Beiträge von chemikus08

    Die Sachbearbeiter sind mit der Thematik schon sehr gefordert. Bei Beamten ist manches besser und einfacher geregelt, aber einige Sachen sind schon ärgerlich. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass man bei der Höhergruppierung sogar eine Stufe verliert. Das ist immer dann der Fall, wenn man trotz Reduzierung um eine Stufe mehr bekommt als vorher. So werden zb. alle die in Stufe 6 sind und sich jetzt vielleicht schon ausgerechnet haben, was sie mit EG 12 Stufe 6 bekommen, ganz schwer wundern. Die bekommen dann nur Stufe 5.

    Ok versuchen wir Mal Licht ins Dunkel zu bringen. Zunächst einmal ist die derzeitige Einstufung beim Bachelor in die EG 10 mit Zulage m. Erachtens nach falsch. Diese stünde Dir nur mit Master zu, mit Bachelor wäre es eigentlich nur EG 10 ohne Zulage. Entsprechend würdest Du in 2026 dann eigentlich in die EG 11 und nicht in die 12 rutschen.

    Jetzt kann es sein, dass es niemanden auffällt, aber wenn es auffällt muss Du damit rechnen, dass der Irrtum korrigiert wird. Auch mit einer Nachforderung muss Du dann rechnen, die ist aber immer auf ein halbes Jahr rückwirkend begrenzt.

    Kommen wir zu der Stufe. Da die neue Eingruppierung vor dem November passiert, beginnt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der Höhergruppierung neu. Korrekt wäre also Eg 11 und erneuter Beginn der zweijährigen Stufenlaufzeit. Sorry, dass ich Dir da nichts anderes sagen kann. Aber halte einfach die Füße still, wenn Du ganz viel Glück hast, gucken die nur auf die vorherige Eingruppierung und gehen davon aus, dass die korrekt war. Unter dieser Annahme kämst Du dann nicht ganz legal in die EG 12.

    Btw. in Köln geht so manches was anderswo nicht durchgingen.

    Wir reden aber doch hier vom Diktator Putin, von dessen Truppen wir genau wissen, welche Bedrohung von Ihnen ausgeht. Wenn man sicher sein kann, dass der Kombatant sich an die vierte Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung hält, dann sähe die Situation schon wieder anders aus .

    Moebius

    Da unterliegst Du meines Wissens einem Irrtum. Kriegsflüchtlinge unterliegen der Genfer Flüchtlingskonventiin und genießen Schutz in allen Unterzeichnerstaaten. Deutschland gehört dazu. Dies ist ein vom Asyl unabhängiger Schutzstatus.

    Erste Frage: wenn der Russe an unserer Tür stünde? Ich, schon allein weil ich eingezogen werden würde und dann auch noch freiwillig gehen würde.

    Wenn Du schon so offen antwortest. Nein, ich würde nicht zum Bund gehen. Ich habe mich damals aber auch nicht für die Verweigerung entschieden, sondern ich habe mich für mindestens 10 Jahre beim DRK für den Zivilschutz entschieden und gehöre damit zu dem Kontingent, dass dem HvB (Hauptverwaltungsbeamten) zur Zivilverteidigung und Katastrophenschutz zur Verfügung steht. Auch jetzt noch besteht diese Verpflichtung fort, da ich sie nie gekündigt habe. Ich würde aber jetzt aus gesundheitlichen Gründen nur noch im Kreisauskunftsbüro mitwirken.

    (Das ist die Stelle die im V Fall Auskunft über vermisste Angehörige gibt)

    Diese Entscheidung habe ich bewusst so getroffen, weil ich nicht in die Situation geraten möchte Menschen töten zu müssen, weil die auf mich schießen, weil sie sonst getötet würden.

    Dann sollte man rein formal Folgendes durchziehen. Spricht die SL nur organisatorisches an, vollkommen in Ordnung. Komme ich jedoch an dem Punkt, wo ich mich rechtfertigen soll oder wo ich mir eine Person des Vertrauens wünsche dann sage Ich:

    Das Gespräch ist an einem Punkt angekommen, wo ich eine Person des Vertrauens dazu bitten würde. Außerdem muss ich mich selber erst Mal orientieren und mich vorbereiten. Ich bitte daher darum, dass wir das Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen.

    Kommt die SL dem nicht nach, stur sitzen bleiben und nichts äußern. Hakt die SL nach wiederhole ich obigen Satz

    Nimm Kontakt mit den Kollegen auf. Insbesondere die Klassenleistungen oder bei Euch Stufenleitungen und Frage nach, welche schuleinheitlichen Regeln gelten. Welche "Spezialfälle" an Schülern existieren. Und vielleicht gibt es in einer Freistunde Mal die Möglichkeit zu hospitieren. Falls nicht, Frage aktiv nach, ob man Dich die ersten vier Wochen für weniger Stunden die Woche aus planen könnte, damit Du hospitieren kannst.

    Ich komme aus NRW. Kann Dir aber auch von hier aus berichten, ja es ist so. Ich habe damals im September angefangen zu arbeiten und hatte direkt 12 Chemiekurse und einen Mathekurs an der Backe. Das sind die Chemiebücher. Da sind die schulinternen Lehrpläne und dann mach Mal😂. Erst später begann dann im Februar des folgenden Jahres das Einfügrungsseminar. Da müsste ich dann drei Kurse weniger unterrichten und dafür aber einmal die Woche zum Seminar.

    Deutschland selbst erkennt dieses Recht für seine Bürger an. Bei den Asylverfahren jedoch hapert es. Entgegen Deiner Vermutung sind auch schon Russen abgeschoben worden. (Siehe Pro Asyl)

    Genau diessen Ersatzdienst gibt es meines Wissens derzeit in der Ukraine nicht. Und ja , der Beschluss der UN Vollversammlung lautete genauso, allgemeines Menschenrecht.

    In dem Zusammenhang ist jedoch auch festzustellen, dass die UN Vollversammlung 1987 beschlossen hat, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als allgemeines Menschenrecht anzuerkennen.

    Das eigentliche Problem ist doch, dass ein guter Arbeitgeber für eine ausreichende Personaldecke sorgt. Hierbei wären auch,die üblichen Fehlzeiten bei der Berechnung des Stellenschlüssels zu berücksichtigen. Das Risiko von Fehlzeiten ist das Risiko des Arbeitgebers, dieses Risiko wird im jetzigen System an die Kollegen zurück gegeben. Da liegt das eigentliche Problem.

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