Das die Presse von Versetzung spricht wundert mich nicht. Diese feinen Unterschiede im Beamtenrecht sind den Menscben "draussen" einfach fremd. Wenn ich woanders arbeiten muss, spricht der Normalbürger von Versetzung. Das verzeih ich denen
Deutlich wird aber, wer sich nicht wehrt der lebt verkehr. Diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben de dann abgelehnt wurde sind meist nicht weiter den rechtlichen Weg gegangen. Damit wird die Abordnung gültig. Jedoch: Für die Zukunft wird es schwieriger, den mit dem Urteil haben wir Personalräte ein Pfund in der Hand das Ganze in die Stufe zu geben. Also ich denke, da kommt jetzt Bewegung rein.
Das größte Problem ist für die Kollegen nicht die jeweilige Stadt sondern die elende Fahrerei. Wer einmal über den Ruhrschnellweg der ein Schleichweg ist, gekrochen ist, wess was ich meine. Und jeden Tag 40 km für eine Strecke abzureißen, das kann durchaus drei Stunden Fahrzeit täglich bedeuten. Wer da um frühestens 07.00 Ihr sein Kind in der Kita abgeben kann, der wird nicht um 08.00 Uhr an seiner Abordnungsschule sein können.