Ne, kannst Du nicht. Aber in Rente gehen als Angestellter könntest Du auch nicht einfach so mit 55. Was hat das mit dem Beamtentum zu tun?
Es ging auch nicht darum einfach so in die Pension zu wechseln, sondern schlicht darum nicht mehr bis zur Pension zu arbeiten und seine Pensionsansprüche bis zur Pension ruhend zu stellen. Und das geht als Angestellter. Ich bin nicht verpflichtet bis zum Ende zu arbeiten. Ich kann, finanzielle Reserven vorausgesetzt, ungestraft mit 55 aufhören zu arbeiten, um dann irgendwann mit 67 meine Rente zu beantragen. Als Landesbeamter (NRW) hingegen geht das nicht. 'Auch andere Vorschläge, wie die Deputatreduzierung, greifen in NRW ins Leere, da diese Anträge aufgrund des Konzepts von Frau Feller alle abgelehnt werden. Es bleibt als Option also nur die Beendigung des Beamtneverhältnisses und damit zwar eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente jedoch bei dutlicher Schlechterstellung. Auch die Beihilfe fällt dann weg. Ich wäre dann verpflichtet mich zum vollen Satz in der PKV zu versichern.
So zumindest die Theorie. In der Praxis werden bei einem so gelagerten Fall meist nicht ganz legale Exitstrategien verfolgt, die die Beibehlatung des Beamtenstatus sichern.