In der Tat. Die Zahl der Kollegen, die Gewalterfahrungen machen hat deutlich zugenommen.
Beiträge von chemikus08
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Wobei das Waffengesetz demnächst nochmal überarbeitet werden muss. Hab eben mal nachgemessen. Mit dem Messer vom Camping Besteck komme ich schon auf die 6 cm Klingenlänge.
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Diesen zwanghaften Versuch, mathematische Sachverhalte in der Lebenswelt unsere Schüler:innen zu suchen, finden die Betroffenen selber als albern und ich kann nicht feststellen, dass sich hierdurch die Begeisterung oder auch nur das Interesse steigern lässt. So zumindest meine Erfahrungen an einer Realschule. Vielleicht sieht das ja in anderen Schulformen anders aus?
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Die Keuchhustenimpfung ist übrigens üblicherweise mit drin, wenn man sich die Auffrischung für Tetanus holt (Diphterie, Keuchhusten, Tetanus)
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Du verwechselst sinnvolle Impfungen mit sinnlosen.
Ich orientiere mich dann an die Empfehlungen der Stiko.
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Nein,vwenn es Dir gut tut mach das. Nur, wenn ich meinen Vortrag zum Thema Overcommitment und psychosoziale Belastungsfaktoren halte, dann komme ich schnell zu dem Punkt "Was kann ich tun" . Als quantitativer Masszahl komme ich dann zum Punkt Arbeitszeiterfassung und empfehle zu tracken. Wenn die Kenngröße von 1800 Stunden im Jahr überschritten wird, empfehle ich da zu streichen, wo ich was streichen kann. Die Übernahme von Zusatzaufgaben gehört genauso dazu, wie eben auch solche Geschichten. Was Du dann davon umsetzt ist ja Dir überlassen, nur achte drauf (so meine Empfehlung) die 1800 nich zu überschreiten. Machst Du es dennoch, dann prüfe genau, ob es zu Burn Out Symptomen kommt, falls ja und der betreffende ändert nichts, dann läuft er /sie ins offene Messer. Die Gefahr ernsthaft Schaden zu nehmen wächst. Btw das gilt im Übrigen auch dann, wenn dieses OC sogar Spaß macht. Auch dann ist beispielsweise das Herzinfarkt Risiko erhöht, wenn die Balance zwischen Arbeitszeit, Zeit für Familie und Freunde und persönlicher Entspannungszeit nicht mehr stimmt.🤷
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Willkommen im Club. Zunächst einmal, Du bist damit nicht allein. Ich habe selbst die ganze Leier durch und führe nun als BEM Ansprechpartner sowie Mitglied der Schwerbehindertenvertretung viele Beratungsgespräche zu genau diesem Thema.
Du hast eine Therapie begonnen und möglicherweise die erste akute Phase hinter Dir. Aber! Das ganze ist nicht in sechs Wochen entstanden sondern hat Monate gebraucht, damit Du an dem Punkt angekommen bist, wo Du jetzt bist. Wenn Du jetzt voll wieder anfängst zu arbeiten, bist Du schneller wieder an dem Punkt der Überlastung angekommen als Du denkst.
Nach der Akutphase beginnt die eigentliche Arbeit. Du muss für die herausfinden, was Du ändern kannst, damit Du nicht wieder an den Punkt gelangst an dem Du vor den Ferien warst. Da sind beispielsweise eigene Glaubenssätze, die Du ggf. ändern muss und das ist schwieriger als man denkt. Die beste Möglichkeit ist erstmal eine psychosomatische REHA (unabhängig von Deiner schon begonnenen Therapie). Wenn Du gesetzlich versichert bist geht das über die DRV, wobei Du am besten und schnellsten einen Platz bekommst, wenn Du zunächst weiter krank geschrieben bleibst bis zur REHA und Dir die Dringlichkeit bescheinigen lässt. Wenn Du hingegen verbeamtet bist, dann kannst Du Dir eine schöne Klinik aussuchen (z.B. an der Ostsee) die auch Akutbetten hat (In der Klinik nachfragen wie das geht, die beraten gerne) und dann läßt Du Dir eine Akuteinweisung vom Arzt schreiben. Das geht schneller als ein Antrag auf REHA, weil es eben auch nicht durch die Beihilfe erst nach Amtsarztbegutachtung genehmigt wird. Außerdem sind die Leistungen bei der Akuttherapie dichter getaktet. Ist also dann wirklich ein Programm wo Du selber gefordert bist. Du bist in der Zeit auch raus aus dem üblichen Alltagssetting und kannst in dieser Umgebung Dich wirklich nur um Dich kümmern.
Danach empfiehlt sich eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. HIer steigerst Du i.d.Regel über ein halbes Jahr stufenweise Deine Stundenleistung (Es gibt auch kürzere Eingliederungszeiten, aber bei Psychosomatik ist das halbe Jahr üblich). Bei gesetzlich Versicherten ist das mit dem halben Jahr etwas schwieriger, weil unmittelbar nach der REHA die Deutsche Rentenversicherung für die Lohnersatzleistungen zuständig ist und die verweigern sich bei längeren Wiedereingliederungszeiten. Daher als weiter AU entlassen lassen und mindesten noch 4 Wochen AU zur Rekonvaleszenz. Danach ist dann nicht mehr die DRV sonder die Krankenkasse zuständig. Hier ist aber eine explizite Begründung am besten schon durch die REHA Klinik erforderlich, warum die WE solange gehen soll. Denn das lässt die Krankenkasse durch den medizinischen Dienst überprüfen. Als Angestellter ist man im 'Gegensatz zum Beamten während der kompletten Wiedereingliederung krank geschrieben. Der Brötchengeber ist in der Zeit die Krankenkasse (bzw. DRV wenn direkt im Anschluss der REHA).
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Du hast recht, in jedem Beruf. Allerdings verführen bzw, verleiten die Rahmenbedingungen in diesem Beruf gerade zu dazu. So wirst Du als Junglehrer nicht dazu gezwungen. Aber da steht ja noch die nächste Beurteilung im Raum und man möchte sich vielleicht auf Beförderungsstellen bewerben. So funktioniert das Spielchen mit dem übers Stöckchen springen.
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Ja, wir wissen das. Die Gestalten, die die Digitalisierung geplant haben, haben aber diesen Aspekt (vergessen?, unterschlagen?, übersehen?, der nächsten Wahlperiode überlassen?)
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Die Antwort lautet schlicht und ergreifend ja. Allerdings würde ich von Anfang an mit meinen Kräften haushalten, auch schon in Zeiten wo man sich noch richtig gesund fühlt. Overcommitment ist in diesem Beruf ein kapitaler Fehler.
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Die Geräte sind nämlich in der Regel alle von 2020 und geben so langsam den Geist auf - Nachfolgeprogramm nicht in Sicht.
Das wird auch das Problem der Schulen werden, die jetzt alles schön brav auf digital umgestellt haben.
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Die Mitgliedschaft in einer Lehrergewerkschaft ist eine mögliche Lösung. Die private Haftpflicht normalerweise nicht, aber es gibt Luxusvarianten dieser Versicherungsart, die das dann doch einschließen.
Eine Haftung ist aber sowieso nur bei grober Fahrlässigkeit gegeben. Einfache Fahrlässigkeit ist das Problem des Dienstherrn. Dr Umstand, dass das Gerät aber nicht vom Dienstherrn sondern vom Träger angeschafft wurde ist nicht Dein Problem. Dafür gibt's dann höhere Gehaltsklassen 😂.
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Es muss nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt sein. Sorry hatte ich irgendwie übersehen. Aber der Vorschlag es als ganz normale Fobi genehmigen zu lassen ist ja auch noch da . Du hast ja nicht nur ein Recht sondern auch die Pflicht zu Fortbildung.
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Also ich kenne mehrere Fälle wo er glatt durchgegangen ist. Die Bezreg blockt da nicht, das kommt dann von den SL.
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Bildungsurlaubsansprüche die aufgrund einer Ablehnung nicht verwirklicht werden können, kann man auf das folgende Jahr übertragen lassen. Dies funktioniert aber nur auf Antrag
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NRW
Einfach über den Dienstweg beantragen. Drei Wochen warten. Bei Ablehnung auf das Folgejahr übertragen lassen. Kommt nach drei Wochen keine Ablehnung anmelden.
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Die Zuständigkeit des PR ergibt sich auf jeden Fall aus § 64 LPVG
Ich brüte im Moment noch , ob auch eine Mitbestimmung nach 72 besteht.
In den Betriebsverfassungsgesetzen der Betriebsräte stets wohl explizit drin.
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Als Tarifbeschäftigte Lehrer haben wir schon viele Kröten schlucken müssen, weil wir tarifvertraglich gegenüber Angestellten MA des öffentlichen Dienstes benachteiligt sind. Da müssen wir nicht auch noch auf unseren Bildungsurlaub freiwillig verzichten
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In den Schulferien dürfte es kaum Angebote geben. Einfach den Antrag stellen und bei Ablehnung den Antrag ins folgende Jahr übertragen lassen. Dann erneut probieren. Und wenn dann wieder eine Ablehnung kommt den PR einschalten. Btw. Es gibt im Gesetz Fristen, wenn der Arbeitgeber die verpennt gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Und nur zur Info, es sind schon Bildungsurlaube genehmigt worden. Nur aufpassen, das alles passt.
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