Beiträge von chemikus08

    Ne, kannst Du nicht. Aber in Rente gehen als Angestellter könntest Du auch nicht einfach so mit 55. Was hat das mit dem Beamtentum zu tun?

    Es ging auch nicht darum einfach so in die Pension zu wechseln, sondern schlicht darum nicht mehr bis zur Pension zu arbeiten und seine Pensionsansprüche bis zur Pension ruhend zu stellen. Und das geht als Angestellter. Ich bin nicht verpflichtet bis zum Ende zu arbeiten. Ich kann, finanzielle Reserven vorausgesetzt, ungestraft mit 55 aufhören zu arbeiten, um dann irgendwann mit 67 meine Rente zu beantragen. Als Landesbeamter (NRW) hingegen geht das nicht. 'Auch andere Vorschläge, wie die Deputatreduzierung, greifen in NRW ins Leere, da diese Anträge aufgrund des Konzepts von Frau Feller alle abgelehnt werden. Es bleibt als Option also nur die Beendigung des Beamtneverhältnisses und damit zwar eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente jedoch bei dutlicher Schlechterstellung. Auch die Beihilfe fällt dann weg. Ich wäre dann verpflichtet mich zum vollen Satz in der PKV zu versichern.

    So zumindest die Theorie. In der Praxis werden bei einem so gelagerten Fall meist nicht ganz legale Exitstrategien verfolgt, die die Beibehlatung des Beamtenstatus sichern.

    Es gab in Afghanistan sehr wohl Menschen, die über die geleistete Hilfe dankbar waren. Ich erinnere hier an zahlreiche Mädchen, die die Schule besuchen konnten, was dann nach dem Abzug von den Taliban unterbinden wurde. Der Abzug war ja wohl eine einsame Entscheidung der USRegierung. Hier könnte man zum Schluss zu Recht fragen, wofür haben die 59 gefallenen deutschen Soldaten jetzt ihr Leben gelassen? Aber für die Dauer ihrer Anwesenheit wurden westliche Werte verteidigt. Das kann man schon sagen .

    Ich hätte ihn nicht nur angezeigt, sondern auch die SL und wenn die nicht mitspielt die Dienststelle aufgefordert, sich an die Anzeige anzuhängen. Das hängt mit der Farbe des Aktenhefters zusammen in dem der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft landet.

    Daher kann dieser sich natürlich auch gewerkschaftlich organisieren.

    Wobei wir nochmal unterscheiden müssen zwischen der Personalvertretung (diese wird in NRW in Teilen durch die Lehrerräte und ansonsten durch die Personalräte wahrgenommen und der Gewerkschaft. Während ab der Ebene Bezirksregierung die handelnden Personen nicht mehr in einen Personalrat gewählt werden können, ist dies bei den SL anders. Diese können auch in den Personalrat kommen. Da der Personarat aus 17 oder 19 Mitgliedern meist besteht, sind noch genug Köpfe da, die bei einer Auseinandersetzung zwischen dem SL und einem M;itarbeiter die MA Interessen vertreten können.

    In der Gewerkschaft selber befinden sich sogar Mitglieder der Schulaufsicht- Allerdings haben diese ihren eigenen Personalrat, da die Schulaufsicht eben tatsächlich vollumfänglich die Aufgaben des Dienstvorgesetzten wahrnimmnt.

    Bei uns ist es wirklich so, wie du hier schilderst.

    Im Seminar geht das Schreckgespenst Psychotherapie oder Psychiater

    Ganz ganz furchtbarer Zustand. Denn gerade am Anfang ist eine therapeutische Intervention wirksam um das Ganze eben nicht zu chronifizieren.

    Eine abgeschlossene Psychotherapie bzw. auch sonstige psychiatrische Behandlung ist per se Ken Grund, die Verbeamtung zu verweigern. Der Amtsarzt muss vielmehr, und hier hat es eine Beweislastumkehr gegeben, nachweisen, dass bei Dir eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit besteht, dass Du vor dem üblichen Pensionsalter zur Ruhe gesetzt werden muss. Wenn jemand ind Historie schon mehrere depressive Episoden hatte, dann besteht in der Tat auch eine sehr hohe Rezidivwahrscheinlichkeit. Bei einer einmaligen depressiven Episode müsste der Arzt also schon ein bisschen mehr in die Waagschale werfen. Ein erhöhtes Risiko reicht nicht mehr aus. Vielmehr muss nach sorgfältiger Begutachtung begründet werden, wieso nun ausgerechnet bei Dir eine über 50 %ige Wahrscheinlichkeit besteht. Im allgemeinen ist dies nicht zu begründen.

    Sollte umgekehrt bei Dir eine Chronifizierung schon bestehen, dann solltest Du dringend Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, denn dann kann eine Verbeamtung ggf. Über das SGB IX erreicht werden

    Die Diagnoseziffer ist dem Arzt ziemlich egal, zumindest dann, wenn die Medikamente privat verordnet werden. Sobald Du jedoch ein Kassenrezept bekommst, musst der Arzt sich vor Regressförderungen der Krankenkassen schützen. Und da kann er eben bei einer schwammigen Diagnose keine teuren AD verordnen, weil ihm sonst die kassenärztliche Vereinigung mit Regressforderungen kommt.

    Wenn Du den Arzt konkret bittest, kann er Dir auch Antidepressiva über ein Privatrezept verordnen. Wird er mit Kusshand mache, da es dann sein Budget nicht belastet. Das Problem ist aber nicht das Rezept, sondern die ärztliche Konsultation. Da sollte dann natürlich nicht die F 32.2 drin stehen 🤷

    Und ich warne dringend davor irgendwas bei der amtsärztlichen Untersuchung zu verschweigen, denn dann müsste es man auch bei seiner Krankenkasse verschweigen. Auch ein Privatrezept ist beim Arzt in der Akte und im Streitfall muss/Du Deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Und der Arzt wird für Dich nicht lügen. So'n ein Quatsch hat Leuten schon fünfstellige Summen gekostet.

    Bitte keine Angst vor dem Amtsarzt. Eine einzelne depressive Episode ist kein Grund eine Verbeamtung zu verweigern. Eine Depression gilt gemeinhin als therapierbar und nichts, was einen das ganze Leben lang verfolgen muss. Also ganz normal austherapieren und gut ist. Vernünftige AD sind zudem nicht billig. Da gehen im Quartal auch gerne Mal 300 Euro über die Theke.

Werbung