Wobei der Niedergang der deutschen Wirtschaft ein Problem ist, da könnte man einen eigenen Thread zu aufmachen. Wenn die Energiepreise so bleiben wie sie sind, wird es das für die chemische Industrie in Deutschland gewesen sein.
Beiträge von chemikus08
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Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht
Allerdings gibt es Überschneidungen. So kann der Arbeitgeber eine schulische Weiterbildung genehmigen, die aber in Teilen auf den Anspruch nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anrechnen. Das muss er aber explizit schon mit der Genehmigung aussprechen. Im Nachhinein damit um die Ecke kommen, wenn ich jetzt noch Arbeitnehmerweiterbildung einreiche geht nicht. Ansinsten habe ich in NRW als Angestellter einen Anspruch auch in der Schulzeit. Der Umstand, dass hierdurch Unterricht ausfällt reicht als betrieblicher Belang nicht aus, den damit wäre der Bildungsurlaub ad absurdum geführt. Natürlich führt jede Realisierung zu Nachteilen für den Arbeitgeber. Sind aber zum gleichen Termin schon zwei Urlaube genehmigt, könnnte dies ein Ablehnungsgrund sein. Aber wie gesagt, die Dienststelle hat genau drei Wochen eine fundiert begründete Ablehnung zu schreiben. Erfolgt das nicht, gilt die Maßnahme als genehmigt.
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Fachbegriffe korrekt zu verwenden sollte als Lehrer der eigene Anspruch sein
Um Mal die Mengenlehre zu nutzen. Faschismus ist die Menge aller der von Dir beschriebenen politischen Spielkarten. Das was Höcke macht ist eine Teilmenge davon. Daraus folgt Höcke ist Faschist. q.e.d.
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Betreiben wir jetzt wortklauberei oder sind wir uns einig, dass Höcke ein radikales A.... ist, der in seinem Verhalten und Auftreten doch sehr an die NS Zeit erinnert?
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Sagen wir mal so, wenn Nazis Faschisten sind, dann ist Höcke auf jeden Fall ein Faschist.
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Insbesondere wegen der Kosten teile ich die Ansicht von CDL
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Das entspricht in NRW wohl den schulfachlichen Dezernenten
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Um was für eine Fortbildung handelt es sich? Nur Freistellung oder auch Kostenübernahme?
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Vielleicht könnte auch die CIA den Staufenberg machen. Natürlich ohne es gewesen zu sein. Nur was käme danach?
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Kann es sein, dass Du hier etwas überzeichnest? In der Ukraine herrscht zwar auch Kriegsrecht, aber es wurde nur ein relativ kleiner Prozentsatz aller Wehrpflichtigen einberufen. Und das die Ukrainer eigene Leute erschossen hätten, weil sie nicht kämpfen, davon gibt es auch keinerlei Erkenntnisse. Von den Russen hingegen schon. Und ehrlich gesagt, mag ich mir nicht vorstellen, dass unsere Feldjäger die eigenen Leute exekutieren. Das wäre soätestens nach dem Krieg Grund für einen Mordprozess.
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Dem ist leider nicht so. Es geht wirklich um zwei Klassenleistungen,
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Das mit den 2 Klassenleitungen habe ich noch nie verstanden..
Dieses Phänomen gibt es an Realschulen öfter. Hier würde ich vom Dienstherrn auch erwarten, dass er diese KuKs mit zusätzlichen Entlastungsstunden entgegenkommt. Auch hier würde eine exakte Arbeitszeiterfassung das Problem zumindest einmal transparent machen.
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Das kann ich nur so unterstützen. Das Thema Arbeitszeiterfassung wurde ja bereits an anderer Stelle ausführlich diskutiert.
An dieser Stelle kann man nur noch mal deutlich machen wie vertrackt die Situation eigentlich ist. Nach Schulgesetz ist die SL für die Einhaltung aller Belange des Arbeitsschutzes zuständig. Damit wäre sie, in Verbindung mit der geltenden Rechtsprechung, dazu verpflichtet die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen und darüber zu wachen, dass die Höchstzeiten (und z.B. das Verbot der Sonntagsarbeit) eingehalten werden. Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung unterliegt aber der Mitbestimmung der Personalräte.
Damit wäre es aber eine Maßnahme die nicht der SL sondern die Dienststelle zu veranlassen hätte. Diese würde sich hüten in dieser Angelegenheit vorzupreschen. Damit steht der SL vor dem Konstrukt, dass er eine prinzipiell ihm obliegende Dienstpflicht nicht erfüllen kann, weil ihm dazu die erforderlichen Befugnisse fehlen. Und dieses Dilemma wiederholt sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ständig. Mal sind es die Zuständigkeiten, mal die finanzielle Mittel. Passiert aber irgendwas heißt es, wieso hat der SL nicht. Dies ist und bleibt eine unzumutbare Situation.
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Ich hatte nicht den Eindruck, dass Moebius irgendwem was vorschreiben will. Aber das Thema Arbeitszeit ist nun Mal eins, das dem Grunde nach der Mitbestimmung nach §72 LPVG unterliegt.
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Inzwischen denke ich ernsthaft über einen Ausstieg nach.
Letzen Endes aber wegen der Rahmenbedingungen oder?
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Und diese Realitätsbezüge interessieren den Schüler auch nicht. Wer fussballbegeistert ist will kicken, aber nicht den parabelförmigen Verlauf seines Schusses berechnen. Das geht dem Schüler am Gesäß vorbei. Daher habe diese beispiele im Seminar mich auch nicht vom Stuhl gerissen.
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Ja vollkommen richtig. Eustress ist dem Grunde nach Positiv. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Anspannungsphase auch eine Erholungsphase folgt, in der der Körper hinreichend sich erholen kann. Wenn das missachtet wird, kann auch der Eustress zusammen mit dem Disstress des Tages die Gesundheit negativ beeinflussen. So zumindest wurde uns das in der REHA erklärt.
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Und da ich im Moment wieder so einen Gewaltfall bearbeite hat mich das direkt getriggert zu antworten.
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as dein Beitrag mit Noten- und Klassenverwaltung (dem Thema des Threads) zu tun hat.
Du ich habe den Link von ihm einfach mal geöffnet und da ist auch mehrere Beiträge zum Thema Waffenrecht. Deswegen.
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Das Ganze ist mir so wahnsinnig unangenehm.
Meine Psychiaterin meinte, dies sei typisch bei diesen Formen der Erkrankung, dass die betreffenden noch versuchen "auf den Brustwarzen zur Arbeit zu kriechen" weil sie ein schlechtes Gewissen haben das sie krank sind. Das muss wirklich als erstes verschwinden. Die Leibeigenschaft ist schon seit einiger Zeit abgeschafft und zu einem Arbeitsverhältnis wie auch Beamtenverhältnis gehört das Recht, sich bei einer Erkrankung auch wirklich aus zu kurieren. Um es klar zu sagen, dass ist in der Bezahlung bereits eingepreist. Schlechtes Gewissen nicht nötig.
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