Generell kann ich Kolleg:innen die psychisch angeschlagen sind nur raten, sich wirklich komplett aus zu kurieren. Gerade bei psychischen Erkrankungen (zumindest wenn diese erstmalig oder erstmalig wieder nach längerer Gesundheit auftreten) ist die Angst vor einer vorzeitigen zur Ruhesetzung meist unbegründet. Warum? Nun , der Untersuchungsauftrag für den Amtsarzt kann frühestens nach drei Monaten Erkrankung erfolgen. Dann erfolg aber auch eine Anhörung und auch eine Beteiligung des Personalrats und die Dienststelle muss erst mal einen Termin beim Amtsarzt bekommen. Ab dem Tag der Untersuchung ist eine zur Ruhesetzung nur dann statthaft, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die volle Dienstfähigkeit in den nächsten sechs Monaten nicht erreicht wird. Das kann man aber gerade hier meist nicht postulieren, da sechst Monate eben genau die Zeit ist nach der 50% der Patient wieder als geheilt zu betrachten sind.
Daher in aller Ruhe gesund werden, ggf. sogar noch eine REHA machen und danach mit einer Wiedereingliederung starten. Und gerade bei Psyche das halbe Jahr Wiedereingliederungszeit wirklich ausschöpfen und stufenweise die Belastung erhöhen. Ist dann so zwei Monate vor Ende abzusehen, dass die Wiedereingliederung besser verlängert werden sollte, so kann man auch das beantragen, was dann nach amtsärztlicher Überprüfung auch meist genehmigt wird. Es zahlt sich in diesem Zusammenhang übrigens aus, eine Depression nicht vom Hausdruiden sondern vom Facharzt therapieren zu lassen. Deren Gutachten gehen dann auch beim Amtsarzt meist glatt durch.