Beiträge von chemikus08

    Sorry,
    aber wenn Du schon zu Beginn Zweifel hast, ob der Beruf langfristig für Dich das richtige ist. Dringende Empfehlung - "lass die Finger davon".
    Gerade als Seiteneinsteiger hast Du zu anfangs eine ganz erhebliche Doppelbelastung in den Griff zu kriegen. Während Deine Kollegen mit grundständiger Lehrerausbildung, vielleich so gerade mal 6 Unterrichtsstunden alleinverantwortlich im sogenannten bedarfsdeckenden Unterricht wöchentlich vorbereiten müssen, bist Du, trotz der Anrechnung von 7 Stunden pro Woche, für mehr als die dreifache Anzahl von Unterrichtsstunden allein verantwortlich. Wenn Du da nicht von Anfang an mit Herblut dabei bist, weiß ich nicht wie Du diese Zeit überstehen wirst. Frag Dich also selber noch mal, ob Du genau diesen Beruf in voller Überzeugung willst!!

    Schon verstanden! Im Falle dieser Schülerin empfinde ich das genauso und habe allergrößtes Verständnis. Nur wenn die es auf die Spitze treiben will, und da bin in mir absolut sicher, hast Du die A-Karte gezogen. Recht haben und vor unseren Gerichten Recht bekommen ist nun mal zweierlei.
    Sobald Eltern sich bei Bezirksregierungen beschweren, gehen die formalen Rechte der SuS über alles, so zumindest meine Erfahrungen.

    Selbst Seiteneinsteiger (NRW) versuche ich mal etwas Ordnung in das Chaos zu bringen.
    Die pädagogische Einführung ist für alle die vorgesehen, die
    1.) eine unbefristete Stelle bekommen
    2.) nicht für die Obas zugelassen werden, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.
    (z.B. weil sie beispielsweise ein FH und kein Hochschulstudium haben)


    Kräfte, die nicht unbefristet eingestellt werden, erhalten keine Möglichkeit zur pädagogischen Einführung.
    Leider gibt es hier viele Kollegen, die als Vertretungslehrer seit mittlerweile mehr als 5 Jahren von Schule zu Schule ziehen, ohne
    jemals die Möglichkeit bekommen zu haben, an einer entsprechenden Maßnahme teilzunehmen.
    Hier würde ich mir vom Land wünschen, dass auch die Vertretungskräfte entsprechende Möglichkeiten bekommen.
    Zur Zeit ist dies aber nicht der Fall.

    Schwierig!
    Ich für meinen Teil mache die Schüler darauf aufmerksam, dass ich von Ihnen erwarte, dass sie sich entsprechend organisieren und die Toilettengänge im Regelfall ausserhalb der Unterrichtszeit "vollziehen". Fragt ein Schüler dennoch, ob er gehen darf, so darf er (sie). Kommt dies allerdings gehäuft vor, so betrachte ich dies als freiwillige Meldung in der nächsten Stunde die Wiederholung der letzten Unterrichtsstunde zu präsentieren. Seltsamerweise habe die "Vielgeher" ihre Blase nun besser unter Kontrolle.
    Ein Verbot werde ich nicht aussprechen, aus zwei ganz einfachen Gründen.
    Erstens kann es bei jedem Menschen tatsächlich passieren, dass es unvorhergesehen zu einem plötzlichen Bedürfnis kommt. So kann ich mich noch an meine eigene Schulzeit erinnern. Tests und Klassenarbeiten habe ich als so stressig erlebt, dass (und man konnte schon fast die Uhr danach stellen) ich in der Folgestunde plötzlich wg. Durchfalls zur Toilette musste. Und das war nicht eingebildet, hätte der Lehrer mich nicht gehen lassen, hätte es ein Unglück gegeben. Bei einem Verbot hätte ich mich also entscheiden müssen entweder Sanktionen in Kauf zu nehmen oder in die Hose zu machen. Ich hätte mich für die Sanktionen entschieden und wäre mir der Unterstützung meiner Eltern gegen diese Sanktionen vorzugehen sicher gewesen. Schüler mit weniger Selbstbewußtsein hätten vielleicht in die Hose gemacht. Fände ich dann pädagogisch nicht besonders wertvoll.


    Auf der anderen Seite behaupte ich mal, die Kollegen die bislang den Toilettengang strikt verbieten, machen das so lange bis sie entweder auf ein Opfer der oben beschriebenen Art treffen in Kombination mit Eltern, die auf dem Klavier des Verwaltungsverfahrensgesetzes spielen können.
    Oder sie treffen auf einen Schüler der absichtlich in die Hose macht um anschliessend die komplette Klaviatur durchzuspielen, weil er mit der Lehrkraft noch eine Rechnung offen hat.
    Die Klaviatur könnte bestehen aus:
    - Strafanzeige wegen Nötigung
    - ggf. Strafanzeige wegen Körperverletzung
    - Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezreg
    usw.


    Wenn das passiert, wird es auf einmal ganz einsam um die betreffenden Kollegen und egall wie toll man vorher das strikte Durchgreifen fand. Ich befürchte, dass in diesem
    Fall die Kollegen im Regen stehen bleiben und das ganze Verfahren so ausgeht, dass dem nächsten Schüler der fragt wahrscheinlich noch die Türe geöffnet wird, damit er endlich zur Toilette geht.

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