Das "Kerngeschäft" von Lehrkräften umfasst nicht nur Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten wie Korrekturen.
Das ist im Prinzip richtig. Allerdings geht auch der Dienstherr von 41 + x Stunden pro Woche aus. X sind hierbei Mehrstunden die in den Ferienzeiten abgebummelt werden. Wenn ich bereits mit dem "Kerngeschäft" diesen Rahmen sprenge, dann muss mich die SL entweder entlasten bei den weiteren Aufgaben oder mich beraten, wie weit ich die Qualität meines Unterrichts reduzieren darf un die Vorbereitungszeit zu reduzieren.
Ich schreibe dies hier ganz bewusst nicht für die verlorenen Schafe sondern für Kollegen, die im Brennpunkt arbeiten, dadurch bedingt schon zusätzliche regelmässige Dienstbesprechungen zur Inklusion haben. Ferner mit 28 Unterrichtsstunden die Woche beaufschlagt sind, zahlreiche Gespräche mit Eltern führen, an Ordnungskonferenzen teilnehmen, Klassenleiter Funktion haben und so nebenbei noch in zwei Korrekturfächern unterrichten. Wer hier noch Aufgaben in der Schulentwicklung wahrnimmt macht dies sozusagen "ehrenamtlich".
Und das zuvor Gesagte gilt für alle Kollegen. Es gibt aber einen, den hat das Schicksal ganz fürchterlich gestraft, das ist die Angestellte Lehrkraft. Diese bekommt im schlechtesten Fall ab 2026 Eg 10 , hat aber die gleichen Pflichten wie der Kollege neben ihm. Der bekommt aber A13 hat auch zwei Kinder und wohnt meinetwegen auch in Köln (teuerste Wohnstadt in NRW) . Dieser Kollege verdient aber im Jahr ca. 20000 Euro mehr. Ich hätte absolutes Verständnis, wenn der EG 10 Kollege nicht der Erste ist, der sich für Zusatzaufgaben meldet.