Das Landesreisekostenrecht lässt aber auch die Wahl des PKW zu, wenn ich dies explizit begründe.
Es gibt zum einen als Begründung mehrere schwere Sachen tragen zu müssen, aber auch gilt die Begründung, dass die Gesamtfahrzeit (hin und zurück) ÖPNV die Gesamtfahrzeit PKW signifikant(2h) übersteigt. So wurde uns dies von der Dienstste erklärt, als Beweis reicht eine Vergleihrechnung mit einem ÖPNV Rechner.