Beiträge von chemikus08

    "Als Antwort habe ich erhalten, naja dann rufen Sie halt die Polizei und den Krankenwagen, wenn ein Kind hochgradig aggressiv ist."

    Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie schnell und unverzüglich ich der Weisung des SL gefolgt wäre. Vielleicht käme dann Bewegung rein.

    Fachberatungen sind meist Überzeugungstäter wie auch die meisten KuKs die diese Aufgabe übernommen haben. Daher ist dieser Bereich auch der, der zumindest von dem was wir als Lehrerschaft zu verantworten haben am wenigsten bei Regelbegehungen zu beanstanden ist. Wenn es was zu kritisieren gibt, dann sind die Probleme meist dem Träger zuzuordnen

    Wobei in dem Fall der Lehrerrat die Funktion des Personalrates erfüllen muss bezüglich der Mitbestimmung und wenn der seine Zustimmung verweigert oder sogar einen Initiativantrag stellt, landet das Ding doch im Rahmen des Stufenverfahrens bei der Bezreg.

    RosaLaune

    Ist richtig, wobei derjenige der die VO erlässt sich auf gefährliches Glatteis begibt. So gab es wohl bei den Berlin Wahlen eine Eingabe beim Verfassungsgericht, die erst 5 Tage vor der Wahl beschieden wurde. Aus sowas würde ich gerne verzichten. Man stelle sich die Reaktion in der Bevölkerung vor, wenn die Wahl dann nochmals verschoben werden müsste.

    Da reicht mir alleine schon die Personalratswahl. Wenn ich bedenke was da schon alles zu beachten ist. Da wird man schon bekloppt bei und bei der Bundestagswahl ist es mit Sicherheit nicht einfacher. Wer das einmal selbst mitgemacht hat, der steht bei Aussagen wie "wir machen mal schnell in 60 Tagen Neuwahlen" nur lächelnd daneben und holt schon mal Popcorn.

    Das Problem ist auch noch, dass für das weitere Prozedere zahlreiche Fristen zu beachten sind. So gibt es Fristen für die Listeneinreichung, aber auch Fristen im Rahmen der Listenerstellung. Nach dem derzeitigen Fristenstatut kann die Wahl nicht vor März stattfinden, selbst wenn der Bundeskanzler am Mittwoch die Vertrauensfrage stellen würde. Die Fristen können zwar verkürzt werden, im Moment arbeitet man auch daran, dies bedarf aber eines Gesetzes. Verbunden mit dem Risiko das das Bundesverfassungsgericht zu der Erkenntnis kommt, dass die Fristen zu kurz waren und Neuwahlen vorzunehmen sind.

    Vielleicht ist die Variante von Herrn Scholz dann doch nicht so verkehrt, um dem System erforderliche Vorlaufzeiten zu geben.

    Das mit dem krank lassen wir bitte mal weg, das ist m.E. eine andere Baustelle.

    Was den nicht lehrplankonformen Unterricht anbelangt, sollte man zweigleisig verfahren. Die SL sollte mit ins Boot geholt werden, gleichtzeitig sollte man aber auch dem Kollegen gegenüber signalisieren, dass es so nicht geht. Allzu häufig erlebe ich in meiner Beratungspraxis, dass in dienstlichen Gesprächen Kollegen mit Vorwürfen konfrontiert werden, die offensichtlich in dem dienstlichen Gespräch erstmalig auf den Tisch kommen. Sowas ist natürlich ganz blöd. Denn nur sprechenden Menschen kann geholfen werden und in diesem Sinne ist das Ansprechen des Kollegen natürlich der allererste Schritt.

    Friesin auch wenn die LP "nur" angestellt ist, ist eine Kündigung aus Leistungsgründen zwar nicht unmöglich jedoch eine äußerst schwierige Angelegenheit. Die Fehlleistungen müssten exakt mit Angaben wann und wo zunächst belegt sein. Dann muss der Kollege abgemahnt werden. Erst danach ist eine Kündigung denkbar. Die Bezirksregierungen scheuen Kündigungsschutzverfahren wie der Teufel das Weihwasser. Enden doch die meisten Kündigungsschutzverfahren in der BRD mit einem Vergleich bei dem durch den AG eine Abfindung gezahlt wird. Da hat Herr Optendrenk aber keinen Sack Geld für bereit gestellt und Frau Ministerin denselbigen auch nicht im Vorfeld beantragt. Das ist dann mit viel Schreibarbeit verbunden, die man sich lieber erspart.

    Thema Karneval und irgendwelche Feierlichkeiten.

    Das Problem ist nicht die Bedeutung von Karneval, geht mir auch am Popo vorbei. Das wesentliche Problem ist die Belegung von Räumlichkeiten zu diesem Zeitpunkt. Viele der Wahllokale sind dann nämlich schon anderweitig unter Vertrag. Ein Vertragsbruch würde Vertragsstrafen nach sich ziehen, da ja schon Künstler usw. vertraglich verpflichtet wurden. Um derartige Überschneidungen zu vermeiden, sollten man hier etwas vorsichtig agieren. Insoweit sollte man vielleicht die Bedenken der Bundeswahlleiterin auch ernst nehmen.

    Der Arbeitgeber respektive Dienstherr kann auf eine Notwendigkeitsbescheinigung der Arztpraxis bestehen. Die sollte man entweder von selbst beim Arzt nachfragen und auch kommentarlos an den AG weitergeben oder aber im Vorfeld abklären, ob dies gewünscht ist. Denn wenn der Doc die Dollarzeichen im Auge hat, darf bzw. muss (Honorarordnung) er diese Leistung in Rechnung stellen. Dies zahlt man dann selber (normalerweise 5 bis 10 Euro).

    Ansonsten ist generell der Anspruch gegeben dringend notwendige Arzttermine auch wahrzunehmen notfalls eben in der Dienstzeit. Manchmal gibt es Gründe in der Praxisorganisation (bestimmte Maßnahmen werden nur morgens durchgeführt) , manchmal ergibt sich dies aus der Dringlichkeit oder eben einer langfristigen Terminierung bei der zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung noch nicht abzusehen war, dass zu diesem Zeitpunkt eine Dienstverpflichtung entsteht.

    Da der SL der verantwortliche für die Arbeitssicherheit im Betrieb ist und sicherstellen muss, dass der verantwortliche Beauftragte die erforderliche aktuelle Sachkenntnis hat , darf er das anordnen. Er darf allerdings nicht anordnen, dass Du die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragten annimmst. Das bedarf immer noch Deiner Zustimmung.

    Die Bezirksregierungen haben übrigens für den Chemiebereich verantwortliche Fachbeauftragte benannt. Die kann man auch anrufen und sich bestätigen lassen, dass diese Schulung eigentlich zwingend notwendig ist.

    Tipp am Rande:

    In den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung (Download im gesicherten Bereich) wird in der Checklisten Chemie explizit nach der Schulung des Gefahrstoffbeauftragten gefragt. Und das ist auch einer der Punkte, die bei der Regelbegehung abgefragt werden.


    Die Fortbildung ist genauso wichtig wie die Grundschulung, da sich immer wieder was in den Vorschriften ändert.

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