Beiträge von chemikus08

    Selbst, wenn die Schule alle Reisekosten übernimmt, gibt es für den Arbeitgeber noch andere Fallstricke.
    Was ist z.B., wenn zu Beginn der Klassenfahrt plötzlich ein Kind erkrankt und der Arbeitnehmer von seinem
    Recht der Kinderbetreuung im Krankheitsfall Gebrauch macht. Jetzt wirds ganz heiß für die Schule.
    Dem Lehrer kann dieses Recht nicht verwirkt werden. Und jetzt plötzlich einen Ersatz kriegen? Wer übernimmt die
    Reiseausfallkosten für die Schüler. Also neben der Reisekostengeschichte ein weiterer Grund in solchen Fällen nach einvernehmlichen
    Regelungen zu suchen, bevor einem die ganze Geschichte so richtig um die Ohren fliegt.

    Hinzu kommt, dass eine Klassenfahrt nur dann Pflicht seine kann (unabhängig von der persönlichen Situation), wenn
    alle entstehenden Reiskosten nach Landesreisekostengesetz vom Dienstherren übernommen werden.
    Wie wir alle wissen, ist dies eigentlich nie der Fall. Im Gegenteil, die Kollegen erklären sich im Regelfall sogar freiwillig
    bereit, die Kosten für Unterbringung usw. selbst zu tragen. Verpflichtet bist Du hierzu jedoch nicht.
    Nur so für den Fall, dass der Disput nicht sachlich ausgetragen wird, sondern formaljuristisch betrachtet werden muss.

    Also für NRW könnt ich mir einen Seiteneinsteig für Mathematik und Informatii und Physik durchaus vorstellen.
    Zunindest für den Bereich SEK 1.
    Schau doch mal in Leo, hier werden reihenweise Seiteneinstiege angeboten.
    Diese erfordern auch nicht immer ein komplett abgeschl. Unistudium.
    Lediglich die Obas wird für Dich dann wahrscheinlich nicht in Frage kommen.
    Du wirst dann eine PE (pädagogische EinführungU bekommen und Dich als angestellter Lehrer mit
    E 11 zufrieden geben müssen.

    Freie Wirtschaft - never ever
    Ich kanns jetzt nicht mehr aushalten, wenn ich den Kollegen über die vermeintlich so guten Bedingungen in der freien Wirtschaft reden hören.
    Das ist für mich so, als wenn Blinde (und ich meine die, die schon immer blind waren) übers sehen reden.
    Ich selber bin von Hause aus Diplom-Chemiker und jetzt Quereinsteiger. In meinem früheren Leben habe ich 3 Jahre lang im öffentlichen Dienst, 3 Jahre lang in einem
    Eigenbetrieb (die vorherige Dienststelle wurde quasi privatisiert) und 7 Jahre lang in der sogenannten wirklichen Welt der freien Wirtschaft gearbeitet.
    Mein Fazit: Desto mehr Wirtschaft desto weniger hat der Mensch eine Rolle gespielt. Es zählte nur noch eins: Umsatz, Umsatz, Umsatz. Und wenn dafür gelogen werden mustte, dass sich die Balken biegen, dann musste das so gemacht werden, oder man geht. In meiner letzten Firma wurden von meinen 100 Kollegen (nach Wechsel der Führungsmannschaft) sage und schreibe 90 Kollegen gegen jüngere ausgetauscht. Als das auch nicht die gewünschte Umsatzsteigerung brachte, hat man die mittlere Führungseben ausgetauscht. Von 10 Gebietsleitern wurden innerhalb von 2 Jahren alle 10 gegen neuer ausgetauscht. Drei dieser ausgetauschten hat man dann innerhalb dieser Zeit nochmals ausgetauscht. Diese Firma hat mitterweile etwa 30 Arbeitsgerichte Prozesse geführt und alle verloren. Trotzdem endet das ganze wegen Zerstörung des Arbeitsklimas mit einem Arbeitsplatzverlust. Die teilweise ziemlich hohen Abfindungen, die hierbei herauskamen hat die Firma in Kauf genommen. Warum? Nun spätestens nach 5 Jahre hat sich das im Hinblick auf die viel geringeren Einstellungsgehälter der jungen Spunte ausgeglichen. Auf BWl-Deutsch: Der Break-Even Point der Maßnahme ist erreicht.
    Von 15 promovierten Diplom-Chemikern aus meinem Arbeitskreis hat etwa einer eine Stelle, bei der er das erwähnte 2,5 fache verdient und auch zufrieden ist. 5 weitere haben Jobs im öffentlichen Dienst, die zwischen A13 und A16 angesiedelt sind und damit etwas über dem Lehrerniveau liegen. 5 weitere sind auf Stellen beschäftigt, die von der Gehaltsstrukur einer A12 stelle entsprechen. Das Arbeitsklima ist aber unisono nicht zufriedenstellend. Sämtliche Arbeitsziele werden deziediert vorgegeben. Die Mitarbeiter unterliegen einem engen Controlling.
    Insgesamt kann ich sagen, dass ich zwar bezüglich der länge der Arbeitszeit mich in keinster Weise verbessert habe. Am Ende des Tages habe ich aber, trotz der ganzen Misslichkeiten mit denen man bei unserem desolaten System zu kämpfen, zu über 70% etwas getan, was meiner persönlichen Motivation entspricht. (Der Pädagoge würde jetzt wahrscheinlich von sinnstiftenden Tätigkeiten sprechen, so etwas gibt es nicht im Vokabular der freien Wirtschaft) . In meinen anderen Tätigkeiten lag diese Quote am Ende des Tages bei max. 30 %. Darrüber hinaus fühlte ich mich ständig an Faust erinnert. Ich habe es als Pakt mit dem Teufel empfunden, bei dem man sehr schnell Gefahr läuft nicht nur seine Gesundheit zu ruinieren, sondern auch seine Seele zu verkaufen.
    Für das was ich jetzt habe (trotz fehlender Verbeamtung) zahle ich gerne folgenden Preis:
    - 500 Netto weniger im Monat
    - keinen Firmenwagen
    - keine halbjährlichen Selbtbeweihräucherungen der Firmenleitung in schnicken Hotels mit zugegebenermassen schnicken Buffets unt tollen Rahmenprogrammen
    - keine Sonderboni von etwa 3000 Eur im Jahr
    Ich rate daher dem Kollegen nicht nur Tabellen zu wälzen, die zwar Zahlen liefern, aber über das was den Menschen sonst noch so umtreibt, keine Aussagen treffen.
    Rede mit Berufstätigen Physikern, Chemikern. Rede mit Chemikern, die von großen eigentlich zahlungskräftigen Firmen für den Bereich Umweltmanagement eingestellt wurden. Leider war nur eine halbe Stelle frei, so dass es nur die Hälfte Deiner zweifachen Bezahlung gibt (macht nach Adam Ries wieder ein Lehrergehalt) Die Arbeit war dabei leider so viel, das ein voller Arbeitstag damit trotzdem ausgefüllt war.
    Rede mit Ärzten, die eine halbe Stelle haben, aber trotzdem 40 Stunden die Woche im Krankenhaus sind.
    Man, man, man das da draußen ist Krieg und hat mit einem normalen Arbeitsverhältnis teilweise nur wenig gemein. :cursing:

    :) Ok sowal soll nicht passieren, aber es war ja auch keine Absicht. Für einen Aussenstehenden ist es schon bemerkenswert, wie wir Lehrer das schlechte Bild in der Öffentlichkeit schon verinnerlicht haben. Schüler komment tagtäglich selbstverständlichen Verpflichtungen (wie z.B. Hausaufgaben machen) nicht nach. Sie bringen ständig benötigte Materialien nicht mit (Letztlich hatte gerade mal 5 von 25 Schülern ihr Mathebuch mit). Aber wehe nach 30 solcher Ereignisse, kommt ein Test abhanden (der ja in NRW sowieso nur soviel zählt wie die Mitrabeit in einer Unterrichtsstunde), jetzt bekommt der Lehrer ein so schlechtes Gewissen, dass er fast einen Termin mit einem Psychotherapeuten beantragen muss um damit wieder klkar zu kommen (Ironie aus).
    Ich würde mit wünschen, die Schüler würden ihre Verpflichtungen mal genauso ernsthaft betrachten. :thumbup:

    Als Nachtrag die entsprechenden Passagen aus dem Arbeitszeitgesetz:
    § 4 Ruhepausen





    Die Arbeit ist durch im
    voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer
    Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei
    einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
    Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils
    mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden
    hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt
    werden.


    Je nachdem wie lange die Abendverantstaltung geht, ergibt sich noch ein Problem für den Unterrichtsbeginn am folgenden Tag:


    § 5 Ruhezeit





    (1) Die Arbeitnehmer
    müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene
    Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
    (2)
    Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und
    anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
    in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und
    Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der
    Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt
    werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats
    oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen
    Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
    (3)
    Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen
    Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
    Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der
    Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu
    anderen Zeiten ausgeglichen werden.
    (4) (weggefallen)





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    Seite ausdrucken§ 22 Bußgeldvorschriften





    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1.
    entgegen
    §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11
    Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus
    beschäftigt,
    2.
    entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,3.
    entgegen
    § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 Abs. 2
    die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit
    nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
    4.
    einer
    Rechtsverordnung nach § 8 Satz 1, § 13 Abs. 1 oder 2 oder § 24
    zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese
    Bußgeldvorschrift verweist,5.
    entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt,6.
    entgegen
    § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder
    entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig
    gewährt,7.
    einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 zuwiderhandelt,8.
    entgegen § 16 Abs. 1 die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt,9.
    entgegen
    § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig
    erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder10.
    entgegen
    § 17 Abs. 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig
    erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt oder nicht
    einsendet oder entgegen § 17 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme nicht
    gestattet.


    (2) Die
    Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und
    10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro,
    in den Fällen des
    Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro
    geahndet werden.

    Insbesondere der öffentliche Dienst hängt in der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften noch etwas zurück.
    Es gibt hierzu mittlerweile eindeutige rechtliche Vorgaben (Arbeitszeitgesetz), die eine solche Arbeitszeit ohne wenn und aber untersagen.
    Bei einem Verstoss ergeben sich u.U. folgende Schwierigkeiten:
    - Vorgesetzte die die anordnen oder auch nur billigen zulassen machen sich unter gewissen Voraussetzungen einer Straftat schuldig.
    - Mitarbeiter, die sich an diese verbotenen Arbeitszeiten halten und keine Pause einlegen riskieren bei einem Arbeitsunfall u.U. teilweise ihren Versicherungsschutz.
    Dies gilt namentlich und ohne Diskussion für angestellte Lehrkräfte. Für Beamte ist das ganze wahrscheinlich auf gültig aber meines Wissens noch nicht bis zum Letzten ausdiskutiertl.
    Zugegebenermaßen halten sich in dieser Republik viele nicht mehr daran, ohne dass es Konsequenzen gibt. Wehe aber, es ereignit sich auf dem Rückweg nach Hause ein Arbeitsunfall und die Angaben werden wahrheitsgemäß gemacht.
    Selbst als Sicherheitsbeuaftragter tätig kann ich hierzu nur anmerken, dass dies wieder ein eklatantes Beispiel für die Missachtung der Lehrergesundheit darstellt. Ich empfehle daher dringend diesen Punkt in der nächsten Lehrerkonferenz zu dieskutieren und auf Abhilfe zu drängen.

    Sorry,
    aber wenn Du schon zu Beginn Zweifel hast, ob der Beruf langfristig für Dich das richtige ist. Dringende Empfehlung - "lass die Finger davon".
    Gerade als Seiteneinsteiger hast Du zu anfangs eine ganz erhebliche Doppelbelastung in den Griff zu kriegen. Während Deine Kollegen mit grundständiger Lehrerausbildung, vielleich so gerade mal 6 Unterrichtsstunden alleinverantwortlich im sogenannten bedarfsdeckenden Unterricht wöchentlich vorbereiten müssen, bist Du, trotz der Anrechnung von 7 Stunden pro Woche, für mehr als die dreifache Anzahl von Unterrichtsstunden allein verantwortlich. Wenn Du da nicht von Anfang an mit Herblut dabei bist, weiß ich nicht wie Du diese Zeit überstehen wirst. Frag Dich also selber noch mal, ob Du genau diesen Beruf in voller Überzeugung willst!!

    Schon verstanden! Im Falle dieser Schülerin empfinde ich das genauso und habe allergrößtes Verständnis. Nur wenn die es auf die Spitze treiben will, und da bin in mir absolut sicher, hast Du die A-Karte gezogen. Recht haben und vor unseren Gerichten Recht bekommen ist nun mal zweierlei.
    Sobald Eltern sich bei Bezirksregierungen beschweren, gehen die formalen Rechte der SuS über alles, so zumindest meine Erfahrungen.

    Selbst Seiteneinsteiger (NRW) versuche ich mal etwas Ordnung in das Chaos zu bringen.
    Die pädagogische Einführung ist für alle die vorgesehen, die
    1.) eine unbefristete Stelle bekommen
    2.) nicht für die Obas zugelassen werden, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.
    (z.B. weil sie beispielsweise ein FH und kein Hochschulstudium haben)


    Kräfte, die nicht unbefristet eingestellt werden, erhalten keine Möglichkeit zur pädagogischen Einführung.
    Leider gibt es hier viele Kollegen, die als Vertretungslehrer seit mittlerweile mehr als 5 Jahren von Schule zu Schule ziehen, ohne
    jemals die Möglichkeit bekommen zu haben, an einer entsprechenden Maßnahme teilzunehmen.
    Hier würde ich mir vom Land wünschen, dass auch die Vertretungskräfte entsprechende Möglichkeiten bekommen.
    Zur Zeit ist dies aber nicht der Fall.

    Schwierig!
    Ich für meinen Teil mache die Schüler darauf aufmerksam, dass ich von Ihnen erwarte, dass sie sich entsprechend organisieren und die Toilettengänge im Regelfall ausserhalb der Unterrichtszeit "vollziehen". Fragt ein Schüler dennoch, ob er gehen darf, so darf er (sie). Kommt dies allerdings gehäuft vor, so betrachte ich dies als freiwillige Meldung in der nächsten Stunde die Wiederholung der letzten Unterrichtsstunde zu präsentieren. Seltsamerweise habe die "Vielgeher" ihre Blase nun besser unter Kontrolle.
    Ein Verbot werde ich nicht aussprechen, aus zwei ganz einfachen Gründen.
    Erstens kann es bei jedem Menschen tatsächlich passieren, dass es unvorhergesehen zu einem plötzlichen Bedürfnis kommt. So kann ich mich noch an meine eigene Schulzeit erinnern. Tests und Klassenarbeiten habe ich als so stressig erlebt, dass (und man konnte schon fast die Uhr danach stellen) ich in der Folgestunde plötzlich wg. Durchfalls zur Toilette musste. Und das war nicht eingebildet, hätte der Lehrer mich nicht gehen lassen, hätte es ein Unglück gegeben. Bei einem Verbot hätte ich mich also entscheiden müssen entweder Sanktionen in Kauf zu nehmen oder in die Hose zu machen. Ich hätte mich für die Sanktionen entschieden und wäre mir der Unterstützung meiner Eltern gegen diese Sanktionen vorzugehen sicher gewesen. Schüler mit weniger Selbstbewußtsein hätten vielleicht in die Hose gemacht. Fände ich dann pädagogisch nicht besonders wertvoll.


    Auf der anderen Seite behaupte ich mal, die Kollegen die bislang den Toilettengang strikt verbieten, machen das so lange bis sie entweder auf ein Opfer der oben beschriebenen Art treffen in Kombination mit Eltern, die auf dem Klavier des Verwaltungsverfahrensgesetzes spielen können.
    Oder sie treffen auf einen Schüler der absichtlich in die Hose macht um anschliessend die komplette Klaviatur durchzuspielen, weil er mit der Lehrkraft noch eine Rechnung offen hat.
    Die Klaviatur könnte bestehen aus:
    - Strafanzeige wegen Nötigung
    - ggf. Strafanzeige wegen Körperverletzung
    - Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezreg
    usw.


    Wenn das passiert, wird es auf einmal ganz einsam um die betreffenden Kollegen und egall wie toll man vorher das strikte Durchgreifen fand. Ich befürchte, dass in diesem
    Fall die Kollegen im Regen stehen bleiben und das ganze Verfahren so ausgeht, dass dem nächsten Schüler der fragt wahrscheinlich noch die Türe geöffnet wird, damit er endlich zur Toilette geht.

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