Beiträge von chemikus08

    Wichtig ist, es ist pädagogisches Personal im Landesdienst und damit nach Schulgesetz auch Mitglied (stimmberechtigt und wählbar) in der Lehrerkonferenz.


    An der Stelle übrigens Vorsicht. An einigen Schulen gibt es Sozialarbeiter die nicht im Landesdienst sind, sondern von der Kommune bezahlt werden. Diese gehören nicht in die LK und dürften da auch gar nicht anwesend sein (DSGVO).

    Die Anwesenheit im Leherzimmer ist datenschutzrechtlich schon problematisch, da bei konkreter Betrachtung Gespräche zwischen Kollegen über Schüler nicht erlaubt wären.

    Die Wirklichkeit liegt wahrscheinlich, wie immer, zwischen den Extremen. Ein Sozialindex von acht oder neun bedeutet nicht zwingend, dass es an dieser Schule drunter und drüber geht. Die statistische Wahrscheinlichkeit das dem so ist, ist jedoch sehr hoch. So zumindest nach meinen Beobachtungen. Ähnlich sieht es aus bei 5 und besser. Dies ist keine Garantie dafür, daß man sich in Büllerbü befindet. Die Wahrscheinlichkeit, dass es hier jedoch stressfreier zugeht ist hoch.


    Was jedoch klar sein muss, es handelt sich um Schulen bei denen durchaus die Gefahr gegeben ist, dass sich das Blatt zum schlechten wendet. Deswegen nennt man diese Schulen ja auch Talentschulen (Bitte an die nicht NRWler nicht lachen, ist schon schlimm genug) und stattet sie mit zusätzlichem sozialpädagogischem Personal und soweit vorhanden mit zusätzlichen Förderpädagogen aus. Die Schulleitungen (und natürlich auch das Kollegium) stehen vor besonderen Herausforderungen. Wenn man es schafft, i dieser Schule in gemeinsamer Art und Weise konsequent zu handeln, um den SuS von Anfang an die schulischen Werte klar und deutlich zu machen, dann kann man gewinnen. Das hat an einer mir persönlich sehr bekannten Schule etwa drei Jahre gedauert, bis Lehrkräfte nicht mehr damit rechnen mussten das Stühle fliegen oder Klassenräume zugebaut wurden, damit die Lehrkraft nicht mehr reinkommt. Es braucht viel weniger Zeit, damit das Ganze wieder kippt.


    Es gilt hier wirklich das Broken window Prinzip. Liegt irgendwp Dreck run, dauert es nicht lange bis das ganze Treppenhaus vermüllt ist. Wenn eine Klasse als Müllklasse bekannt ist, unbedingt 5 Minuten vorher durch die Reihen gehen und schauen, ob unter den Tischen Müll liegt- Auch im Chemieraum schauen ob Müll in den Wasserausgüssen liegt. Falls ja bleibt der Ordnungsdienst so lange da, bis aufgeräumt ist. Notfalls bin ich 10 Minuten später in der nächsten Klasse. Aber sobald das durchgeht, sieht die Klasse beim nächsten Mal aus, als hätte es im Kinio eine Schmeiß mit Popcorn Veranstaltung gegeben. Und Ja beim nächsten Mal, schon während der Stunde kontrollieren und wenn da eine offene Tüte Chips liegt, dann fragen ob jemand Eigentümsansprüche erhebt, falls nicht --> Müll. Falls doch: Schreiben an die Eltern. Ach ja, im Chemieunterricht bedeutet das, dass grundlegende Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden. Im praktischen Arbeiten hat das Einfluss auf die Bewertung.


    Spätestens in Klasse 10 funktioniert es.

    Wenn es niemand gesundheitlich aushält in diesen Kursen zu unterrichten, dann ist das eben so und es findet kein Unterricht statt.

    Die Situation haben wir ja schon, quasi Abstimmung mit den Füßen. Es gibt Gebiete mit Sozialindex acht oder neun, die ihre Stelken nicht besetzt bekommen, weil sich dort keiner bewirbt. Daher werden dann Kräfte aus nahegelegenen Regierungsbezirken genau dorthin abgeordnet. Und wer vorher Sozialindex 5 gewohnt war hat da Probleme sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen.🤷

    Ich rate Dir außerdem nochmal gründlich Deinen Gesundheitszustand zu überprüfen. Sollte es Anhaltspunkte für eine Schwerbehinderung geben, dann kannst Du bevor es zu einer Kündigung kommt, erst mal einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Du bekommst dann eine Eingangsbestätigung. Mit dieser bist Du bis zur endgültigen Prüfung schwerbehindert unter Vorbehalt. Die Kündigung ist dann nur unter Beteiligung des Integrationsamtes möglich.

    Wenn das eine kleine Klitsche ist, entscheiden die möglicherweise so. Oder aber sie legen Dir erst mal nahe den Job zu wechseln, weil sie eine Kündigungsschutzklage fürchten. Es ist nicht so ganz einfach bei unbefristeten Vertragsverhältnissen eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. (und damit vor Gericht auch zu bestehen)

    Wenn Sie bei einem privaten Träger ist, ist sie kaum verbeamtet. Es sei denn es ist die Kirche, da gibt es So beamtenähnliche Konstrukte. Letztlich geht es hier aber um eine betriebsbedingte Kündigung wegen Auftragsrückgang. Solche Kündigungen haben bei einer Kündigungsschutzklage häufig keinen Bestand, weil die Sozialkriterien nicht hinreichend begründet werden können. In dem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen oder es gibt ne gute Abfindung.

    Die Frage lässt sich so pauschal nur schwierig beantworten. Zunächst stellt sich die Frage bei welchem Träger Du beschäftigt bist. Es macht schon einen Unterschied, ob das ein kleiner örtlicher Verein ist, der nur diese Schule betreibt oder aber eine der großen Amtskirchen. Bei letzteren solltest Du ähnlich abgesichert sein, wie im Landesdienst. D.h. sie müssten Dir im Zweifel eine andere Schule anbieten. Bist Du allerdings für ein kleineres "Unternehmen" tätig da könnte es schon in diese Richtung gehen. Hier würde ich dann aber im Zweifel auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage einreichen. Denk dran, diese muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht sein.

    Rolle des Personalrates bzw, der Schwerbehindertenvertretung

    Vor den Versetzungen finden die sogenannten Versetzungskonferenzen statt. Es ist ratsam sowohl den Personalrat als (falls ein GdB vorhanden) auch die Schwerbehindertenvertretung über den Versetzungswunsch zu informieren. So haben wir die Möglichkeit innerhalb der Versetzungskonferenz auf die Dienststelle einzuwirken. Dies ist zwar keine Garantie, dass die Versetzung durchgeht erhöht jedoch die Chancen.

    Liegen besondere Gründe im gesundheitlichen Bereich oder der Behinderung vor, die eine Versetzung dringlich machen, so gibt es ganz unabhängig von den jährlichen Versetzungsverfahren auch die Möglichkeit einer dienstlichen Versetzung aus Fürsorgegründen.

    Dies geht aber nur, wenn sonst wirklich die Dienstunfähigkeit droht und diesbezüglich aussagekräftige Atteste vorliegen. In diesen Fällen bitte auch konkret den für Euch zuständigen PR bzw. SbV ansprechen.

    Darüber hinaus rate ich dringend einen GdB zu beantragen. Wenn "nur" die psychische Belastung gegeben ist, dann kommt oftmals ein GdB unter 50 zu Stande. Ursächlich hierfür ist aber häufig nicht der Zustand an sich, sondern die unterschiedliche Verwendung von Begrifflichkeiten in der Psychiatrie und der Sozialmedizin. Daher vor Antragstellung die SbV kontaktieren. Ansonsten kann man mit einem GdB von 30 zumindest eine Gleichstellung beantragen.

    Das Problem ist, dass der Thread Ersteller wohl schon öfter in Psychotherapie war und offensichtlich Probleme bekommt, wenn das Schülerklientel schwierig wird. Hinzu kommt der Unterricht in einem fremden Fach. In der Schule gibt es dann wohl noch das Problem, dass sich in PP besonders herausfordernde SuS konzentrieren, was den Nachfrager zusätzlich belastet. Woran das liegt kann verschiedene Ursachen haben. Generell denke ich, kann man das für dieses Fach nicht behaupten, aber ich kann mir Konstellationen vorstellen, wo das der Fall ist. Insoweit finde ich daher das Attest auch nicht problematisch. Es ist für beide Seiten ggf. die bessere Alternative ihn dort nicht einzusetzen. Denn , wenn alternativ häufige Fehlzeiten die Folge sind , ist damit niemandem gedient. Was ich jedoch dem Nachfrager vorher geraten hätte, wäre einen Psychiater damit aufzusuchen. Die Aussage eines Facharztes hat mehr Gewicht beim Amtsarzt, als die Aussage eines Hausarztes. Jetzt kann es sogar passieren, dass der Amtsarzt ihn zum Zusatzgutachten schickt. Und Zusatzgutachter im psychiatrischen Bereich sind häufig problematisch 🤷

    Der übliche Weg in einem solchen Fall ist, dass der Mitarbeitende eine Vorladung zum Amtsarzt (Beamte) respektive Betriebsarzt (Angestellte) bekommt , mit dem Ziel die Vorgabe zu prüfen. Die Bezirksregierung entscheidet dann auf Grundlage des Gutachtens.

    Wir machen in unserem GEW regelmäßige schulformübergreifende Lehrerrätetreffen (Online- das Format hat sich bewährt) und da habe ich festgestellt, dass es wohl keine Schulform gibt in der es keine Burnout Fälle gibt. Die Probleme sind nicht weniger nur anders.

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