In der RISU steht allerdings auch, dass die Übertragung dieser Aufgaben nur mit Einverständnis der LK erfolgen darf.
Jede LK die einer solchen Beauftragung zustimmt ohne an einem entsprechenden Seminar teilgenommen zu haben verfügt entweder über einschlägige berufliche Vorerfahrung oder ist schlecht beraten.
Mit Übertragung dieser Aufgaben werden Arbeitgeberaufgaben wahrgenommen. Dies schließt Weisungsbefugnis gegenüber Kollegen auch, bedeutet aber auch, dass man bei rechtlichen Verstössen im Gefahrstoffbereich gleichzeitig sein IbBzz gesetzt hat. Steht für "ich bin bereit zu zahlen" und zwar für alle Bußgelder die es im Arbeitsschutz für Arbeitgeber so gibt (Nur für den Bereich der Gefahrstoffe).
Das sollte jedem klar sein, der das unterschreibt. Daher, wer sich da nicht ganz rechtssicher ist, sollte mit der Unterschrift bis zur Schulung warten. Bis dahin ist ganz automatisch der SL der Verantwortliche. Ob er oder sie will oder nicht.