Beiträge von chemikus08

    Lügen?
    Naja, manch einer vergisst, dass er in solchen Situationen ja selber sehr häufig auch tatsächlich gesundheitlich angeschlagen ist.
    Und vergiss nichtm, lt. SGB liegt eine Arbeitsunfähig auch schon dann vor, wenn Du im Moment noch arbeitsfähig bist, ein weiterer Verbleib im Arbeitsprozess jedoch sehr wahrscheinlich den Gesundheitszustand verschlechtert :)


    Trotzdem würde ich mir das mit dem Anmelden der Kinder bei der GKV nochmals überlegen. Insbesondere würde ich nochmals mit Deinem DEBEKA Menschen reden, ob Du in diesem Fall nicht für ein zwei Euro im Monat für das Kind eine Anwartschaftsversicherung bezahlst, die den jederzeitigen Wiedereitritt in die private ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht. Denn die Leistungen der gesetzlichen (gerade bei Kindern) sind so schlecht nicht. Sollte dann mal eine nicht erwartete chronische Gesundheitsverschlechterung eintreten, kannst Du Dir aufgrund der Anwartschaft immer noch überlegen zu wechseln.

    Ja im Prinzip stimmt das so. Genau genommen muss er sich jedoch keinen "Urlaub" nehmen sondern hat den gesetzlichen Freistellungsanspruch, jedoch ohne dass ihm jemand den Verdienstausfall bezahlt. Das Kinderkrankenpflegegeld ist nämlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und die gibt es eben nur für Mitglieder dieser Kasse.
    Eine Möglichkeit für die Zukunft wäre jedoch, auf den Beihilfeanspruch für das Kind zu verzichten und das Kind offiziell als familienversichert bei der gesetzlichen Krankenkasse Deines Mannes anzumelden.

    Zu allererst würde ich Dir empfehlen, für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen (jetzt natürlich zu spät, da Du den Schlüssel ja schon verloren hast und nicht erst nächste Woche verlierst :D )
    Einen solchen Versicherungsschutz kannst Du für wenig Geld bei den meisten Haftpflichversicherungen haben (insbesondere denen, die auf den öffentlichen Dienst spezialisier sind wie DBV, Debeka). Aber auch wenn Du der GEW beitrittst gehört eine solche Schlüsselversicherung zum Programm !!
    Die bezahlen allerdings auch nur, wenn Du haftbar gemacht werden kannst, anderenfalls sind sie aber auch dafür zuständig unberechtige Forderungen Deines Dienstherrn abzuwehren.
    Der Dienstherr kann Dich nur im Falle grober Fahrlässigkeit haftbar machen, liegt nur eine leichte Fahrlässigkeit vor, bleibt der Dienstherr auf den Kosten sitzen.
    Beispiel: Du legst den Schlüssel in einer Kneipe auf den Tisch und gehst zur Toiliette (wäre in aller Regel grobe Fahrlässigkeit)
    Du führst den Schlüssel in der tiefen Hosentasche mit Dir, bei Herausnahme eines anderen Gegenstandes muss er aber mit herausgerutscht sein (dürfte im Regelfall einfach Fahlässigkeit sein = Dienstherr haftet). Falls es jedoch zur Auseinandersetzung kommt musst Du den Rechtsstreit wohl selber führen (Es sein denn, du bist
    Rechtschutz versichert oder in der GEW :) ). Im Regelfall verzichtet man jedoch in einem solchen Fall auf den Regress, da man in den meisten Fällen
    eh unterliegt. Also Kopf hoch!

    Dem Amtsarzt musst Du ja nicht alles auf die Nase binden. Vorsichtig solltest Du allerdings später bei der privaten Krankenversicherung sein.
    Mit Deinem Aufnahmeantrag (bei jeder PKV!!) unterschreibst Du u.a. auch, dass Du jeden Deiner Dich jemals therapierenden Ärzte von der Schweigepflicht entbindest.
    Sollte dann in 3 Jahren irgenwas passieren und Du benötigst eine stationäre Therapie (aus psychischen Gründen), so kann es Dir passieren, dass die PKV daraufhin recherchiert (höchstwahrscheinlich macht sie das). Kommt hierbei raus, dass Du bei Deinem Antrag etwas verschwiegen hast, bist Du Deinen PKV Schutz los und bleibst auf den Kosten hängen.
    Ich kenne selber eine Ärztin (!) der es so ergangen ist. Sie durfte nachher etwa 20000 EUR aus eigenen Tasche zahlen. Im Zweifel musst Du dich eben freiwillig bei der Gesetzlichen versichern (das geht auch als Beamter).

    Ich bin selber in einer Hilfsorganisation ehrenamtlich aktiv und leite auch einen Schulsanitätsdienst.
    Ich gebe Dir Recht, eigentlich hast Du soviel Erfahrung und Ausbildung genossen, dass ich mich im Notfall lieber in Deine Hände begeben würde,
    als in die Hände eines Erst-Helfers der gerade mal vor einem Jahr einen Kursus besucht hat.
    Andererseits möchtest Du im öffentlichen Dienst anfangen. Da solltest Du Dich gleich dran gewöhnen, dass Du mit Diskussionen über Formalien nicht
    weit kommst. Das geht alles noch schön nach preussischer Ordnung.
    Andererseits, in NRW dürftest Du ohne Deine jährliche RTD-Fobi zur Zeit nicht im Rettungsdienst mitfahren. Ausserdem wurden die Wiederbelebungsrichtlinien in den letzten 10 Jahren hinsichtlich einiger Punkte geändert. Eine Auffrischung käme da sicherlich nicht schlecht.
    Wir haben in der Hio auch Leute die vor 10 Jahren mal zum RetSan ausgebildet wurden, seitdem aber keine Fortbildung mehr genossen haben.
    Denen tut erfahrungsgemäß selbst eine klassische Erste-Hilfe Wiederholung durchaus gut (sagen die auch selbst).
    :)

    Ich weiß nicht wie Du Krankheit definierst. Es ist jedoch ein Irrglaube zu meinen, dass eine Krankheit nur dann besteht,
    wenn man körperlich krank ist. Gerade die seelischen Krankheiten sind heutzutage verantwortlich für viele
    Frühpensionierungen. Ein "krankfeiern" liegt nur dann vor, wenn jemand sagt: "So, heute scheint die Sonne. Ich möchte mich viel lieber auf den Balkonlegen, also melde ich mich gleich mal eben für heute krank"
    Genauso hörte sich Dein Zustand aber nicht an. Insbesondere unser Beruf kann nur dann professionell ausgeübt werden, wenn Du auch psyschich gefestigt gegenüber den Schülern auftreten kannst. Ist dies eingeschränkt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Du dich unprofessionell verhältst. Hier ist es dann in der Tat besser, auf sich zu hören und diese Auszeit wahrzunehmen!

    Vielleicht sollte man hier nochmal die Resttaste drücken und an den Anfang zurückkehren mir der einfachen Fragestellung: Was möchte ich mit dieser Maßnahme erreichen, was davon ist Aufgabe und Zweck der Institution Schule.
    Für meinen Teil komme ich hier zu interessanten Ergebnissen. So interessant die Geschichte der vereinigten Staaten und die derzeitigen Lebensbedingungen dort auch sein mögen. Ein solcher Auslandsaufenthalt ist "nice to have" andererseits gehört die Vermittlung speziell diesen Wissens m.M. nicht unbedingt zur Aufgabe der Schule, es in dieser Tiefe zu vermitteln. Sehr wohl gehört es jedoch zur Aufgabe der Schule sprachliche Kompetenzen, hier die Fähigkeit in englischer Sprache fliessend zu kommunizieren, zu dem was Schule leisten sollte. Dies lässt sich jedoch auch durch eine wesentlich preisgünstigeren Austausch mit GB erreichen. Verbindet man dies mit Fördermöglichkeiten wie Sponsoren, Förderverein usw., so lassen sich auf diesem Wege auch SuS fördern, die sich auf normalem Wege eine solch wichtige sprachliche Förderung nicht leisten können. Eine solche Vorgehensweise würde meiner Vorstellung von Schule wesentlich näher kommen.

    Schallschutz ist, insbesondere im Hinblick auf die Lehrergesundheit, eine extrem wichtige Angelegenheit. Fragt mal rund, wieviele Kollegen in den Schulen mittlerweile schon Hörschäden haben. Angefangen bei Beeinträchtigungen des Hörvermögens, was sich im Idealfall sogar durch ein Hörgerät ausgleichen lässt (das kann mann dann im Zweifelsfall zur Stressreduktion auch wieder ausschalten :D )bis hin jedoch zum Tinnitus. Und gerade hier ist dann die Grenze zu lebensbedrohlichen Erkrankungen nicht mehr weit. Ein gegenüber der Normalbevölkerung signifikant hoher Anteil der Tinnitutspatienten verstirbt vorzeitig. Haupttodesursache Herzinfarkt oder Suizid.
    Für angestellte Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass sie voll und ganz dem Arbeitnehmerschutzgesetz unterliegen. Für die verbeamteten Kollegen soll dies
    zwar analog gehandhabt werden; jedoch: weder staatliches Amt für Arbeitsschutz noch die jeweilige Unfallkasse sind für diese Kollegen zuständige Überwachungsbehörden. Da wir mittlerweile in jedem Arbeitskollegium mehrere angestellte Kolleginnen und Kollegen haben.... :D
    Nach Arbeitsschutzgesetz ist der AG verpflichtet für jeden seiner Arbeitnehmer eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. In dieser müsste dann die Lärmbelastung
    als wesentlicherBelastungsfaktor auftauchen. Taucht dieser Belastungsfaktor auf, muss der AG darlegen, welche Massnahmen er zur Reduktion dieser Belastung einleiten wird. Leider ist diese Arbeitsplatzanalyse bislang in den wenigsten Schulen umgesetzt. Personalräte und Sicherheitsbeauftrage sollten auf diese Umsetzung hinwirken. Auch wenn aufgrund einer negativen Gefährdungsanalyse die Schule nicht direkt lärmsaniert wird, ergäbe sich nämlich auch für den Arbeitgeber ein wachsender Druck. Erkrankt zum Beispiel ein angestellter Mitarbeiter öfter und längerfristig, besteht im Normalfalle (bei Überschreitung gewisser Normwerte) die Möglichkeit zur Kündigung. Kann der AN jedoch im Kündigungschutzverfahren darlegen, dass die gesundheitlichen Probleme hausgemacht sind, der AG hiervon wusste und keine Abhilfe geschaffen hat, dürfte es wesentlich schwieriger werden mit einer sogenannten personenbedingten Kündigung durchzukommen. Auch die (zumindest für die Angestellten zuständigen) Aufsichtsbehörden haben keine Alternative, sobald diese Lärmbelastung dokumentiert ist, zumindest mittelfristig Tätig zu werden.

    Hallo Jette,
    natürlich kann man diesen Weg mit viel Anstrengung schaffen, sonst gäbe es ihn nicht.
    Andererseits, und hierauf bezieht sich wahrscheinlich die Sache mit dem unterschätzen, schreibst Du ziemlich locker
    von 1,5 h für eine Fahrstrecke. Darüber hinaus wirst Du zusätzlich im Schnitt einen elf- Stunden Tag haben, und am Wochenende auch nochmal 8 tunden beschäftigt sein.
    Mit 3 Stunden Fahrzeit täglich kommst Du so ungefähr auf eine 78 Stunden Woche. Bei einer täglichen Fahrzeit von maximal 1 h hingegen kommst Du auf eine 68 Stunden Woche.
    Für meine Person kann ich sagen, dass ich mit dieser 68-Stunden Woche an der Grenze meiner Möglichkeiten angekommen war, mehr hätte ich nicht gepackt.
    Wenn Deine Kondition mehr zulässt ok. Unterschätz es bitte nur nicht.

    Eine Sache noch:
    Du musst 2 Jahre Berufserfahrung oder Kinderb etreuung nach Deinem Studium nachweisen können, um zur Obas zugelassen zu werden. Kannst Du das?
    Ansonsten kannst Du Dich nur über die Schiene "pädagische Einführung" in den Schuldienst gelangen und von da aus, kannst Du dann die Zulassung zur Obas beantragen, wenn Du 2 Schuljahre berfufliche Erfahrung gesammelt hast.

    Jole das ganze ist überhaupt nicht provokativ,
    vergiss bitte nicht, dass die Obass-Leute während ihrer Ausbildung so ganz nebenbei (unter Berücksichtigung der 6 Stunden) 22 Stunden eigenverantwortlichen
    Unterricht vorbereiten und erteilen. Und eigenverantwortlich heißt auch eigenverantwortlich. Ich selbst habe statt Obas die einjährige pädagogische Einführung absolviert.
    Wir Pef´ler besuchten zusammen mit ganz normalen Referendaren das Haupt- und die Fachseminare. Auch wir hätten gerne die Zeit gehabt für eine einzige Unterrichtsvorbereitung die Zeit zu nehmen, die den Kollegen offenbar zur Verfügung stand. Nur bei 23 Stunden Unterrichtsverpflichtung bei voller Einbindung in
    die sonstigen Verpflichtungen (Teilkonferenzen, Dienstbesprechungen, Arbeitsgruppen) war manche Vorbereitung eines Unterrichtsbesuches auch mal mit der heissen Nadel gestrickt. Das dies auf die Note geht bleibt nicht aus. Wer die Obass zu Ende bringt hat aus meiner Sicht allen Respekt verdient, selbst mit einer 4,0.

    Wenn Andran schreibt, dass es in der Industrie entsprechende Bewertungen gibt, so hat er zwar Recht, jedoch muss man sich dann auch mal anschauen, wie diese zu Stande kommen. Ich selber bin Seiteneinsteiger und habe als ehemaliger Außendienstmitarbeiter solche Bewertungen erfahren dürfen. Hier war es üblich, dass die Mitarbeiter etwa im 6 Wochen Rhytmus einen ganzen Arbeitstag durch den jeweiligen Vorgesetzten begleitet wurden. Am Ende des Arbeitstages fand dann eine entsprechende Feedbackrunde mit Zielvereinbarungen statt. Wenn ich dies auf den Schulbetrieb übertrage heißt das (wenn man eine mit der freien Wirtschaft vergleichbare Beurteilungstiefe haben möchte). daß der Schulleiter (oder ein Beauftragter?) jeden Lehrer an jeweils 4 Unterrichtstagen je Schulhabljahr komplett begleitet.
    Dies dürfte mit den derzeitigen personellen Resourcen nicht zu machen sein. Also auch hier: Wenn ich etwas zusätzliche leisten möchte (hier die faire Beurteilung von Lehrkräften) dann gelingt dies nicht zum Nulltarif. An dieser Stelle ist das Projekt Lehrerbeurteilung im Vergleich zu Beurteilung von Mitarbeitern in der freien Wirtschaft dann wahrscheinlich schon zum Scheitern verurteilt. :D

    und selbst, wenn die Damen und Herren im Hause sind gilt bei lebensbedrohlichen Situationen die Reihenfolge:
    1.) Lebensrettende Sofortmaßnahmen - gleichzeitig dazu den Notruf ohne zeitliche Verögerung veranlassen
    2.) Sicherstellen der weiteren Ertversorgung bis zum Eintreffen des RTW
    3.) Einweisung des RTW sicherstellen
    4.) Sollten trotz dieser ganzen Ma0nahmen noch freie Kapazitäten bestehen: Schüler zur Schulleitung losschicken um diese zu informieren; ansonsten
    erfolgt dies unverzüglich nach Übernahme aller Maßnahmen durch den Rettungsdienst

    :cursing:
    Hallo zusammen,
    ich habe innerlich gekoch, als ich die Schwachsinnsreaktion der Schulleitung gelesen habe.
    Zu meinem persönlichen Hintergrund: Neben der Schule bin ich seit 30 Jahren aktiver Rotkreuzler und Inhaber eines Lehrscheins für Erste Hilfe.
    In der Schule bilde ich meine Schulsanis und z.T. auch das Kollegium aus.
    Zunächst ein Lob an den Kollegen, der vorbildlich und Leitfadengemäß gehandelt hat!
    Als Argumentationshilfe für die Schulleitung:
    Für Dein Verhalten gibt es mehrere rechtliche Grundlagen:
    Zu einem wäre da in der Tat der § 323c StGB zu nennen, der unterlassene Hilfeleistung mit Freiheitsstrafe bedroht.
    Allerdings nur bis zu einem Jahr. Viel schlimmer ist in diesem Zusammenhang zu werten, dass Du als Lehrkraft gegenüber
    dem Schüler eine sogenannte Garantenstellung hast. Dies bedeutet, dass wenn Du bewusst gegen Erste Hilfe Linien handelst Du nicht
    nur wegen unterlassener Hilfeleitstung dran bist, sondern dies unmittelbar eine Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung ggf. sogar
    ein Ermittlungsverfahren (je nach Ausgang) wegen fahrlässiger Tötung im Amt nach sich ziehen könnte.
    Jetzt sind aber diese Regelungen nicht nur via Lehraussage der Hilfsorganisationen verbindlich, Du solltes zur Argimentation gegenüber der
    Schulleitung auch wissen, dass sämtlich Lehraussagen der Hilfsorganisationen 1:1 von dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen
    wurden (Unfallverhütungsvorschrift: Erste Hilfe). So und jetzt kommt auch dienstrechtlich das hüpfende Komma oder der springende Punkt: Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass diese UVVén in den Schulen auch umgesetzt werden. Im Falle lebensbedrohlicher Situationen, und da gibt es keine Diskussion, hat der Notruf unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes verzögern) zu erfolgen. Falls ihr einen engagierten Sicherheitsbeauftagten habt, vielleicht kann dieser oder dieser die Schulleitung
    ja mal unauffällig in dieser Hinsicht "beraten".

    Zitat von Mara:
    Aber das kann und mag ich nicht als Grund dafür nehmen, dass ich meinen
    Unterricht nicht gut vorbereite, schlechter unterrichte bzw. mir weniger
    Mühe gebe, mich weniger fortbilde als die anderen etc. Ich denke das
    ist Einstellungssache.


    Ich glaube Du hast da etwas falsch verstanden. Ich reduziere wegen der unfairen Bezahlung keinesfalls meinen Einsatz und bin mit vollem Herzen dabei.
    Allerdings möchte mein Vermieter monatlich die gleiche Summe Geld sehen. Daneben geht es darum den täglichen Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten und eine kleine Rücklage für einen angemessenen Urlaub alle 3 Jahre beiseite zu legen. Wenn dann am Ende des Monats noch Geld übrig ist, bin ich gerne bereit, dies auch für schulische Zwecke auszugeben. Die Überlegung einen Nebenjob anzunehmen um die Arbeitsmaterialien zu finanzieren habe ich dann verworfen.

    Was in dieser Diskussion vollkommen untergeht, ist die Tatsache, dass die Tarifsituation es derzeit zuläßt, manche Kollegen mit Gehältern auszustatten, die derartiger Überlegungen nicht erlauben. So kann ich mich als angestellter Lehrer, der mit 1600 Netto nach Hause geht fast noch glücklich schätzen, kenne ich doch Kollegen, die bei gleicher Tätigkeit (und gleichem Anspruch für die Qualität ihres Unterrichts) nochmals etwa 300 Euro netto weniger haben. Vergleicht man dies mit der Einkommenssituation beamteter Kollegen, so stehen diesen zwischen 400 und 700 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Hiervon würde ich dann gerne jeden Monat 100 Euro für guten Unterricht ausgeben. Bei der derzeitigen Situation ist dies aber fast gar nicht möglich.

    Die Einstellung ist zunächst nicht an einen Seminarvertreter gebunden. Hierüber entscheidet letztlich das zuständige Gremium. Die Teilnahme an der Obass hingegen erfordert, dass Einvernehmen mit dem Seminar hergestellt wird. Die Anwesenheit des Seminarvertreters beim Vorstellungsgespräch macht daher schon insoweit Sinn, als hier im Vorstellungsgespräch schon Klarheit geschaffen werden kann, ob die Obass möglich ist. Andererseits kann aber die Einstellung ersteinmal auch ohne die Zustimmung erfolgen. Kann die Einigung mit dem Studienseminar nicht erzielt werden, erfolgt die Einstellung über pädagogische Einführung. Darüber hinaus gibt es ja auch Bewerber die von vornherein nicht für eine Obass in Frage kommen, da sie die Voraussetzunge hierfür nicht erfüllen, jedoch die Voraussetzungen für die Einstellung. In diesem Fall muss auch kein Einvernehmen mit dem Studienseminar hergestellt werden.

    Das mit der Prüfung kann allenfalls passieren, wenn man als Seiteneinsteiger direkt in die Obass geht. Hier besteht in der Tat die Möglichkeit am Ende ohne Job da zus stehen.
    Bei der pädagogischen Einführung entscheidet hingegen der Schulleiter am Ende´der pädagogischen Einführung. Hiernach erhält man dann einen unbefristeten Vertrag. Wer aus diesem unbefristeten Vertrag nun im zweiten Zug nun doch noch die Obas machen möchte, steht etwas besser da. In diesem Fall rutscht man bei Nichtbestehen automatisch in den vorherigen Stand (so wurde es mir zumindest durch Personalratsmitglieder geschildert und auch von Kollegen, die diesen Weg gegangen sind, bestätigt)

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