Beiträge von chemikus08
-
-
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist zumindest für angestellte Lehrer im Gesetz geregelt. Dies steht über der SUrlVO.
-
Ich glaube, ich muss mein Passwortsystem auch noch mal überdenken.
-
Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefährdung. Wenn jemand vor mir steht um mich zu erschießen, dann setze ich mich gegen diesen Angreifer konkret zur Wehr. Wenn ich aber ( jetzt nur ein Beispiel) als Scharfschütze einen Menschen gezielt ausschalten soll, wie man so schön sagt, dann ist mir zwar klar, dass er ein Angreifer ist, von dem eine abstrakte Gefahr ausgeht. Aber im Moment bin ich derjenige, der über Tod und Leben entscheidet. So sehr mir bei objektiver Betrachtung die Situation klar ist. Ich weiß nicht, ob ich mich durchringen könnte abzudrücken. Wenn überhaupt nur mit zögern und zittern, was bei einem Scharfschützen wohl nicht günstig ist. Und wenn ich mich dazu durchringen könnte, weiß ich das die Bilder im Kopf nicht verschwinden würden und es würde trotz aller Logik auf mir lasten. Es gibt Leute die das sicherlich besser verarbeiten können. Mich könntest Du nach dem ersten Tag da wahrscheinlich rausziehen,vweil ich durchgedreht wäre oder der erste wäre der erschossen wird.
Daher sagte ich schon, an anderer Stelle kann ich bessere Dienste leisten . Dennoch sehe ich auch die Gewissensbegründung für mich erfüllt, obgleich ich diese Frage für mich im VFall nicht hätte beantworten müssen,vda ich ja einen adäquaten Einsatz gefunden habe
-
Danke dem ist nicht hinzuzufügen
-
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Wem Degenhardt noch was sagt
-
Das kommt noch erschwerend dazu. Zur damaligen Zeit gab es da sehr wohl noch Schleifer die den Soldaten das Leben schwer machten. Durchaus verständlich, dass auch manche deswegen verweigert haben. Die Möglichkeit eines Einsatzes war zur damaligen Zeit dich noch in einer gewissen Ferne
Das mit dem Zivildienst war auch eine Option. Essen auf Rädern hätte ich dann allerdings nicht gemacht. Ich hätte das dann im Krankentransport gemacht, dann hätte ich auch den Rettungs Sanitäter finanziert bekommen .
-
Dir ist aber schon klar, dass die von Dir genannten Gründe zur Kriegsdienstverweigerung genau solche sind, die nicht unter den Schutzgedanken fallen. In der damaligen Gewissensprüfung wärst Du damit nicht weit gekommen
Lt. Rechtsprechung muss der Antragsteller darlegen, dass er bei einem Zwang zum Dienst mit der Waffe aufgrund seiner Wertvorstellungen innerlich zerbrechen würde.
Ich unterstelle übrigens niemandem, dass er gerne andere Menschen tötet. Das ist Blödsinn. Was ich vielleicht implizit unterstelle, ist die Fähigkeit, den Gewissenskonflikt im Falle des Kampfes soweit ausschalten zu können, dass es deswegen nicht zum Zusammenbruch kommt.
-
Du könntest natürlich auch mit Kind und Frau flüchten.
-
Siehst Du, daher habe ich auch nicht verweigert sondern mich im Katastrophenschutz für mindestens 10 Jahre dienstverpflichtet. Damit wäre ich im V Fall an einer Stelle tätig, von der ich weiß, dass ich sie erfüllen kann. Beim Dienst an der Waffe wäre ich der falsche Mann am falschen Ort. Ich wäre wahrscheinlich nicht in der Lage abzudrücken und würde damit mich und andere in Gefahr bringen. Da gibt es sicherlich Menschen die können das besser. Genauso wie es auch Jäger gibt, was ich auch nicht könnte. Ich würde es nicht übers Herz bringen abzudrücken. Aber wie gesagt, ich habe bewusst nicht verweigert, sondern sitze auf einem anderen Posten, der auch durchaus anderen offen gestanden hätte. Wir haben also auch Menschen verpflichtet, die relativ kurzfristig zu uns gekommen sind. Das Angebot war hier aber größer als die Nachfrage. Insoweit steht es niemandem zu, dass in irgendeiner Art und Weise zu verurteilen. Umgekehrt verurteile ich niemanden, der zum Bund geht. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass diese Tätigkeit notwendig ist. Dies gilt aber bitteschön auch für meine Tätigkeit und die erfordert gleichfalls eine grundlegende Ausbildung. Neben meiner Helfergrundausbildung bin ich in drei Fachdiensten ausgebildet und habe außerdem die für den Zugführer erforderlichen Führungsausbildung. Ich kann daher mit Fug und Recht sagen, dass ich mich gleichermaßen habe ausbilden lassen und stand auch für den V Fall zur Verfügung. Neben dem V Fall waren wir darüber hinaus die Bekloppten, die beispielsweise jeden Karneval nicht gefeiert haben, sondern die Sicherheit der Feiernden garantiert haben. Btw beim Thema Verweigerung hättevich aber doch noch eine, was wäre für Dich eine legitime Begründung, wenn die Ablehnung von Waffengewalt eine merkwürdige ist?
-
Trotz Rückstufung sind das rund about 500 Euro Brutto mehr als vorher.
-
Ich hab's bei mir ja schon durchgerechnet. Du kommst in Stufe 5, da das immer noch deutlich mehr ist als bei 11/5. Das liegt an dieser BV eklipoten Regel zur Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung.
-
Mehrabreit im Sinne der Vorschriften nicht, da nur Unterricht bei der Verwaltung zählt. Mehr Arbeit ist es schon. So kenne ich eine Schule da ist ein halber Förderpädagoge für 52 Förderkinder zuständig. 52 Förderpläne und Gutachten und dann auch noch in unterschiedlichen Klassen beim Unterricht unterstützen, das ist schon reichlich Arbeit. Umsonst haben die Kollegen nicht zu ihrem alten Job zurück gewechselt.
-
Es gibt natürlich dennoch Kollegen die für den Job brennen, weil es eigentlich eine sehr wichtige Aufgabe ist. Aber es gibt viel zu wenig von der Sorte. Zusammen mit der Vorstellung, man müsse die raren Mittel immer gleichzeitig bedienen, führt das leider dazu, dass es besser ist wenn zwei Schulen den Anschein einer vernünftigen Förderung erwecken, als eine Schule die funktioniert und die andere eben nicht. Insgesamt habe ich leider zu viele gesehen die so gebrannt haben, dass sie förmlich ins burnout gestütrzt sind , so dass ich es ruhigen Gewissens eben niemandem empfehlen möchte. Btw, ich weiß auch noch nicht wie die Vergütung dann ab August 2026 aussieht. Das wäre noch so ein anderer Punkt.
-
Gerade in der Situation ist es wichtig zu wissen, wie man agieren kann. Ob man das dann auch wirklich macht, dürfte auch von den Erfahrungen im ersten Gespräch abhängen. Wenn Du da richtig abgebürstet wurdest, wirst Du Dir überlegen, ob Dir das nochmal passiert.
-
Sagen wir mal so, Du wärst nicht der erste, der danach hinschmeißt und wieder in die alte Laufbahn zurück will. Es ist sehr viel Bürokratie zum Einen, zum Anderen kann es Dir passieren, dass Du sehr viel Herzblut im Aufbau einer vernünftigen Beziehungsarbeit investierst und wenn Du dann alles aufgebaut hast und möchtest die Früchte ernten, kommt der Dienstherr um die Ecke und stellt fest, dass die Nachbarschule aber noch viel schlechter versorgt ist. Also ordnet man Dich im nächsten Schuljahr zur Hälfte oder falls noch eine zweite Kraft bei Deiner Schule tätig ist vollständig in eine andere Schule ab. Ob das ganze Sinnbehaftet ist wird nicht diskutiert, Nur die Statistik muss stimmen. Also ehrlich, ich würde die Finger davon lassen.
-
Da ist dann die Frage, warum Du in E11 bist. Bist du noch vor Inkrafttreten der Lehrer Entgelt VO in den Dienst getreten, dann würdest Du mir Master als Seiteneinsteiger in die E11 eingruppiert. Wer danach eingruppiert wurde kam in die EG 10 mit Zulage. Gehörst Du in diese Gruppe bekommst Du EG 12. Bist Du aber Vollerfüller, also mit zweiten Staatsexamen, dann EG 13.
-
Und wenn Du dann am Ende schön in der Stufe sechs angekommen bist und gehst in Rente und überlegst Dir nach einem Jahr doch noch ein paar Stunden zu machen, wirst Du erstaunt feststellen,dass da nur noch die Stufe 3 auf dem Lohnzettel steht.
-
Das passiert ganz automatisch durch die Dienstjahr. Alles tarifvertraglich geregelt.
-
Bei jeder Abordnung gibt es zuvor eine Anhörung. Ich kann nur jedem raten, der gute Gründe dagegen hat diese anzugeben und eine Kopie an den zuständigen Personalrat zu schicken, mit der Bitte in dieser Sache aktiv zu werden.
Gute Gründe sind :
Gesundheitliche Gründe (aussagekräftiges Attest)
Schwerbehinderung (SbV einschalten)
Pflegebedürftige Angehörige (Attest)
Betreuungsprobleme beim eigenen Kind
In all diesen Fällen können wir für die KuKs meist etwas tun.
Das Problem ist nur, dass viele schon vorher einknicken aus reiner Konfliktangst. Davor kann ich nur abraten. Die Personalabteilung hat noch keiner Lehrkraft die sich zur Wehr gesetzt hat den Kopf abgerissen. Wird sie auch in Zukunft nicht tun.
Werbung