Damals wiederholte die Schulleitung mantraartig, dass ich doch bitte erst einmal Vollzeit arbeiten solle.
Meine Bitte wurde komplett ignoriert. Ich hab dann im Laufe des Schuljahres trotzdem Teilzeit eingereicht und Recht bekommen
Sehr interessant. Wäre das in unserem Beritt, würde eine kleine Mitteilung an den BPR reichen. Von da an wäre die Begleitung der Vorstellungsgespräche durch den BPR erstmal gesichert, der solche Fragen als unzulässig zurückweisen würde. In NRW besteht, trotz des Maßnahmenpakets von Frau Feller, nach wie vor ein Teilzeitansprucn, wenn Du zu Hause Kinder / JJugendlich unter 18 Jahren zu betreuen hast. Bei OBAS allerdings jönntest Du nicht auf 50 %, so 20 Unterrichtsstunden müssten es schon sein, damit Du neben Deiner Schulung auch hinreichend Unterrichtsstunden hast um die Maßnahme durchzuziehen.