Ja ich kenne das Urteil und gehöre zu denen, die es Mantra artig wiederholen. Unabhängig hiervon vertritt das NRW Ministerium eine andere Lesart des Urteils . Die meinen, es reicht den Vorsruck im Antrsgsformular zu streichen und den Verzicht auf einem gesonderten Formblatt "anzubieten". Das das Stuss ist, ist mir klar, aber dem Zauberei Mysterium nicht. Die versuchen daher in dem Fall die Zahlung zu verweigern. Was im Falle einer Klage passiert hat wohl noch keiner ausprobiert. Denn die, die wir überzeugen konnten unterschreiben den Sch... erst gar nicht und die die unterschreiben tun dies, damit sie auch morgen noch im begeisterte Kinderaufen schauen können.
Beiträge von chemikus08
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Und deswegen würde ich eine solche Verzichtserklärung erst gar nicht unterschreiben.
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ok, bei uns in NRW eben die Bezreg. Bei uns, so fürchte ich. würdest Du klagen müssen. Das diecBezreg dann abgewatscht wird ist klar.
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"Die 14 Stunden im Ref. sind für Anfänger ein Fulltimejob. Aber klar, mit weniger Qualität, die du empfiehlst, geht das schon."
Da Arbeits- und Tarifrecht nicht einfach ausgehebelt werden können, ist es aber genau das was Aushiöfkräfte im Regelfall machen. Sie geben ihr Bestes, aber bitte für den Zeitraum für den sie bezahlt werden. Denn es handelt sich um einen Arbeitnehmer, der für eine bestimmte Arbeitszeit und nicht für ein definiertes Arbeitsergebnis bezahlt wird (Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag). Dass dann die Qualität nicht die Qualität erreicht, die eine erfahrene LK in der gleichem Arbeitszeit abliefert (zumindest im Durchschnitt) ist ebenso und interessiert offensichtlich niemanden, denn ansonsten würde man Aushilfskräften bei einer halben Stelle ein geringeres Deputat als 14 ustd. zuweisen, da diese Kraft für auch nur annähernd ähnliche Arbeitsetgebnisse eben mehr Arbeitszeit benötigt. Da man diese AZ aber nicht zugesteht, bekommt man die Arveit, die man bezahlt.
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Das macht man im Nachgang mit dem LBV per Widerspruch aus.
Das LBV ist nicht zuständig. Die Fahrtkostenerstattung wird in der Bezirksregierung bearbeitet. Aufgrund Deiner Verzichtserklärung würden sie sich auf doof stellen und Dir die Erstattung verweigern. Du müsstest wohl vor den Kadi ziehen.
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"Die Mühe und Arbeit sollte sich nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit richten"
Das ist der entscheidende Punkt.Wer halt mit "nur Abi" Mathematik unterrichtet, muss sich zur Vorbereitung vielkeicjt selberverstvnochmal den fachlichen Hintergrund erarbeiten.
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Eigentlich müsste man die ganze Bande vor die Tür setzen, weil man sie im Staatsdienst nicht gebrauchen kann.
Ich glaibe mittlerweile eher daran, dass das politisch so gewollt ist.
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setzen damit neue Mitfahrer oder Klassenlehrer unter Druck, es ebenso so zu machen.
Das ist ja genau das, was nach dem Urteil nicht sein darf. Und unser Ministerium setzt sich munter drüber weg. Das aber auch Kollegen den Kakao durch den sie gezogen werden auch noch selber aussaufen ärgert mich am meisten. Sorry. Aber ich konnte gerade nicht anders.
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Es tut mir wirklich leid Dich enttäuschen zu müssen. Ich wünschte auch es wäre anders, jedoch neben die SL jeden der nicht bei drei auf dem Baum ist. Da sind nach Information meiner Gewerkschaft sogar Menschen bei, die "nur" Abitur haben und nicht studieren.
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Berufskolleg ist ebenfalls über die Bezirksregierung. Selbstverständlich über den Dienstweg. Aussagekräftiges Attest und dann abwarten.
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Um Technik zu unterrichten ist jedenfalls ein sogenannter Maschinenschein erforderlich. Jedoch könntest Du doch bestimmt Mathe Sek 1 , Physik u.a. unterrichten. Die Vertretungen werden auch immer gesucht und Studenten die unterrichten haben wir viele.
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Sowas nennt man das Versetzung aus dienstlichen Gründen und die kann jederzeit erfolgen. Versetzung aus Fürsorgegründen ist eben auch ein dienstlicher Grund.
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https://www.schulministerium.n…0der%20Schule%20entlasten.
Auf Nachfrage von O. Meier das ist der Link zum Thema Klassenfahrten. Beim Thema Dienstrecht / Reisekostenerstattung bitte reinschauen. Sehr interessant was das Ministerium da so vom Stapel läßt inklusive Musterformular zur Verzichtserklärung. Perfekter Service für Schulleitungen.
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So ist aus der Urteilsbegründung heraus folgendes noch zu rezitieren:
"2) Mit der Übertragung der Verantwortung auf die Lehrer, einen Teil dieser Mittel selbst zu tragen oder die Verwirklichung der dem Land gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegenden Bildungsaufgabe zu beeinträchtigen, bringt das beklagte Land die bei ihm angestellten Lehrer in einen unzumutbaren Gewissenskonflikt. Ihnen wird die staatliche Verantwortung für die Gestaltung eines guten und abwechslungsreichen Unterrichts aus rein fiskalischen Gründen aufgebürdet (vgl. Bayerischer VGH 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - zu 2 c aa der Gründe, ZBR 2008, 270)."
Genau dieser Gewissenskonflikt bleibt aber m.E. auch dann bestehen, wenn die LK auf Aufforderung der SL den aus dem Formular nunmehr gestrichenen Part nunmehr handschriflich hinzusetzt.
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Aus dem Urteil:
"1. Ein Land verstößt als Arbeitgeber gegenüber seinen angestellten Lehrkräften gegen § 242 BGB, wenn es Schulfahrten grundsätzlich nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass die teilnehmenden Lehrkräfte formularmäßig auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten.2. Diese generelle Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den "Verzicht" auf die Erstattung von Reisekosten stellt die angestellten Lehrkräfte unzulässig vor die Wahl, ihr Interesse an einer Reisekostenerstattung zurückzustellen oder dafür verantwortlich zu sein, dass Schulfahrten, die Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind, nicht stattfinden."
Die Landesbehörde stellt sich nunmehr auf den Standpunkt, dass lediglich der Verzicht nicht mehr formularmäßig im Antrag vorgegeben sein darf. Eine persönliche Ergänzung ist nach Auffassung der Landesbehörde jedoch zulässig Damit verhält sie sich jedoch vollkommen konträr zum dem Tenor des Urteils. Das ist schlichtweg unverschämt und ich kann nur jeder LK raten, sich auf solche Begehrlichkeiten des Arbeitgebers nicht einzulassen.
Wenn das Urteil in voller Länge interessiert:
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Was mich ärgert ist, dass das Ministerium ausdrücklich die rechtswidrige Handlungsweise der Schulleitung fördert, indem es in einem FAQ zum Theme Schulfahrten explizit schreibt, das LK selbstverständlich zur Entlastung des Budgets freiwillig auf Fahrtkosten verzichten dürften, sie müssten diese aber explizit vorher gegenüber der SL schriftlich versichern. Hierbei beruft sich das Ministerium aus § 3 Abs. 8 des Landesreisekostengesetzes. In dem steht aber nur drin, dass Landesbedienstete freiwillig verzichten könnten, indem sie nach der Fahrt keinen Antrag auf Erstattung stellen. Von vorher schriftlich versichern steht da nichts. Damit verstößt das Ministerium eigentlich vorsätzlich und wissentlich gegen die Intention des ergangenen Urteils.
Ich nehme dies zum Anlass, dies nochmal in den mir zugänglichen Gremien zu erörtern.
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Da hat man sich den Hintern aufgerissen um eine wunderschöne Stunde zu machen, jedoch sorgen viele Zufälle am Tag des Unterrichts dafür, dass selbst der eigene Eindruck der ist, dass man besser im Bett liegen geblieben wäre. Umgekehrt hält man eine Brot und Butter Stunde mit Türknopfpädagogik und denkt am Ende der Stunde, warum läuft das nicht jedes mal so glatt.
Die Antwort ist einfach, weil wir zum Glück alle keine Maschinen sind. Hinzu kommt, dass es den Prüfern ähnlich geht. Mit dem falschen Bein aufgestanden. Den Fokus zu sehr auf das Negative gelegt und schon wird aus einer Zwei eine Drei. Hört auf, Euch über sowas Gedanken zu machen. Es hat schlicht weg keinen Zweck. Reflektiere für Dich einfach, was hätte ich besser machen können und versuche genau das beim nächsten Mal zu berücksichtigen. Ansonsten sind Noten Zahlen auf Papier.
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Das die Abkürzung für dieses Gesetz SchräG ist, lässt nicht unbedingt auch einen gewissen Reshumor des Verfassers schließen.
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chemikus08 zahlt aber doch auch Steuern auf seine Rente, Zauberwald.
Das kann ich bestätigen, hält sich zwar wahrscheinlich in Grenzen, aber ja . (Weil auch für Rentner gibt es ja den Steuerfreibetrag und da liegt man eben knapp drüber)
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Aus gegebenem Anlass anbei ein Link zum Thema Gewalt gegen Lehrkräfte des MSB
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