ab 14. Das Zivilrecht hingegen schon wesentlich früher. Hier zu obsiegen gibt vielleicht etwas an Gerechtigkeitsgefühl zurück. Ich denke hier an eine Schmerzensgeldforderung.
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